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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
BHV-Beschlüsse zum Sportbetrieb vom 27. März 2004

1. Ergänzung der Sportordnung, Ziffer 1.2, neuer Spiegelstrich und Einführung einer eigenen „Wettkampfbestimmung Querfeldein-Rennen“ ( wird im Internet bis Mai 2004 veröffentlicht )

2. Änderung der Sportordnung, Ziffer 3.1.5 (1) zweiter Spiegelstrich: „Einsprüche in“ wird ersetzt durch „Dopingverfahren in erster Instanz“

3. Neufassung der Sportordnung, Ziffer 3.8 (1) - Gegen letztinstanzliche Entscheidungen gem. SpRO kann nach Ablauf der halben Sperre ein Gnadengesuch beim BDR Präsidium eingereicht werden.

4. Neufassung Strafrecht Bundessportgericht in der Formulierung Ziffer 3.9.4 (1) dritter Spiegelstrich:
- Geldstrafen in maximaler Höhe gemäß Sportordnung, zutreffenden Wettkampf- oder Durchführungsbestimmungen.
- Die Maximalhöhe dort nicht spezifizierter Geldstrafen beträgt 5.000,00 € .

5. Neufassung der Sportordnung Ziffer 4.2.5 (1):
(1) Alle Ausschreibungen müssen auf vorgeschriebenen Formularen vom Veranstalter zu den im Folgenden aufgeführten Terminen eingereicht werden:
a) entweder schriftlich
b) oder über die im BDR-Internet bereitgestellten Online-Formulare

6. Neufassung der Sportordnung Ziffer 4.3.1 (1):
(1) Die Meldungen zur Beteiligung an Wettbewerben können von Aktiven, Vereinen, Bezirken, Landesverbänden und Sportgruppen etc. abgegeben werden.
Die Meldungen werden zu den Fristen entsprechend der vom Veranstalter in der Ausschreibung beschriebenen Form abgegeben:
a) schriftlich und/oder
b) per Fax und/oder
c) per e-mail
Unvollständige Meldungen können vom Veranstalter zurückgewiesen werden.

7. Änderung der Sportordnung Ziffer 5.1 (3):
Durch die Unterschrift auf dem Lizenzantrag erkennt der Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Satzung, die Sportordnung, die jeweiligen Wettkampf- bzw. Durchführungsbestimmungen sowie das Antidoping-Reglement der UCI, des BDR, der WADA und der NADA an.
Die Bestimmungen der vorstehend aufgeführten Reglements finden somit auf den Antragsteller auch dann Anwendung, wenn die Lizenz noch nicht an den Antragsteller ausgehändigt ist.

8. Änderung der Sportordnung, Ziffer 5.1 (8):
Satz 2 bezüglich Gültigkeit bis zum 31. Januar wird gestrichen.

9. Ergänzung der Sportordnung, Ziffer 5.2 durch Absatz (6):
(6) Das Präsidium des BDR kann die Lizenzerteilung für Personen, die von anderen Mitgliedsverbänden des DSB wegen Dopingvergehens oder verbandsschädigenden Verhaltens gesperrt wurden, verweigern.

10. Änderung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Ziffer 3.3.1
Zusammenfassung der Rennen der Vorziffern 7, 8, 9 zu einer neuen Rennklasse „offene Landesverbandsrennen“ unter der Vorziffer 7.
Für diese neue Rennklasse gilt:
· Der Veranstalter hat in der Veröffentlichung die Höhe der Preisgelder anzugeben. Es gibt keine Festlegung eines Preisschemas bzw. der minimal zu zahlenden Preise in den einzelnen Rennkategorien
· Teilnahmeberechtigt sind alle Sportler (außer GS I, GS II und GS Frauen Elite), die einem deutschen Verein angehören und ihre Lizenz über diesen Verein gelöst haben (unabhängig von ihrer Nationalität)
· In der Ausschreibung sind ggf. Einschränkungen der Starterlaubnis zulässig (z.B. für LV-Meisterschaften)

11. Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Ziffer 13.2.1
DM Einer-Straßenfahren Elite:
(4) Die Rennen der Elite Männer, Frauen und U23 werden als Rennen für Mannschaften gemäß Ziffer 7.1 der WB Strasse durchgeführt, wobei der Start von Einzelfahrern nach Ausschreibung gestattet ist..

