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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 28. April 2004
Anmeldung für den kontinentalen Kalender Straßenrennsport 2005 der UCI

Organisatoren, die wünschen, dass Ihre Veranstaltung in den kontinentalen UCI-Kalender Straße 2005 aufgenommen wird, müssen dies mit dem entsprechenden UCI-Anmeldeformular beim Bund Deutscher Radfahrer e.V. beantragen.
Den Ausrichtern bisheriger internationaler Wettbewerbe Straßenrennsport ist das Anmeldeformular bereits direkt von der UCI mit der Post zugesandt worden.
Bitte beachten Sie, dass die UCI mit der Einführung der PRO TOUR in 2005 eine veränderte Struktur im Straßenrennsport vorsieht, d.h. es gibt auch Änderungen z.B. bezüglich der Kategorien, Gebühren und Preisgelder. Weiterführende Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der UCI www.uci.ch unter der Rubrik „Road/News“!
Neue Interessenten können das internationale Meldeformular unter der Rubrik „Formulare“ abrufen.
Anmeldeschluss für internationale Straßenrennen 2005 ist spätestens am
25. Mai 2004 (Post/-Fax/-E-Maileingang!)
an die BDR-Geschäftsstelle.
Die zuständigen Landesverbände sind über die Terminanmeldungen zu informieren!

Formulare...

UCI-Vorkalender 2004 (pdf-Datei)...


gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. April 2004
Fiat-Rad-Bundesliga Frauen - Absage Einhausen

Wir teilen mit, dass der Ausrichter der Veranstaltung am 16.05.2004 in Einhausen, das Rennen der Rad-Bundesliga Frauen abgesagt hat.
Die zusätzlichen hohen Kosten für die zur Genehmigung des Rennens
erforderlichen Ampelabschaltungen konnten vom Veranstalter leider nicht finanziert werden.

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. April 2004
Anmeldung für den internationalen UCI-Kalender Bahnrennsport 2005/2006

Durch die terminliche Verlegung der Weltmeisterschaften Elite (23.03.-27.03.2005) kommt es auch zu einer Verschiebung der internationalen Bahnsaison. Diese findet in Zukunft von April bis März statt, d.h. für die o.g. Anmeldung von April 2005 bis zum März 2006.
Außerdem erfolgt eine Klasseneinteilung der Veranstaltungen (Klasse 1 – 3), nach der die Punkte für die von der UCI ab 2005 neu eingeführte Weltrangliste im Bahnrennsport vergeben werden.
Als Grundlage dient die internationale Beteiligung und Qualität der Veranstaltungen im Jahr 2004. Neu angemeldete Rennen werden für 2005/2006 für das erste Jahr in Kategorie 3 eingestuft.
Den Organisatoren bisheriger Wettbewerbe Bahnrennsport ist das UCI-Anmeldeformular bereits direkt von der UCI mit der Post zugestellt worden.
Beachten Sie bitte auch folgende Neuerung:
Bis zum 30.06.2004 muss zusätzlich eine Präsentationsmappe der gemeldeten Veranstaltung an die UCI gesandt werden.
Neue Interessenten können das entsprechende UCI-Formular hier im Internet unter "Formulare"abrufen.

Anmeldeschluss für internationale Bahnrennen 2005/06 ist spätestens am 25. Mai 2004 (Post/-Fax/-E-Maileingang!) an die BDR-Geschäftsstelle.
Die zuständigen Landesverbände sind über die Terminanmeldungen zu informieren!


Formulare...

gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. April 2004
Norddeutsche Meisterschaften im Einer-Straße Nachwuchs 2004

Die Norddeutschen Meisterschaften im Einer-Straßenfahren der U 15, U 17 und U 19 finden am 06. Juni 2004 in 21376 Eyendorf (Landkreis Harburg) statt.

gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor, Gerd Hufschmidt

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 20. April 2004
Punktvergabe für RTF - Etappenfahrten 2004

Auf der Grundlage der eingereichten Streckenunterlagen vergibt die Kommission Breitensport für die Etappenfahrten die jeweils aufgeführten Punkte zur Jahreswertung.

