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Kategorie: Verband:
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 13. Januar 2011
Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein 2011

Das „Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ geht in sein 25. Jubiläumsjahr. Bis 31. März 2011 können BDR Vereine oder Vereinsabteilungen ihre Bewerbung um den mit 5000 Euro dotierten Nachwuchspreis von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Commerzbank AG beim Bund Deutscher Radfahrer einreichen.
Für ihr Engagement für junge Sportler können in diesem Jahr wieder 50 Vereine das „Grüne Band“ erhalten. Die Bewerbungsunterlagen stehen zusammen mit den für die Ausschreibung 2011 relevanten Informationen auf www.dasgrueneband.com zum Download bereit. Mitte dieses Jahres entscheidet die Jury über die Preisträger.

Bewerbungsschluss ist der 31.03.2011

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die kompletten Unterlagen beim Referat Jugendsport des Bundes Deutscher Radfahrer vorliegen.

gez.:
Toni Kirsch, Vorsitzender Radsportjugend; Hilmar Heßler, Jugendsekretär

Kategorie: Radsportjugend
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Velbert, 10. Januar 2011
Jahreshauptversammlung des Bezirks Bergisch Land 2011

Der Bezirk Bergisch Land lädt zur Jahreshauptversammlung ein.

Tag: Sonntag, 13. Februar 2010
Beginn: um 09:30 Uhr
Ort: in der Kantine der Stadtwerke Remscheid, Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit und Stimmenzahl
2. Verlesen des Protokolls der letzten JHV und Genehmigung
3. Wahl der Wahlhelfer und des Protokollführers
4. Jahresberichte der Vorstandsmitglieder mit anschließender Aussprache
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsmäßige Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern
a) 1. Vorsitzender
b) Fachwart für Straßenrennsport
c) Fachwart für Radball/Radpolo
d) Fachwart für Radtouristik
e) Fachwart für Einradfahren
f) Mädel-/Frauenfachwartin
g) Sonstige
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Festlegung des Jahresbeitrages
10. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
11. Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderungen
12. Genehmigung des Haushaltsentwurfes für das neue Geschäftsjahr
13. Wahl des Ortes und Termin der nächsten JHV
14. Wahl der Delegierten für die JHV des Landesverband - NRW
15. Verschiedenes

Anträge gem. Ziffer 10 der Tagesordnung sind mindestens 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich mit Begründung an den 1. Vorsitzenden zu richten.

gez.:
Andreas Brembeck, 1. Vorsitzender

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 07. Januar 2011
Amtliche Bekanntmachung Bundeshauptversammlung (BHV) 2011

Die Bundeshauptversammlung 2011 wird hiermit gemäß § 10, Ziff. 3 der BDR-Satzung für Samstag, den 16. April 2011 nach Wiesbaden (Rhein Main Hallen, Rheinstr. 20, 65185 Wiesbaden) einberufen.

Anträge zur BHV müssen – ebenfalls nach §10. Ziff. 6 und Ziff. 7 der BDR-Satzung bis spätestens 4. März 2011 bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. (an das Generalsekretariat:gleyze@bdr-online.org)

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 06. Januar 2011
Veröffentlichung Vereinswechselliste NRW

Hiermit wird die Vereinswechselliste des Radsportverbandes NRW mit Stand 06.01.2011 veröffentlicht. Lizenzinhaber, die die Regelungen zum Vereinswechsel in der Sportordnung nicht eingehalten haben und die Lizenz nicht bis zum 31.12.2010 an die Geschäftsstelle gesandt haben, bleiben bis zum 31.03.2011 einschließlich gesperrt. Noch fehlende VW-Gebühren müssen spätestens bis zum Ablauf der Sperre auf das Verbandskonto eingezahlt werden, ansonsten wird die Lizenz oder Wertungskarte bis zur Erledigung weiter einbehalten. Ohne gültigen Abkehrschein des abgebenden Verbandes erfolgt ebenfalls keine Ausgabe des Sportausweises.

Vereinswechselliste NRW (pdf)...

gez.:
Stefan Rosiejak, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Münster, 06. Januar 2011
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Radsportbezirks Nord-Westfalen e. V.