12.Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Anlage B1 und B3
Fußnote: Bei Rundstreckenrennen/Kriterien auf Rundkursen > 5 km wählt der Veranstalter, ob Preisgelder nach B1) oder B3) gezahlt werden und gibt dies in der Ausschreibung bekannt.

13. Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse um die Bestimmungen „Jedermann-Rennen“ als Ziffer 12
Die Wettkampfbestimmungen WB Straße werden um die Bestimmungen zu „Jedermann-Rennen“ als Ziffer 12 (Ziffer 12 war bisher „Bestimmungen Querfeldeinrennen“) erweitert. (Siehe gesonderte Unterlagen, die mit getrennter Post an die LV-Geschäftsstellen verschickt werden)

14. Einführung der Teildisziplin 4X
Reglement wird erarbeitet und im Internet veröffentlicht.



15.Umfangreiche Änderungen der WB-BMX
(werden bis Mai 2004 im Internet veröffentlicht)

16. Änderung des nationalen Reglements 5er-Radball zum 01.01.2004
( wird bis Mai im Internet veröffentlicht )
17. Einführung einer Deutschen Meisterschaft im 4er und 6er-Einradfahren der Schülerinnen ab 2005

18. Diverse Änderungen des Anti-Doping-Reglements

Ziffer 6.2 (4):
(4) Der Gegenanalyse können der Sportler, ein von ihm und/oder vom BDR benannter Experte........
Ziffer 6.2 (6):
(6) Der Sportler trägt die Kosten der Gegenanalyse. Bei Beantragung der Gegenanalyse hat der Sportler eine Garantiesumme in Höhe von 450,00 € zu zahlen.

Ziffer 7.7 (5)
(5) Der Bundesrechtsausschuss kann die ausgesprochene Strafe auf Antrag des Präsidiums des BDR unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Reglements erhöhen.

Ziffer 8.9 (3):
(3) ........ um 1 % erhöht. Die in der Etappe gewonnenen Punkte werden gestrichen. Alle Wertungen werden entsprechend angepasst. Der Sportler verliert alle Preisgelder, die er während der Etappe gewonnen hat.

Ziffer 8.9 um Absatz (5):
(5) Zusätzlich zu einer Sperre und/oder einer Disqualifikation kann das Bundessportgericht die Rückgabe aller Preise (einschließlich gewonnener Trikots, Pokale, Medaillen, Preisgelder etc.) und den Verlust aller Punkte für nationale bzw. internationale Ranglisten, die in dem Rennen, der Etappe bzw. der Rundfahrt errungen wurden, beschließen. Sollte das Bundessportgericht einen entsprechenden Beschluss treffen, hat der Sportler die gewonnenen Preise der Geschäftsstelle des BDR auszuhändigen.

Ziffer 9 (3) neu:
(3) Mit „Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen“ sind alle Dopingkontrollen gemeint, die nicht in einem Zusammenhang mit einem Wettkampf durchgeführt werden. Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen sind per Definition alle Kontrollen, die spätestens 8 Stunden vor einem Wettkampf abgeschlossen sind bzw. die nach Abschluss einer Dopingkontrolle im Rahmen eines Wettkampfes beginnen. Falls bei einer Veranstaltung keine Dopingkontrollen durchgeführt wurden, können solche Kontrollen frühestens eine Stunde nach Abschluss des entsprechenden Wettkampfs oder der Wettkampfserie an diesem Tage beginnen. Bei diesen Kontrollen gilt die „UCI-Liste der verbotenen Substanzen bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes“

Ziffer 10.4 um den Absatz (3):
(3) Das BDR-Präsidium ist berechtigt, jederzeit öffentliche Erklärungen über Dopingvorkommnisse in nationalen Verfahren bei Nennung der Namen der betroffenen Personen abzugeben.

