Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Universum
radlabor
iQ athletik
STAPS
XP - Sport
Fokus:Diagnostik
waytowin
weitere Institute
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3894 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info




Datum von:bis:
Kategorie: Verband:
Stichwort:Bezirk:


6240 Einträge gefunden ...Seite 133 von 624
Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern*
Schwerin, 13. September 2018
B-/C- Trainerweiterbildung Rennsport

Der Radsportverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. führt 2018 eine Weiterbildung für B- und C-Trainer Rennsport durch.

Termin:
27.10.2018 09:30-20:00 Uhr und 28.10.2018 08:30-14:00 Uhr

Ort:
Sportschule Güstrow, Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow

Gebühr:
20 Euro für Mitglieder des LV MEV incl. Verpflegung
40 Euro für Mitglieder anderer LV incl. Verpflegung
Übernachtung im Doppelzimmer ist für 20 Euro pro Person möglich.

Meldungen:
bis 02.10.2018 mit Angabe des Vereins und Übernachtungswunsch an:
Radsportverband M-V e.V.
Wittenburger Str. 120a
19059 Schwerin
geschaeftsstelle@radsport-mv.de

Angenommene Teilnehmer erhalten eine Bestätigung.

gez.:
Andre Quaisser, Vizepräsident Organisation; Kristina Richter, Geschöftsstelle

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 13. September 2018
Einsatz von Scheibenbremsen

Die UCI hat die Verwendung von Scheibenbremsen an Straßenrennrädern uneingeschränkt zugelassen.

Diese Freigabe gilt ebenfalls auf nationaler Ebene für alle Altersklassen und Kategorien.

gez.:
Technische Kommission

Kategorie: Rennsport
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 13. September 2018
Änderungen zu Breitensportveranstaltungen 2018 (31-32)

Gegenüber dem Abdruck im Breitensportkalender 2018 ergeben sich auf Wunsch der Ausrichter und mit Genehmigung des betreffenden Landesverbandes nachstehende Änderungen. Wir bitten um Beachtung.

Änderungen zu Breitensportveranstaltungen (pdf)...

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport, Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren, Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport

Kategorie: Breitensport
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Landesverbands Brandenburg*
Cottbus, 11. September 2018
C-/B-Trainer Aus- und Weiterbildung Rennsport

Hiermit wird die Ausschreibung C-/B-Trainer Ausbildung Rennsport und C-/B-Trainer Weiterbildung Rennsport veröffentlicht.

C-/B-Trainer Aus- und Weiterbildung (pdf-Datei)

gez.:
Claus-Detlef Uhlig, Vizepräsident Rennsport; Stephanie Gaumnitz, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 10. September 2018
Neuausbildung zum Erwerb einer Trainer C-Lizenz

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. beabsichtigt im Januar 2019 eine Ausbildung zur Trainerlizenz durchzuführen (Schwerpunkt Radrennsport).

Teilnahmevoraussetzungen Trainer C:
Mindestalter 17 Jahre, Absolvierung des Grund- und Aufbaulehrganges Fachübungsleiter (15 LE, kann beim HSB oder anderen LSB absolviert werden), mindestens zweijährige Funktion/Aktiven Laufbahn im Radsportverein (Bestätigung durch Verein), BDR-Mitgliedschaft, Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre).

Lehrgangsort: Hamburg, Ort und Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.

Kosten: 200,00 € pro Person für Mitglieder des Radsport-Verbands Hamburg
300,00 € für Mitglieder anderer LV.

Die Preise verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung.

Mit dieser Bekanntmachung soll zunächst der Bedarf abgefragt werden.
Bei entsprechender Anzahl an Interessenten wird der Lehrgang ausgeschrieben.

Interessenten wenden sich bitte bis zum 30. September 2018 per-Email unter Angabe von Namen und Verein, an die Geschäftsstelle vom Radsport-Verband Hamburg

Email: harald.lerche@radsport-hh.de

gez.:
Heinz-Harald Lerche, LV-Hamburg

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 10. September 2018
Neuausbildung Trainer C / Trainer B (Radsport-Rennsport)

Der Radsportverband Niedersachsen e. V. führt im November 2018 eine Neuausbildung zum Erwerb der Trainer C- und Trainer B-Lizenz (Schwerpunkt Radrennsport) durch.

Teilnahmevoraussetzungen Trainer C:
Mindestalter: 17 Jahre; Absolvierung des Grund- und Aufbaulehrganges Fachübungsleiter (Bescheinigungen müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen, bzw. es muss die Anmeldung zum Aufbaulehrgang vorgelegt werden), mindestens zweijährige Funktion/Aktivenlaufbahn im Radsportverein (Bestätigung des Vereins), BDR-Mitgliedschaft, Erste-Hilfe-Ausbildung (Nachweis nicht älter als zwei Jahre).