Punktevergabe bei Etappenfahrten...

gez.:
Wolfgang Schoppe, Vorsitzender Kommission Breitensport; Horst Zelenka-Schmidt, Koordinator Radtourenfahren

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 16. April 2004
Renngemeinschaften 2004

Folgende weiteren Renngemeinschaften wurden beim BDR für die Saison 2004 angemeldet :

1. Team Profiline
2. RG RVC Reute

Alle Renngemeinschaften und Mannschaftszusammensetzungen (Fahrer und Vereine)...

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. April 2004
Ergänzung zum BDR-Kalender Straßenrennsport 2004

Ergänzung im BDR-Straßen-Kalender:

10.09.2004 "Kriterium um das blaue Band der Stadtwerke Witten" (Kategorie: 5.2)
Veranstalter: RV Flottweg Langendreer
Herr Helmut Jensen
Am Gröppersweg 23
44894 Bochum

BDR-Kalender 2004...

gez.:
Ref. Leistungssport - A. Wendt

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 07. April 2004
BDR-Kurzzeitbereich / Sichtungswettkampf Mannschaftssprint am 29.04.2004

Am 29.04.04 wird es hinsichtlich der Sichtung für den Mannnschaftssprint einen Testwettkampf in Büttgen geben.
Beginn: 16.00 Uhr
Inhalt: 2 x 1 Runde stehend (mit Startmaschine)

Alle BDR-Kader (Elite-Kurzzeit/männlich) sind für diese Überprüfung startverpflichtet! (am nächsten Tag 30.04. ist ein intern. Sprintrennen!)

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
BHV-Beschlüsse zum Sportbetrieb vom 27. März 2004

1. Ergänzung der Sportordnung, Ziffer 1.2, neuer Spiegelstrich und Einführung einer eigenen „Wettkampfbestimmung Querfeldein-Rennen“ ( wird im Internet bis Mai 2004 veröffentlicht )

2. Änderung der Sportordnung, Ziffer 3.1.5 (1) zweiter Spiegelstrich: „Einsprüche in“ wird ersetzt durch „Dopingverfahren in erster Instanz“

3. Neufassung der Sportordnung, Ziffer 3.8 (1) - Gegen letztinstanzliche Entscheidungen gem. SpRO kann nach Ablauf der halben Sperre ein Gnadengesuch beim BDR Präsidium eingereicht werden.

4. Neufassung Strafrecht Bundessportgericht in der Formulierung Ziffer 3.9.4 (1) dritter Spiegelstrich:
- Geldstrafen in maximaler Höhe gemäß Sportordnung, zutreffenden Wettkampf- oder Durchführungsbestimmungen.
- Die Maximalhöhe dort nicht spezifizierter Geldstrafen beträgt 5.000,00 € .

5. Neufassung der Sportordnung Ziffer 4.2.5 (1):
(1) Alle Ausschreibungen müssen auf vorgeschriebenen Formularen vom Veranstalter zu den im Folgenden aufgeführten Terminen eingereicht werden:
a) entweder schriftlich
b) oder über die im BDR-Internet bereitgestellten Online-Formulare

6. Neufassung der Sportordnung Ziffer 4.3.1 (1):
(1) Die Meldungen zur Beteiligung an Wettbewerben können von Aktiven, Vereinen, Bezirken, Landesverbänden und Sportgruppen etc. abgegeben werden.
Die Meldungen werden zu den Fristen entsprechend der vom Veranstalter in der Ausschreibung beschriebenen Form abgegeben:
a) schriftlich und/oder
b) per Fax und/oder
c) per e-mail
Unvollständige Meldungen können vom Veranstalter zurückgewiesen werden.