Ergänzungen Antidoping-Reglement Ziffer 8.1 (2) in Ergänzung zum Beschluss BHV 2003 (Änderungen fett kursiv).
......... Mit der Sperre verbunden ist ein Teilnahmeverbot als aktiver Sportler und in jeder anderen Funktion für alle Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, die unter Aufsicht des BDR stattfinden, wozu insbesondere aber nicht ausschließlich die Veranstaltungen der Mitglieder des BDR (§ 7 der BDR-Satzung) gehören. Sofern eine Sperre und damit ein Lizenzentzug ausgesprochen wurde, wird während der Dauer der Sperre keine andere Lizenz erteilt.

19. Ergänzung des Antidoping-Reglements, Ziffer 8.1 um Absatz (6):
(6) Sofern eine bestrafte Person gegen die ihr auferlegte Sperre im Sinne der Ziffer 8.1 (2) verstößt, kann das Bundessportgericht auf Antrag des BDR-Präsidiums die auferlegte Sperre für einen Zeitraum bis zu weiteren 12 Monaten verlängern. Das Bundessportgericht hat zuvor dem Sportler die Möglichkeit zu geben, schriftlich zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen die auferlegte Sperre Stellung zu nehmen.

gez.:
Karsten Schütze, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Ergänzung zur GA, Rad-Bundesligen 2004 Strasse

Rad-Bundesligen 2004 Strasse Männer U23, Frauen, Junioren und Juniorinnen.

Neu Ziffer 2.4 (bzw. GA Frauen Ziffer 2.5)
Bei Veranstaltungen der Bundesliga-Serie, bei denen Transponder ausgegeben werden, sind die Sportlerinnen und Sportler verpflichtet, diese zu verwenden.
Bei Verlust von Transpondern bzw. Nichtrückgabe an den Ausgeber, haftet die Mannschaftsleitung bzw. der Einzelfahrer.

Alle Generalausschreibungen zur Bundesliga...

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Renngemeinschaften 2004

Folgende weitere Renngemeinschaften wurden beim BDR für die Saison 2004 angemeldet :

1. KED-Bianchi Rad-Team Berlin

Alle Renngemeinschaften und Mannschaftszusammensetzungen (Fahrer und Vereine)...

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Bundessportgericht

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Sperre des Sportlers Stefan Steinweg gem. Beschluss des Int. Sportschiedsgerichtes (TAS) vom 30.10.2003 aufgehoben wurde.

gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Postbearbeitung

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. möchte darauf hinweisen, Briefe
dienstlichen Inhalts an die Präsidentin und die Präsidiumsmitglieder direkt an die Bundes-Geschäftsstelle in Frankfurt und nicht an deren Privatadressen zu senden. Nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung sicher gestellt werden.
Bei Eingang entsprechender Schreiben wird deren Weiterleitung an die
Präsidentin oder das Präsidiumsmitglied sichergestellt. Zeitgleich kann das in der Geschäftstelle zuständige Referat mit der Bearbeitung des Schreibens beginnen.

gez.:
Karsten Schütze, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Hotelbuchung Deutsche Meisterschaft Straße 2004 in Freiburg

Nach Absprache mit den Ausrichtern der Deutschen Radsport Meisterschaften Straße 2004 in Freiburg, möchte Sie der Bund Deutsche Radfahrer e.V. darauf hinweisen, sich frühzeitig um die Hotelbuchung zu kümmern.
Die Stadt Freiburg hat ein gewisses Zimmerkontingent blockiert, aber da gleichzeitig zur DM Kongresse stattfinden, sollten Sie schnellstmöglich die Buchungen
vornehmen, um mögliche Engpässe oder längere Anfahrtswege zu vermeiden. Hotelkategorien sowie Reservierungsformular finden Sie hier auf der Internetseite unter Deutsche Meisterschaften.

