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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 24. Dezember 2020
Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 20.02.2021 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12
entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die
keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die
Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste
teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 20.02.2021
Tagungsort: Tagungsort und Durchführung der Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben
Beginn: 15:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23.02.2020
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend

Pause (maximal 15 Minuten)

a. Wahlen und Bestätigungen
b. Stellv. Präsident
c. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing
d. Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport *
e. Vizepräsident Leistungssport und Offroad
f. Koordinator Radball Radpolo
g. Koordinator Kunstradsport
h. Koordinator Einradsport
i. Koordinator Breitensport
j. Koordinator RTF und CTF
k. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling *
l. Koordinator Radwandern*
m. Koordinator Kommunikation und Medien
n. Koordinator Material
o. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport
p. Beisitzer aus dem Bereich Bahn
q. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport
r. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein
s. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial
t. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo
u. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport
v. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport
w. eines Revisors

Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt

13. Genehmigung des Haushaltplans
14. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
15. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
16. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
17. Verschiedenes
18. Schlusswort

Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2020) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge:
Anträge zur Mitgliederversammlung am 20.Februar 2021 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 23. Januar 2021 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen.
Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. Dezember 2020
Termin Deutsche Bahnmeisterschaft 2021 in Köln

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. teilt in Abstimmung mit dem Radsportverband Nordrhein-Westfalen als Ausrichter der Deutschen Bahnmeisterschaften 2021 in Köln mit, dass der Termin vom 24.-29.08.2021 festgelegt wurde.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. Dezember 2020
1. Update - Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2020/2021

Update zur Amtlichen Bekanntmachung vom 27.05.2020

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cyclo-Cross-Saison 15.09.2020 bis 28.02.2021.

UPDATE: Cyclo-Cross Rennen bis zum 03.10.2021 zählen noch zur Saison 20/21. Damit kann das Trikot der RG 20/21 ebenfalls bis zum 03.10.2021 getragen werden.


Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 30. August 2020 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.

Antrag als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Das Anmeldeformular 2020/2021 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft Cyclo-Cross" bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Anmeldeformular RG Cyclo-Cross 2020/2021 Word-Datei


Die Anträge müssen enthalten:
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportlicher Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
4. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
5. Vorgesehene Werbung und Trikotfarbe: Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer RG Cyclo-Cross- beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 1/Masters 2/Masters 3/Masters 4)
- Männer Elite/Männer U 23/Frauen Elite/Frauen U23/Frauen Masters/ Juniorinnen
(auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zum 30.10.2020 bis zur Maximalanzahl 8 möglich.
Für Nachmeldungen, die nach dem 30.10.2020 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mitglieder einer RG müssen eine Lizenz über einen deutschen Verein gelöst haben.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite
Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € ((inkl. 7% MwSt) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die
frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Walter Röseler, Koordinator Cyclo-Cross; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 17. Dezember 2020
Einladung zur Online-Jugend-Hauptversammlung 2021 der Radsportjugend Niedersachsen

Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit zur Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 30. Januar 2021, 14:00 Uhr, über die Online-Plattform Zoom eingeladen.

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes und eingeladene Gäste.

Nach § 5 Ziffer 7 der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis zur Eröffnung der Jugendhauptversammlung (Meldungen mit Angabe der Mail-Adresse möglichst bis 16.01.2021 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. (geschaeftsstelle@radsportverband.de) oder an Kai Wagner (kai.wagner@radsportverband.de). Den Link zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer per Mail rechtzeitig vor der Jugendhauptversammlung.

Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens 9. Januar 2021 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstr.20, 30169 Hannover, geschaeftsstelle@radsportverband.de, zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 9 die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
2. Grußwort
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
6. Entlastung des Jugendvorstandes
7. Änderung der Jugendordnung
8. Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend
9. Geplante Maßnahmen und Termine 2021
10. Anträge
11. Verschiedenes / Schlusswort

gez.:
Kai Wagner, Vorsitzender der Radsportjugend ; Lutz Göbert, Stellvertretender Vorsitzender der Radsportjugend

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. Dezember 2020
Anmeldung UCI MTB Team 2021

Die Anmeldefrist für die UCI MTB Teamanmeldung endet am 15. Januar 2021. Mit dem DataRide System erfolgt eine Direktanmeldung der Teams bei der UCI. Die Teams erhalten direkt von der UCI einen Log-in, um die Anmeldeformalitäten vorzunehmen

Bitte beachten Sie, dass die Eintragungen in DATARide bis zum 11 Januar 2020 vollständig erfolgt sein müssen, damit eine Prüfung der Einträge durch den BDR erfolgen kann.

Die UCI stellt den Teams ein Anmeldemanual zur Verfügung.

Leitfaden zur Anmeldung UCI MTB Team - englisch (PDF-Datei)

gez.:
Inga Götz, Referentin Antidoping und Vertragssport

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. Dezember 2020
Voranmeldung Rad-Bundesliga Junioren, Juniorinnen, Frauen, Männer, Masters 2021

Wir bitten alle interessierten Mannschaften, die 2021 an der Rad-Bundesliga teilnehmen wollen, ihre Voranmeldung an falk.putzke@bdr-online.org bis zum 20.12.2020 zu schicken.

Der vorläufige Terminkalender kann unter dem folgenden Link abgerufen werden.

Vorläufiger Terminkalender Rad-BL 2021 Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen (PDF-Datei)

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straßenrennsport; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2020
Deutschlandpokal Finale Radball 2020 / Vorrunde Deutschaldpokal Radball 2021/ Viertelfinale Deutschlandpokal Radpolo / 1.Spieltag 2. BL Radball

Aufgrund der Verlängerung des „Lockdowns“ und der dadurch entstehenden Einschränkungen, wird Folgendes bekannt gegeben.

