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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen* Hannover, 13. Dezember 2021 Online-Ausbildung Kommissär Rennsport - Straße, Bahn, Cross, MTB
Der Radsportverband Niedersachsen e. V. bietet eine Online-Ausbildungsmaßnahme zum Rennsportkommissär (Straße, Bahn, Cross, MTB) über Zoom an:
Termine:
Samstag, 12. März 2022 von 18:00 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Sonntag, 13. März 2022, von 9:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Die Maßnahme wird nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre durchgeführt und umfasst ca. acht Lehreinheiten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (jüngere Teilnehmer können auf Anfrage teilnehmen), BDR-Mitgliedschaft, Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium. Es ist vorab sinnvoll, sich mit den Bestimmungen der Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, MTB und Cross zu befassen.
Organisatorische Hinweise:
Die Ausbildung ist für TeilnehmerInnen niedersächsischer Mitgliedsvereine kostenlos, von TeilnehmerInnen aus anderen Landesverbänden ist eine Lehrgangsgebühr von 10,00 € zu zahlen.
Interessierte TeilnehmerInnen bitten wir, sich bis spätestens 31.01.2022 über die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. (geschaeftsstelle@radsportverband.de) anzumelden. Für die Zusendung des Teilnehmerlinks benötigen wir eine entsprechende Email-Adresse.
Radsportverbandes Niedersachsen e.V.
Gez. Tim Gutmann – Lehrgangsleitung
Herzlichen Dank im Voraus.
Wir wünschen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Start in ein gesundes, erfolgreiches und glückliches 2022!
gez.: Radsportverbandes Niedersachsen e.V.; Tim Gutmann – Lehrgangsleitung
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 13. Dezember 2021 Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2022
Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2022 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2022 bei der
BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50 Euro (inkl. 7% MwSt) belegt:
als pdf per Mail: info@bdr-online.org
Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB-Team 2022 (Word-Datei)
Anmeldeformular nat. MTB-Teams (DOC)
Das Anmeldeformular 2022 kann auf www.rad-net.de, Downloads / Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft MTB" bzw. über folgenden Link heruntergeladen werden. Hier
Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams
2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer und Email, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden sportlichen Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend
3. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben. Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden. Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
5.Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).
-> Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
->Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungs-gebühr überwiesen wurde.
• Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich. Der BDR behält sich vor diese explizit zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Bei einer Teamgröße von 20 und mehr Sportlern wird die Kommission Leistungssport eine gesonderte Prüfung vornehmen Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2022 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2022 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2022 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 Euro (inkl. 7% MwSt) € erhoben.
• Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
• Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die An-zahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschrei-ten.
• Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cross, Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
• Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
• Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
• Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
• Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz)
• Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen
• Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
• Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
• Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
• Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
• für die MTB Gravity Disziplinbereiche Enduro, Downhill sowie 4X kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.
gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission
Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden* Freiburg, 10. Dezember 2021 Ankündigung Jahreshauptversammlung 2022
Die Jahreshauptversammlung des BRV findet statt am
Tag: Samstag 26. März 2022
Ort: Schönberghalle in Ebringen
Gastgeber sind der RSV Ebringen und die RSG Schallstadt.
Anträge an die Versammlung müssen spätestens 6 Wochen (Sa, 12.02.2022) vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen zur Entsendung der Delegierten.
Ein Meldeformular für die Teilnehmer wird mit der Einladung zugeschickt. Die vorherige Anmeldung der Delegierten durch den Verein ist verpflichtend.
gez.: Marco Bockstatt, Geschäftsführer
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 09. Dezember 2021 Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2022
Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2022 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2022 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € inkl. 7% MwSt. erhoben.
Die Anträge müssen enthalten:
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein
- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail Adresse, UCI-ID
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine Sportliche Leiter Lizenz gelöst haben.
- Ein sportlicher Leiter kann nicht in einem Rennen gleichzeitig als sportlicher Leiter und Fahrer auftreten.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse für die Berechnung der Genehmigungsgebühr ist unbedingt anzugeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung,
- Layout des RG-Trikots und der Vereinstrikots der Vereine
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer Straßen RG beträgt € 250 inkl. 7% MwSt.
-> Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurden ist.
Anmeldeformular RG Straße 2022 (DOC)
Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U 23
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören (gemäß UCI Reglement).
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2022 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2022 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € inkl. 7% MwSt. erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2022 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Straßen Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßen Wettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € inkl. 7% MwSt erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Straße starten.
gez.: Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat
Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden* Freiburg, 01. Dezember 2021 Terminankündigung Veranstaltertagung Straße/Bahn/Cross/MTB
Die gemeinsame Veranstaltertagung des Badischen und Württembergischen Radsportverbands wird aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie digital durchgeführt.
Termin: Dienstag 11. Januar 2022 18:30 Uhr
Tagesordnung weitere Infos und Link zum Meeting werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
Vorab wird ebenfalls der vorläufige Wettkampfkalender der eingereichten Termine veröffentlicht.