Ansprechpartner in Freiburg hierfür ist Frau Heimer:
Tel: 0761/88581154
heimer@freiburg-tourist.de

gez.:
Andreas Götz, BDR-Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 05. April 2004
D/C-Kadernormen Bahn

Auf Grund der Spezifik der Radrennbahn werden für das Bahnsichtungsrennen in Dudenhofen (31.05.04) die Zeiten für die Normerfüllung über 2000m wie folgt geändert:
- Männliche Jugend: 2:37,00 min
- Weibliche Jugend: 2:57,00 min
Wir bitten die Landesverbände, dies bei der D/C-Kaderbeantragung entsprechend zu berücksichtigen.

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 30. März 2004
Renngemeinschaften 2004

Folgende weitere Renngemeinschaften wurden beim BDR für die Saison 2004 angemeldet :

1. RG Volvo Markötter Gütersloh
2. Team Euregio Egrensis

Alle Renngemeinschaften und Mannschaftszusammensetzungen (Fahrer und Vereine)...

gez.:
Ref. Leistungssport - M. Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. März 2004
Änderung BDR-Terminkalender Bahn

Folgende Termine im BDR-Terminkalender Bahn haben sich geändert :

Der Deutschland-Cup der Steher in Bielefeld findet jetzt am 12.06.2004 statt, damit es keine Terminkollission mit dem Steherrennen "Neumann-Bauelemnte-Cup" in Erfurt am 26.06.2004 gibt. Wir bitten um Beachtung !

BDR-Kalender 2004...

gez.:
Martin Wolf - Ref. Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. März 2004
Anmeldung Internationaler Hallenradsportveranstaltungen 2005

Alle Veranstaltungen (Radball und Kunstradsport) müssen komplett mit genauem Termin, Ausweichtermin, Titel der Veranstaltung und Ort sowie der kompletten Kontaktadresse, auf in dieser Ausgabe veröffentlichtem UCI – Formular, bis zum 26.04.2004, der BDR Geschäftsstelle gemeldet werden.
Bitte die vorläufigen Rahmenterminkalender Radball/Radpolo bzw. Kunstradsport 2004 (s. pdf-datei) berücksichtigen.

Die internationalen Turniere und Veranstaltungen werden gleichzeitig in den UCI-Terminkalender aufgenommen. Alle im internationalen Kalender sowie im nationalen Kalender des BDR aufgenommene Veranstaltungen genießen Priorität und Terminschutz. Die UCI erhebt für 2005 keine Gebühr.

Anmeldung nationaler Radball- u. Radpoloturniere 2005

Alle Ausrichter von nationalen Radball- und Radpoloturnieren, an denen Erst- und Zweitbundesliga - Mannschaften teilnehmen, sind aufgefordert, umgehend ihre Veranstaltungen beim Bund Deutscher Radfahrer anzumelden.

Nicht angemeldete Veranstaltungen, können im Nachhinein nicht mehr genehmigt werden.
Meldungen an: BDR-Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/M,
Tel.: 069/9678-0030, Fax.: 069/9678-0080/88
E-Mail: Lorenz@bdr-online.org
Meldeschluss: 26.04.2004 (Eingang bei der BDR-Geschäftsstelle)

Vorläufiger Kalender Radball/Radpolo 2005...

Vorläufiger Kalender Hallenradsport als pdf-Datei...

Meldeformular als pdf-Datei...

gez.:
Harry Bodmer, Vizepräsident, Josef Pooschen, Bundesfachwart für Kunstradsport, Sigmar Stumpf, Bundesfachwart für Radball/Radpolo, Theo van Zütphen, Bundessportleiter RKB

Kategorie: Hallenradsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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