Hiermit lädt der Vorstand des Radsportbezirks Nord-Westfalen e. V. zur Jahreshauptversammlung 2011 ein. Sie findet statt am 06.02.2011 im Geschwister-Scholl-Gymnasium, Kreuzstraße 56 – 60, 48703 Stadtlohn. Beginn ist um 10.00 Uhr.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ehrungen
3. Feststellung der anwesenden Delegierten
4. Genehmigung des Protokolls der JHV 2010
5. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte des Vorstandes
6. Kassenbericht
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahlen
a) 1. stellvertretender Vorsitzender
b) stellvertretender Vorsitzender Finanzen
c) stellvertretender Vorsitzender Öffentlichkeitsarbeit
d) stellvertretender Vorsitzender Hallenradsport/Sportentwicklung
e) stellvertretender Vorsitzender Breitensport
f) Fachwart Radtourenfahren/Countrytourenfahren
g) Fachwart Radball/Radpolo
h) Fachwart Trialsin
i) Zwei Kassenprüfer und ein Ersatz-Kassenprüfer
j) Jugendvorstand (Bestätigung)
k) Ehren- und Schiedsgericht
10. Wahl der Delegierten für die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW am 13.03.2011 in Lennestadt-Saalhausen
11. Beratung über eingegangene Anträge
12. Wahl des Ortes für die Bezirks-JHV 2012/2013
13. Anfragen und Mitteilungen

Gemäß der Satzung kann jeder Bezirksverein pro angefangene 20 Mitglieder einen Delegierten entsenden. Vorstandsmitglieder haben jeweils eine Stimme und können keinen Verein vertreten.

gez.:
St. Rosiejak, Bezirks-Vorsitzender; J. Herrmann, Bezirks-Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Köln, 06. Januar 2011
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Radsportbezirks Köln e. V.

Hiermit laden wir alle Vereine des Radsportbezirks Köln zur Jahreshauptversammlung 2011 ein, welche am Sonntag, 13.02.2011, um 10.00 Uhr (Einlass 09.00 Uhr) im „Gasthaus Fühlingen“, Neusser Landstr. 98, 50769 Köln, stattfinden wird.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Totenehrung
3. Wahl Schriftführer/in
4. Ehrungen
5. Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2010
6. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden und der Fachwarte
7. Bericht der Kassenwartin
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Aussprache zu TOP 5, 6 und 7
10. Feststellung der Anzahl der Delegierten und der anwesenden Vereine
11. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
12. Wahl Versammlungsleiter/in
13. Neuwahlen des Vorstandes
a) 1. Vorsitzende/r
b) 2. Vorsitzende/r
c) Geschäftsführer/in
d) Fachwart/in Straße
e) Fachwart/in Radtourenfahren
f) Fachwart/in BMX und Mountainbike
g) Frauenwart/in
14. Wahl der Kassenprüfer
15. Benennung der Mitglieder für das Ehrengericht
16. Benennung der Mitglieder für den WA Köln 2011
17. Benennung der Delegierten für die JHV 2011 des LV in Lennestadt
18. Beratung der eingegangenen Anträge (außer Satzungsänderungen)
19. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge auf Satzungsänderungen
20. Verschiedenes

Bemerkungen:
1. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis spätestens 03.02.2011 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
2. Für je angefangene 10 Bundesmitglieder können die Vereine eine/n Delegierte/n entsenden.

gez.:
M. Schmitz, Bezirksgeschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 06. Januar 2011
Mitgliederversammlung 2011 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.

Nach der Amtlichen Bekanntmachung über die Ankündigung zur Mitgliederversammlung am 02.11.2010 wird hiermit gemäß § 12 (3) der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen (siehe Ankündigung am 02. November 2010)