7. Änderung der Sportordnung Ziffer 5.1 (3):
Durch die Unterschrift auf dem Lizenzantrag erkennt der Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Satzung, die Sportordnung, die jeweiligen Wettkampf- bzw. Durchführungsbestimmungen sowie das Antidoping-Reglement der UCI, des BDR, der WADA und der NADA an.
Die Bestimmungen der vorstehend aufgeführten Reglements finden somit auf den Antragsteller auch dann Anwendung, wenn die Lizenz noch nicht an den Antragsteller ausgehändigt ist.

8. Änderung der Sportordnung, Ziffer 5.1 (8):
Satz 2 bezüglich Gültigkeit bis zum 31. Januar wird gestrichen.

9. Ergänzung der Sportordnung, Ziffer 5.2 durch Absatz (6):
(6) Das Präsidium des BDR kann die Lizenzerteilung für Personen, die von anderen Mitgliedsverbänden des DSB wegen Dopingvergehens oder verbandsschädigenden Verhaltens gesperrt wurden, verweigern.

10. Änderung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Ziffer 3.3.1
Zusammenfassung der Rennen der Vorziffern 7, 8, 9 zu einer neuen Rennklasse „offene Landesverbandsrennen“ unter der Vorziffer 7.
Für diese neue Rennklasse gilt:
· Der Veranstalter hat in der Veröffentlichung die Höhe der Preisgelder anzugeben. Es gibt keine Festlegung eines Preisschemas bzw. der minimal zu zahlenden Preise in den einzelnen Rennkategorien
· Teilnahmeberechtigt sind alle Sportler (außer GS I, GS II und GS Frauen Elite), die einem deutschen Verein angehören und ihre Lizenz über diesen Verein gelöst haben (unabhängig von ihrer Nationalität)
· In der Ausschreibung sind ggf. Einschränkungen der Starterlaubnis zulässig (z.B. für LV-Meisterschaften)

11. Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Ziffer 13.2.1
DM Einer-Straßenfahren Elite:
(4) Die Rennen der Elite Männer, Frauen und U23 werden als Rennen für Mannschaften gemäß Ziffer 7.1 der WB Strasse durchgeführt, wobei der Start von Einzelfahrern nach Ausschreibung gestattet ist..

12.Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse, Anlage B1 und B3
Fußnote: Bei Rundstreckenrennen/Kriterien auf Rundkursen > 5 km wählt der Veranstalter, ob Preisgelder nach B1) oder B3) gezahlt werden und gibt dies in der Ausschreibung bekannt.

13. Ergänzung der Wettkampfbestimmungen Strasse um die Bestimmungen „Jedermann-Rennen“ als Ziffer 12
Die Wettkampfbestimmungen WB Straße werden um die Bestimmungen zu „Jedermann-Rennen“ als Ziffer 12 (Ziffer 12 war bisher „Bestimmungen Querfeldeinrennen“) erweitert. (Siehe gesonderte Unterlagen, die mit getrennter Post an die LV-Geschäftsstellen verschickt werden)

14. Einführung der Teildisziplin 4X
Reglement wird erarbeitet und im Internet veröffentlicht.



15.Umfangreiche Änderungen der WB-BMX
(werden bis Mai 2004 im Internet veröffentlicht)

16. Änderung des nationalen Reglements 5er-Radball zum 01.01.2004
( wird bis Mai im Internet veröffentlicht )
17. Einführung einer Deutschen Meisterschaft im 4er und 6er-Einradfahren der Schülerinnen ab 2005

18. Diverse Änderungen des Anti-Doping-Reglements

Ziffer 6.2 (4):
(4) Der Gegenanalyse können der Sportler, ein von ihm und/oder vom BDR benannter Experte........
Ziffer 6.2 (6):
(6) Der Sportler trägt die Kosten der Gegenanalyse. Bei Beantragung der Gegenanalyse hat der Sportler eine Garantiesumme in Höhe von 450,00 € zu zahlen.

Ziffer 7.7 (5)
(5) Der Bundesrechtsausschuss kann die ausgesprochene Strafe auf Antrag des Präsidiums des BDR unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Reglements erhöhen.