Das Deutschlandpokal Finale 2020 wird nicht durchgeführt. Der Wettbewerb wird nicht nachgeholt.

Die Vorrunde des Deutschlandpokals Radball 2021 findet nicht am 19.12.2020, sondern am ursprünglichen Termin des Viertelfinales, am 30.01.2021 statt. Das Viertelfinale wird am 20.03.2021 ausgetragen. Für das Halbfinale wird ein neuer Termin festgelegt und zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Das Viertelfinale Deutschlandpokal Radpolo 2021 findet nicht am 19.12.2020, sondern am ursprünglichen Termin des Halbfinales, am 23.01.2021 statt. Für das Halbfinale wird ein neuer Termin festgelegt und zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Der komplette 1. Spieltag der 2. Bundesliga Radball 2021, ursprünglich geplant am 09.01.2020, wird verschoben. Der Nachholtermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

gez.:
Kommission Leistungssport Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Dezember 2020
Update: Absage Teilnahme internationale Cyclo-Cross Wettkämpfe in der Saison 2020/2021 (Weltmeisterschaft/Europameisterschaft/Weltcups) Männer/Frauen und Junioren(Sondergenehmigung für den Elitebereich ist möglich)

Aufgrund der aktuellen Lage, wurde die Teilnahmeregelung im Bereich Cyclo-Cross nochmals überarbeitet.
Update zur Amtlichen Bekanntmachung vom 21.10.2020:
Amtliche Bekanntmachung vom 21.10.2020

Der Bund Deutscher Radfahrer wird für die anstehende Cyclo-Cross Weltmeisterschaft keine Nationalmannschaft in den NW-Klassen (U19 und U23) entsenden. Im Elitebereich können Sportlerinnen und Sportler, die zur Ausübung des Wettkampfbetriebs arbeitsrechtlich/wirtschaftlich verpflichtet sind, für die genannte Veranstaltung weiterhin eine Sondergenehmigung beantragen.

Aufgrund der globalen Gesamtsituation, ausgelöst durch die Covid-19 Pandemie, hat der Bund Deutscher Radfahrer alle BDR-Einsätze im Bereich Cyclo-Cross bis auf weiteres abgesagt. Der BDR wird keine Nationalmannschaft zu den anstehenden internationalen Wettkämpfen (Weltmeisterschaft/ Weltcup, o.ä.) entsenden.

Im Elitebereich können Sportlerinnen und Sportler, die zur Ausübung des Wettkampfbetriebs arbeitsrechtlich/wirtschaftlich verpflichtet sind, für die genannten Veranstaltungen eine Sondergenehmigung beantragen.

Diese können über Frank Schmidt (Frank.Schmidt@bdr-online.org) beantragt werden, ebenso die dann folgenden Anmeldungen zu den Wettkämpfen.

Für den Elitebereich gelten dann die nachfolgenden Punkte:

WICHTIG: Für die Rückreise aus dem In- und Ausland sind die am Zielort gültigen Rückreise-Maßnahmen bezüglich Covid 19 in Eigenverantwortung umzusetzen. Genaue Auskünfte erteilen die zuständigen Gesundheitsämter, das Robert-Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html)

Wir bitten alle Beteiligten zum eigenen Schutz um strikte Einhaltung dieser Vorgaben, vor allem hinsichtlich Hygiene, Kontakte, Abstand und Quarantäne-Regelung. Und denken Sie bitte an Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel/-spray.

Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt freiwillig. Im Falle einer Ansteckung durch Covid 19 können keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

gez.:
Patrick Moster, Sportdirektor

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 09. Dezember 2020
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2021

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2021 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2021 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt:

als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.

Anmeldeformular nat. MTB-Team 2021 (Word-Datei)
Anmeldeformular nat. MTB-Teams (Word-Datei)

Das Anmeldeformular 2021 kann auf www.rad-net.de, Downloads / Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft MTB" bzw. über folgenden Link heruntergeladen werden. Hier

Die Anträge müssen enthalten:

1. Name des nat. MTB-Teams

2. 2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer und Email, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden sportlichen Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.

3. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins

4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden. Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.

6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungs-gebühr überwiesen wurde.


* Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich. Der BDR behält sich vor diese explizit zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Bei einer Teamgröße von 20 und mehr Sportlern wird die Kommission Leistungssport eine gesonderte Prüfung vornehmen Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2021 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2021 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2021 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € (inkl. 7% MwSt.) € erhoben.
* Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
* Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die An-zahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschreiten.
* Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cross, Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
* Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
* Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
* Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz)
* Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
* Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
* Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
* für die MTB Gravity Disziplinbereiche Enduro, Downhill sowie 4X kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Dezember 2020
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2021

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2021 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € inkl. 7% MwSt erhoben.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail Adresse, UCI-ID
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine
Sportliche Leiter Lizenz gelöst haben.
- Ein sportlicher Leiter kann nicht in einem Rennen gleichzeitig als sportlicher Leiter und Fahrer auftreten.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse für die Berechnung der Genehmigungsgebühr ist unbedingt anzugeben (falls
abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung, Layout des RG-Trikots und der Vereinstrikots der Vereine
-> das Layout der RG wird auf rad-net unter dem Teamportrait veröffentlicht
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer Straßen RG beträgt € 250 inkl. 7% MwSt.

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurde

Anmeldeformular RG Straße (Word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U 23
- U 23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2021 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2021 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € inkl. 7% MwSt erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2021 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßen Wettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € inkl. 7% MwSt erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Straße starten.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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