Tag: Samstag, 05.03.2011
Ort: Hotel-Restaurant „Stadt Hannover“, Germershäuser Str. 8, 37434 Germershausen
Beginn: 14:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Grußwort der Gäste
3. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten
4. Wahl der Stimmenzähler
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 07. März 2009
6. Berichte
6.1 Des Präsidiums, der Fachwarte und des LV-Trainers Radrennsport
6.2 Aussprache über die Berichte
6.3 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft und Finanzen
7. Ehrungen
8. Satzungsänderungen – Neufassung der Satzung und aller Ordnungen
8.1 Satzung
8.2 Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO)
8.3 Bestätigung der Jugendordnung (JuO)
8.4 Geschäftsordnung (GesO)
8.5 Verwaltungsordnung (VewO)
8.6 Finanzordnung (FinO)
8.7 Ordnung Koordinatoren u. sonst. Mitglieder des Hauptausschusses (OKsM)
8.8 Ehrungsordnung (EhrO)
8.9 Bestätigung der Gebührenordnung (GebO)
8.10 BDR-Sportordnung (SpO)
8.11 BDR-Anti-Doping-Code (ADC)
8.12 Beschluss der Übergangsregelung
Nach Beschluss der Neufassung der Satzung und Ordnungen sowie der Übergangsregelung wird ab TOP 9 mit der Tagesordnung und den Wahlen entsprechend der neuen Satzung fortgefahren. Die Tagesordnung gemäß der neuen Satzung, das Berichtsheft sowie die Satzung und Ordnungen werden rechtzeitig versendet. Andernfalls wird mit TOP 9 dieser Tagesordnung fortgefahren.
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Neuwahlen laut Satzung § 15 (3)
10.1 Stellvertretender Präsident
10.2 Vizepräsident Leistungssport
10.3 Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport
10.4 Schriftführer
10.5 Fachwart für Kunstradsport
10.6 Fachwart für Radwanderfahren
10.7 Fachwart für MTB
10.8 Fachwart für Trial
10.9 Fachwart für Öffentlichkeitsarbeit (für 2 Jahre)
10.10 Koordinator Kommissäre (für 2 Jahre)
11. Wahl eines Kassenprüfers und eines Ersatzkassenprüfers
12. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für 2011
13. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
14. Festsetzung der Beiträge nach § 10 (3)
15. Wahl der Versammlungsorte für die Mitgliederversammlungen 2013 und 2015.
16. Schlusswort

Stimmrecht:
Nach § 12 (7 a) der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch Ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die Präsidiums- und Vorstandsmitglieder des Verbandes, soweit diese im Amt sind, die Vorsitzenden der Radsportkreise, Radsportregionen und Radsportbezirke sowie der Ehrenpräsident und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist nach § 12 (7 e) unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge:
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen laut Satzung § 12 (10) schriftlich mit Begründung bis zum 22. Januar 2011 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nach § 12 (11) nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden.

Hauptausschuss:
Am Samstag, dem 05. März 2011, findet ebenfalls in Germershausen um 10 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Präsidiums- und Vorstandsmitglieder des Verbandes, der LV-Trainer, die Geschäftsführerin, die Bezirks- Regions- und Kreisvorsitzenden sowie die Kassenprüfer und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen.

Anmerkung:
Die neue Satzung und die Ordnungen stehen ab KW 2 auf der Homepage des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. www.radsportverband.de im „internen Bereich für die Vereine“ zum Download zur Verfügung.

Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung (pdf)...

gez.:
Klaus Peter Haupka, Präsident; Doris Dietrich, Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 05. Januar 2011
Lizenzwechsel in Niedersachsen 2011

Genannt werden lfd. Nummer, Name des Lizenznehmers, abgebender Verein, Ende der Sperre, Ausbildungs- und Betreuungsausgleich, an den Radsportverband Niedersachsen e.V. zu zahlende Lizenzwechselgebühr (inkl. MwSt) sowie A für den fehlenden Abkehrschein. Datum: 05.01.2011

lfd. Nummer Name, Vorname Verein Ende der Sperre Gebühr
1/11 Elpel, Armin MBC Hannover Sperrfrei .. / ..
2/11 Scholz, Michael TV Dötlingen 27.12.2010 .. / ..
3/11 Niederlag, Frank RSC Hildesheim 27.12.2010 .. / ..
4/11 Niederlag, Luca RSC Hildesheim sperrfrei .. / ..
5/11 Niederlag, Marco RSC Hildesheim 01.01.2011 .. / ..
6/11 Boeksch, Martina RSC Hildesheim 27.12.2010 .. / ..
7/11 Boeksch, Bastian RSC Hildesheim Sperrfrei .. / ..
8/11 Neumann, Bernd VfR Nienburg 28.12.2010 .. / ..
9/11 Neumann, Laura VfR Nienburg 28.12.2010 .. / ..
10/11 Diekmann, Leonard Blau-Weiss Buchholz sperrfrei .. / ..
11/11 Biermann, Pascal Funsports Zeven 25.01.2011 .. / 27,82 €
12/11 Schröder, Enno VfL Luhetal 03.02.2011 .. / ..
13/11 Kuntschik, Roman SV Victoria Lauenau 14.02.2011 .. / 58,85 €
14/11 Baumgarten, Toralf VfL Wolfsburg 24.02.2011 .. / 58,85 €
15/11 Kuhnert, Dietmar VfL Wolfsburg 24.02.2011 .. / 58,85 €
16/11 Eißen, Jannis TV Dötlingen 28.02.2011 .. / 58,85 €
17/11 Renkowski, Tino VfL Wolfsburg 15.03.2011 .. / 58,85 €
18/11 Oetgen, Marc RSC Lüneburg 04.04.2011 .. / 58,85 €