Die Unterlagen werden auf den Homepages des BRV und WRSV bereitgestellt.
gez.: Marco Bockstatt, Geschäftsführer
Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 29. November 2021 Startberechtigung Deutsche Meisterschaft Cyclo Cross 2022, Master Frauen
An der Cyclo Cross DM 2022 in Luckenwalde sind in der Kategorie Master Frauen Fahrerinnen wie folgt startberechtigt:
1. mit einer Masterlizenz und
2. mit einer Elitelizenz (ab Jg 1982 und älter) ausgenommen:
- sie haben an einer Elite EM oder WM in der aktuellen Cross-Saison teilgenommen
- sind in der aktuellen Cross-Saison Mitglied in einem UCI Cyclo Cross Team
- haben 100 UCI Punkte im UCI Cyclo Cross Ranking in der aktuellen Cross-Saison
Diese Regelung gilt ausschließlich für die DM Cyclo Cross 2022 und ist nicht auf andere Rennen übertragbar.
gez.: Stephan Sturm, Koordinator Cyclo Cross; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 26. November 2021 Anmeldung für den internationalen UCI-Kalender Cyclo-Cross 2022/2023
Cyclo-Crossrennsport-Veranstaltungen, die in den internationalen UCI-Kalender Cyclo-Cross 2022/2023 aufgenommen werden sollen, müssen über ein spezielles UCI-Anmeldeformular über den BDR beantragt werden. Den Veranstaltern, die in der Cyclo-Cross-Saison 2021/2022 eine internationale Cyclo-Cross-Veranstaltung durchgeführt haben, wird dieses Anmeldeformular direkt von der UCI per E-Mail zugestellt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, benutzen Sie bitte das Anmeldeformular für neue Veranstaltungen
Die Veranstalter für internationale Cyclo-Crossrennen können das Anmeldeformular auf ww.rad-net.de unter dem Menüpunkt Downloads/Formulare bzw. unter folgendem Link abrufen.
Anmeldeformular Cyclo-Crossveranstaltung int. Kalender (PDF)
Um den fristgerechten Eingang bei der UCI zu gewährleisten, ist der Anmeldeschluss beim BDR für die internationalen Cyclo-Crossrennen am Sonntag den 12.12.2021.
Der BDR e.V. bittet die Veranstalter die vollständig ausgefüllten Formulare per Email an die BDR-Geschäftsstelle (frank.schmidt@bdr-online.org) zu senden. Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht per Email zugestellte elektronische Formulare können von der UCI nicht akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Financial Obligation.
Financial Obligation / Finanzielle Verpflichtung UCI Cyclo-Cross (PDF)
Mit jeder Terminanmeldung muss ein Technical Guide eingereicht werden.
Informationen dazu können unter dem Link nachgelesen werden:
Technischer Leitfaden - englisch/französisch PDF)
Die zuständigen Landesverbände sind über diese Terminanmeldungen zu informieren.
gez.: Frank Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 25. November 2021 „FIT FOR eBIKE-Instruktor“ BDR-Ausbildungsangebot
Das spezielle BDR-Ausbildungsangebot zum FIT FOR eBIKE-Instruktor richtet sich an alle Trainer und Multiplikatoren in den Radsportverbänden /-vereinen, die sich kompetent auf den wachsenden Markt der eBike-Nutzer und deren speziellen Bedürfnissen ausrichten wollen.
Die Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:
Termin: 12./13. März 2022
Beginn: 9.30 Uhr
Ende: ca. 15.30 Uhr
Ort: Sportschule des Landessportbundes Hessen (LsbH), Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
Meldeschluss ist am 30.01.2022
Ausschreibung zu FIT FOR eBIKE-Instruktor (PDF)
gez.: Nicole Rothenbücher, Referentin Breitensport / Sport und Gesundheit
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt* Magdeburg, 25. November 2021 Aussetzung Spielbetrieb Radball/Radpolo bis 31.12.2021
Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt setzt den Spielbetrieb im Radball sowie Radpolo auf Landesebene vorerst bis zum 31. Dezember 2021 aus.
Die aktuelle 15. Landesverordnung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie macht aufgrund der 2G-Regel für Sportveranstaltungen im Innenraum einen regulären Spielbetrieb nicht möglich. Die gemäß LVR-Generalausschreibung betroffenen Spieltage sollen möglichst zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Folgende Spieltage werden demnach vorerst nicht ausgetragen:
Radball
– Oberliga, 2. Runde am 4.12.2021 in Magdeburg
– Verbandsliga, 2. Runde am 11.12.2021 in Colbitz
– Juniorenliga, 2. Runde am 27.11.2021 in Magdeburg; 3. Runde am 11.12. in Lostau
– Jugendliga, 2. Runde am 4.12.2021 in Zscherben; 3. Runde am 18.12. in Sangerhausen
– U13-Liga, 2. Runde am 28.11.2021 in Zscherben, 3. Runde am 19.12. in Zscherben
Radpolo
– Schülerinnenliga/klasse, 2. Runde am 12.12.2021 in Lostau
gez.: Gerd Heimbach, LV-Vizepräsident Hallenradsport; Stefan Thomé, LV-Geschäftsführer
Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 24. November 2021 Cyclocross Bundesliga Wertung
Aufgrund der steigenden Corona Inzidenzwerte und dadurch ausfallende Landesverbandmeisterschaften im Cyclocross wird für die Saison 21/22 die Wertung für die Bundesliga wegfallen.
Leider ist die Chancengleichheit nicht für alle Fahrer gleich, weswegen wir diese Entscheidung getroffen haben.
gez.: Günter Schabel, BDR Vizepräsident Leistungssport; Stephan Sturm, Cross Koordinator BDR
Kategorie: Cyclo-Cross
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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