Teilnahmevoraussetzungen Trainer B:
Mindestens zweijährige Tätigkeit als Trainer C (FÜL), BDR-Mitgliedschaft

Termin:
Freitag, 16. November 2018, bis Donnerstag, 22. November 2018

Lehrgangsort:
Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover

Lehrgangsleitung:
Hans-Jürgen Klunker, Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad / Koordinator Radrennsport

Kosten:
250,00 € pro Person für Mitglieder in Vereinen des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. / 350,00 € für Nicht-Verbandsmitglieder

Bemerkungen:
Der Lehrgang ist nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt.

Anmeldungen:
Bis spätestens 15.10.2018 an Radsportverband Niedersachsen e. V., Maschstraße 20, 30169 Hannover, Fax. 0511-80 46 86, Email: geschaeftsstelle@radsportverband.de

gez.:
Doris Dietrich, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 10. September 2018
Termin LV Fachwartesitzung - BDR Herbsttagung

Die LV-Fachwartesitzung (Straße, Bahn, MTB, BMX) im Rahmen der BDR-Herbsttagung findet am Samstag den 27.10.2018 in Frankfurt am Main (Sportschule des LSBH) statt.

Die Einladungen und ein Zeitplan werden den LV-Geschäftsstellen zugeschickt.

gez.:
Referat Leistungssport

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. September 2018
Deutsche Meisterschaften Hallenradsport 2018/2019

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. sucht für die Jahre 2018 und 2019 noch folgende Ausrichter für die Deutschen Meisterschaften im Hallenradsport:

1. Deutsche Meisterschaften 5er Radball am 17. November 2019
2. Deutsche Meisterschaften Hallenradsport Jugend/Junioren 2019
3. Deutsche Meisterschaften Hallenradsport Elite 2019

Zum Rahmenterminkalender

Alle interessierten Ausrichter richten Ihre Bewerbung an die Geschäftsstelle des BDR:
Postanschrift:
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main

Per E-Mail an Marco.Rossmann@bdr-online.org

gez.:
Kommission Leistungssport Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 31. August 2018
Ausbildung / Lehrgang Derny-Schrittmacher in NRW

Der Radsportverband NRW beabsichtigt, erneut einen Derny-Lehrgang anzubieten. Zeit und Ort stehen noch nicht fest. Es geht in erster Linie darum, zu ermitteln, wie groß das Interesse ist und mit wie vielen Teilnehmern gerechnet werden kann.

Es wird eine theoretischen und im Anschluss daran einen praktischen Teil geben.

Referent: Alexander Donike, Int. UCI Kommissär

Lehrgangsleitung: Hermann Schiffer

Die Lehrgangsgebühr beträgt für NRW Vereinsmitglieder je Person 40,00 Euro für alle anderen (Voraussetzung BDR Mitglied) je Person 60,00 Euro

Anmeldungen sind an Hermann Schiffer unter hermann.schiffer@radsportverband-nrw.de zu richten.

Um einen Überblick über die Anzahl der möglichen Teilnehmer zu erhalten und eine Terminplanung zu starten, bitten wir um Meldung bis zum 15.10.2018.

gez.:
Hermann Schiffer Vorsitzender Technische Kommission NRW

Kategorie: Verwaltung
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 31. August 2018
Anmeldung Cross RG 2018/2019

Eine Renngemeinschaft Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cross-Saison 15.09.2018 bis 28.02.2019.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum

07. September 2018

bei der BDR-Geschäftsstelle des BDR Otto-Fleck-Schneise 4 in 60528 Frankfurt/M gestellt werden. Eine Renngemeinschaft besteht aus 4 bis 12 FahrerInnen.
Die Genehmigung wird nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Die Anträge müssen enthalten:
- Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email des Verantwortlichen der RG.
- Rechnungsadresse
- Bankdaten
- Name der Renngemeinschaft
- Vorgesehene Werbung
- Name, Anschrift und UCI-ID des Sportlichen Leiters der Mannschaft
- Name, Anschrift, UCI-ID, Geb. Datum und Verein der Fahrer
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2017/18, Name RG

-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Anmeldeformular RG Querfeldein 2018/2019 (word-doc)

(Das Anmeldeformular 2018/2019 kann bei rad-net.de über das Hauptmenü unter Regularien/Formulare heruntergeladen werden.)

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 2/Masters 3/Masters 4/ Masters 1)

- Männer Elite/U 23 (auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)

- Junioren

- Frauen / U23 weiblich (einschließlich Juniorinnen) / Masters weiblich

-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

* Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen.
Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft
angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 4 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 15.11.2018 bis zur Maximalanzahl 12 möglich.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland
gelöst haben.
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften
der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine
Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und
Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere
Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als
„Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des
Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung
entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich
unterscheiden.
Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft
verwendet werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite
Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die
frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.

Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.

Renngemeinschaften Cross dürfen als solche nur bei Cross-Rennen starten.

Die RG gilt erst als genehmigt, wenn alle sportlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

gez.:
Walter Röseler, Koordinator Cross, Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross
HTML-Druckversion anzeigen Druckversion anzeigen


Seite auswählen:  Nächste ... 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143  ...

* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.037 Sekunden  (radnet)