gez.:
Radsportverband Niedersachsen, i.A. Doris Dietrich

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 05. Januar 2011
Aus- u. Weiterbildung von Kommissären Rennsport

Aus- u. Weiterbildungvon Kommissären Rennsport des Radsportverbandes Rheinland-Pfalz:
am 20. Februar 2011, 10 Uhr in Dudenhofen, Radrennbahn

Für die LV-Kommissäre ist die Teilnahme wegen der Neuerungen in den Bestimmungen eine Pflichtveranstaltung.

Rennveranstalter, die noch keinen Kommissär haben, werden gebeten neue Kandidaten zu schicken.

Die Teilnehmer erhalten Verpflegung u. 10 EURO Spesen. Es wird kein Entgelt für Kilometer bezahlt. Bitte SPO und WB mitbringen.

Die Obmänner der Regionalverbände und Bezirke werden gebeten ihre Kommissäre sowie neue Kandidaten/innen direkt einzuladen.

Es besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Prüfung zum LV-Kommissär.

gez.:
Herbert Kantz, Sportausschussvorsitzender; Gerhard Wagner, Vizepräsident u. Geschäftsführung

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
Nürnberg, 04. Januar 2011
Ordentlicher Bezirkstag 2011 des Vereins „Bezirk Mittelfranken im Bayerischen Radsport-Verband e.V

Der Bezirk Mittelfranken im BRV lädt recht herzlich zu seinem ordentlichen Bezirkstag 2011 ein.

Tag: Mittwoch, 02.02.2011
Beginn: 19.00 Uhr
Tagungsort: Nürnberg – Reichelsdorf, Gaststätte Rennbahn, Kellerstr. 4

Vorgesehene Tagesordnung:
1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Totenehrung
3. Ehrungen
4. Grußworte der Ehrengäste
5. Feststellen der anwesenden, stimmberechtigten Vereinsdelegierten
6. Bericht des Vorsitzenden und Aussprache
7. Berichte der Fachwarte und Aussprache
8. Finanzbericht des kommissarischen Schatzmeisters und Etatvorschlag für 2011
9. Bericht der Revisoren
10. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft
11. Wahl der Delegierten zum Verbandstag des BRV am Samstag, 19.03.2010, in Paulushofen
12. Die neue BRV - Satzung
13. Behandlung der eingereichten Anträge
14. Verschiedenes
15. Termine 2011
16. Beschließen des Bezirkstages

Anträge zum Bezirkstag sind schriftlich bis 21.01.2011 an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Anträge, die erst nach diesem Termin oder erst auf dem Bezirkstag gestellt werden, sind Dringlichkeitsanträge und werden nur dann behandelt, wenn dies mehr als zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigten befürworten (§ 7/VI der Satzung).

Jedem Mitgliedsverein und jeder –abteilung stehen pro 20 angefangener Mitglieder je eine Delegiertenstimme zu (§ 7/IV der Satzung).

Zum Bezirkstag haben alle Vereinsmitglieder der mittelfränkischen Radsportvereine und –abteilungen Zutritt (§ 7/II der Satzung). Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und motivieren Sie auch Ihre Mitglieder zur Teilnahme. Ich wünsche mir einen informativen und interessanten Bezirkstag.

Die Berichte der Fachwarte sind zeitnah vor dem Bezirkstag über die Internetseite des Vereins unter www.radsport-mittelfranken.de abrufbar.

gez.:
Peter Streng, 1. Vorsitzender

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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