Ziffer 8.9 (3):
(3) ........ um 1 % erhöht. Die in der Etappe gewonnenen Punkte werden gestrichen. Alle Wertungen werden entsprechend angepasst. Der Sportler verliert alle Preisgelder, die er während der Etappe gewonnen hat.

Ziffer 8.9 um Absatz (5):
(5) Zusätzlich zu einer Sperre und/oder einer Disqualifikation kann das Bundessportgericht die Rückgabe aller Preise (einschließlich gewonnener Trikots, Pokale, Medaillen, Preisgelder etc.) und den Verlust aller Punkte für nationale bzw. internationale Ranglisten, die in dem Rennen, der Etappe bzw. der Rundfahrt errungen wurden, beschließen. Sollte das Bundessportgericht einen entsprechenden Beschluss treffen, hat der Sportler die gewonnenen Preise der Geschäftsstelle des BDR auszuhändigen.

Ziffer 9 (3) neu:
(3) Mit „Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen“ sind alle Dopingkontrollen gemeint, die nicht in einem Zusammenhang mit einem Wettkampf durchgeführt werden. Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen sind per Definition alle Kontrollen, die spätestens 8 Stunden vor einem Wettkampf abgeschlossen sind bzw. die nach Abschluss einer Dopingkontrolle im Rahmen eines Wettkampfes beginnen. Falls bei einer Veranstaltung keine Dopingkontrollen durchgeführt wurden, können solche Kontrollen frühestens eine Stunde nach Abschluss des entsprechenden Wettkampfs oder der Wettkampfserie an diesem Tage beginnen. Bei diesen Kontrollen gilt die „UCI-Liste der verbotenen Substanzen bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes“

Ziffer 10.4 um den Absatz (3):
(3) Das BDR-Präsidium ist berechtigt, jederzeit öffentliche Erklärungen über Dopingvorkommnisse in nationalen Verfahren bei Nennung der Namen der betroffenen Personen abzugeben.

Ergänzungen Antidoping-Reglement Ziffer 8.1 (2) in Ergänzung zum Beschluss BHV 2003 (Änderungen fett kursiv).
......... Mit der Sperre verbunden ist ein Teilnahmeverbot als aktiver Sportler und in jeder anderen Funktion für alle Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, die unter Aufsicht des BDR stattfinden, wozu insbesondere aber nicht ausschließlich die Veranstaltungen der Mitglieder des BDR (§ 7 der BDR-Satzung) gehören. Sofern eine Sperre und damit ein Lizenzentzug ausgesprochen wurde, wird während der Dauer der Sperre keine andere Lizenz erteilt.

19. Ergänzung des Antidoping-Reglements, Ziffer 8.1 um Absatz (6):
(6) Sofern eine bestrafte Person gegen die ihr auferlegte Sperre im Sinne der Ziffer 8.1 (2) verstößt, kann das Bundessportgericht auf Antrag des BDR-Präsidiums die auferlegte Sperre für einen Zeitraum bis zu weiteren 12 Monaten verlängern. Das Bundessportgericht hat zuvor dem Sportler die Möglichkeit zu geben, schriftlich zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen die auferlegte Sperre Stellung zu nehmen.

gez.:
Karsten Schütze, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 06. April 2004
Ergänzung zur GA, Rad-Bundesligen 2004 Strasse

Rad-Bundesligen 2004 Strasse Männer U23, Frauen, Junioren und Juniorinnen.

Neu Ziffer 2.4 (bzw. GA Frauen Ziffer 2.5)
Bei Veranstaltungen der Bundesliga-Serie, bei denen Transponder ausgegeben werden, sind die Sportlerinnen und Sportler verpflichtet, diese zu verwenden.
Bei Verlust von Transpondern bzw. Nichtrückgabe an den Ausgeber, haftet die Mannschaftsleitung bzw. der Einzelfahrer.

Alle Generalausschreibungen zur Bundesliga...

gez.:
Ref. Leistungssport - Martin Wolf

Kategorie: Straßenrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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