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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 13. Februar 2019
Bildung von Sportgemeinschaften

Laut 2.5 der Durchführungsbestimmungen im Kunstradsport des BDR, wird den nachfolgenden Vereinen die Genehmigung erteilt, für das Jahr 2019 eine Sportgemeinschaft (SG) zu melden.

SG Augustdorf/Tempo Lieme im 4er Kunstradsport Elite offen:

Name, Vorname - Lizenz-Nr. - Verein:
Hillmann Kim - NRW 605823-16 - RSV Schwalbe Augustdorf
Müther Natalie- NRW 609849-16 - RSV Schwalbe Augustdorf
Sielemann, Simon- NRW 605822-16 - RSV Schwalbe Augustdorf
Petz Ramona- NRW 607134-16 - RSV Tempo Lieme

Ersatzfahrerin:
Eßbach Alina- NRW 108221-16 RSV Schwalbe Augustdorf

gez.:
Anita Klein, Koordinatorin Kunstradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 13. Februar 2019
Änderungen zu Breitensportveranstaltungen 2019 (5/6)

Gegenüber dem Abdruck im Breitensportkalender 2019 ergeben sich auf Wunsch der Ausrichter und mit Genehmigung des betreffenden Landesverbandes nachstehende Änderungen. Wir bitten um Beachtung.

Änderungen zu Breitensportveranstaltungen (pdf)...

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport, Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren, Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 12. Februar 2019
Einladung zum Verbandstag 2019

Hiermit wird die Einladung zum Verbandstag 2019 veröffentlicht.

Einladung zum Verbandstag 2019 (pdf-Datei) ...

gez.:
Udo Rudolf, Präsident; Gerhard Wagner, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Saarland*
Saarbrücken, 12. Februar 2019
Generalausschreibung Saar Lux Challenge

Die Saar Lux Challenge ist eine Gemeinschafsveranstaltung des RSC Überherrn-Saar in Deutschland und dem Velo Club Dreilännereck Schengen in Luxemburg. Das Ziel der Kooperaton ist die Förderung des Radsports in der Grenzregion Saar-Lux.

GA Saar Lux Challenge (pdf-Datei)

gez.:
Michael Spang, Koordinator Straße im Saarland

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 11. Februar 2019
Radsportverband Nordrhein-Westfalen e. V. – Einladung zur Mitgliederversammlung

Hiermit wird die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW e. V. gemäß § 15 der Satzung für Sonntag, den 24.03.2019 nach Duisburg einberufen. Tagungsort ist das Veranstaltungszentrum Steinhof, Düsseldorfer Landstraße 347, 47259 Duisburg. Beginn der Mitgliederversammlung ist um 10.00 Uhr. Die Vereine werden gebeten, ihre Delegierten über die Onlineschnittstelle zu benennen. Weitere Details und Unterlagen sind auf der Homepage des Radsportverbandes NRW veröffentlicht.

Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW e.V. am 24.03.2019 um 10:00 Uhr in Duisburg

vorläufige Tagesordnung

Außerparlamentarischer Teil:
Begrüßung
Grußworte
Ehrungen

Parlamentarischer Teil:
TOP 1 Eröffnung
1.1. Benennung eines Schriftführers für das Beschlussprotokoll und von Stimmenzählern für
die Mitgliederversammlung
1.2. Feststellung der Stimmenzahl
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017
TOP 4 Jahresberichte des Verbandsvorstandes
4.1 des Präsidiums
4.2 Berichte der Kompetenzteams
4.3 Bericht der Kassenprüfer
4.4 Genehmigung der Jahresrechnung
TOP 5 Entlastung des Präsidiums und des Verbandsrates
TOP 6 Satzungsänderung – Beschlussfassung gemäß vorliegender Synopse -
§§ 4, 5, 7, 10, 11, 12, 14,15, 17, 18, 21, 29, 30, 34
TOP 7 Wahl eines Wahlleiters
TOP 8 Wahlen und Bestätigungen gemäß Satzung § 15 und § 18
8.1 Präsident (2 Jahre)
8.2 Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten (2 Jahre)
8.3 Vizepräsident Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
8.4 Vizepräsident Freizeitsport
8.5 Vizepräsident Sportentwicklung (Vereins-/Verbandsentwicklung)
8.5 Vizepräsident Sportbetrieb Nicht-olympische Sportarten
8.6 stellvertretender Jugendleiter (Bestätigung)
8.7 zwei Kassenprüfer
8.8 zwei Ersatzkassenprüfer
TOP 9 Haushaltsplan 2019
9.1 Erläuterung des Haushaltsplans 2019
9.2 Genehmigung des Haushaltsplans 2019
TOP 10 Ethikcode – Beschlussfassung gemäß vorliegendem Entwurf
TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge zu Beiträgen im RSV NRW ab 01.01.2020
TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge (ohne Beiträge)
TOP 13 Benennung des Tagungsortes für die Mitgliederversammlung 2021
TOP 14 Anfragen und Mitteilungen
TOP 15 Schlussworte des Präsidenten

gez.:
Bernd Potthoff, Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden*
Freiburg, 11. Februar 2019
Enladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Badischen Radsportverband e.V.

Zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Badischen Radsportverband e.V. laden wir unsere Mitgliedsvereine recht herzlich ein.
Ort: Festhalle Offenburg-Bohlsbach
Festhallenstr. 1, 77652 Offenburg-Bohlsbach
Datum: 09. März 2019 10:00 Uhr

T A G E S O R D N U N G
JHV des Badischen Radsportverband e.V. 2019

01. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten
02. Genehmigung der Tagesordnung
03. Totenehrung
04. Grußworte der Ehrengäste
05. Feststellung der Anwesenheit
06. Ehrung verdienter Sportler und verdienter Mitglieder
MITTAGSPAUSE
07. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Hauptversammlung 2018
08. Bericht des Präsidenten
09. Stellungnahme zu den Geschäfts- und Referentenberichten
10. Kassenbericht
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Entlastung der Vorstandschaft
13. Wahlen gemäß §20 Absatz 1 der Satzung
14. Bestätigung des Jugendleiters
15. Anträge (Abhandlung der ggfs. noch eingehenden Anträge)
16. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen

Die zur Wahl stehenden Ämter sowie die Referentenberichte sind auf der Homepage badischer-radsportverband.de einzusehen.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

gez.:
Herbert Jacob, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 11. Februar 2019
Ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 23.02.2019 zur Mitgliederversammlung ein.

Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 23.02.2019
Beginn: 15:00 Uhr
Geänderter Tagungsort: Rathaus Altona, Kollegiensaal,
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur
Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.02.2018
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Satzungsänderung durch Vorgabe des Finanzamtes
13. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend

Pause (maximal 15 Minuten)

a. Wahlen und Bestätigungen
b. Stellv. Präsident
c. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing
d. Vizepräsident Leistungssport und Offroad
e. Koordinator Radball Radpolo
f. Koordinator Kunstradsport
g. Koordinator Einradsport
h. Koordinator Breitensport
i. Koordinator RTF und CTF
j. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling *
k. Koordinator Radwandern*
l. Koordinator Kommunikation und Medien
m. Koordinator Material
n. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport
o. Beisitzer aus dem Bereich Bahn
p. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport
q. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein
r. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial
s. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo*
t. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport*
u. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport
v. eines Revisors

Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt

14. Genehmigung des Haushaltplans
15. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
16. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
18. Verschiedenes
19. Schlusswort

Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2018) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 23.Februar 2019 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 26. Januar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Februar 2019
Tagesordnung zur Bundeshauptversammlung 2019

Gem. Amtlicher Bekanntmachung vom 18.12.2018 wird hiermit fristgemäß die Tagesordnung zur Bundeshauptversammlung am 6. April in Frankfurt am Main (Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main) veröffentlicht.

1. Begrüßung und Grußworte
2. Ehrungen
3. Wahl und Bestätigung von zwei Schriftführern und der Stimmenzähler
4. Feststellung und Bekanntgabe der Stimmberechtigten
5. Genehmigung des Protokolls der Bundeshauptversammlung 2017
6. Berichte
6.1 des Präsidiums
6.2 der Kommissionen
6.3 des Vizepräsidenten Wirtschaft und Finanzen
6.4 der Revisoren
7. Aussprache über die Jahresberichte und den Bericht der Revisoren
8. Genehmigung der Jahresberichte
9. Anträge zu Satzungsänderungen
10. Wahl eines Versammlungsleiters - Entlastung des Hauptausschusses und des Verbandsrates
11. Wahlen gemäß Satzung:
11.1 Stellvertretender Präsident
11.2 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
11.3 Vizepräsident Vertragssport
11.4 Vizepräsident Hallenradsport
11.5 Vizepräsident Kommunikation und Marketing - Nachwahl für 2 Jahre
11.6 Revisoren (1 Revisor und 1 Ersatzrevisor)
12. Bestätigungen gemäß Satzung
12.1 Vorsitzende/r der Radsportjugend
12.2 4 Beisitzer und 2 Beauftragte für Mädchenradsport und Dopingprävention
12.3 Sprecher der Landesverbände
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Anträge zu verwaltungsmäßigen Angelegenheiten
15. Genehmigung des Haushaltsplanes 2019
16. Anträge zum Sportbetrieb
17. Vergabe der Deutschen Meisterschaften 2021
18. Bestätigung des Tagungsortes für die Bundeshauptversammlung 2021
19. Schlusswort des Präsidenten

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 07. Februar 2019
Fortbildung Kampfrichter Straße / Bahn / Mountainbike

Der Württembergische Radsportverband richtet eine Fortbildung für Kampfrichter aus.
Eingeladen sind alle interessierten Kampfrichter Straße / Bahn / MTB. Die Teilnahme ist kostenlos.

Wann: Samstag 09.03.2019
Wo: Gaststätte Alznauer Hof, Raiffeisenstraße 2, 72810 Gomaringen
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr

Zur Teilnahme bitte vorherige Anmeldung:
Per E-Mail an: philip.oesterreicher@wrsv.de
Per Post: Geschäftsstelle des Württembergischen Radsportverbandes, Mercedesstraße 83, 70372 Stuttgart.

gez.:
Hermann, Sassmannshausen Kampfrichterobmann

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 06. Februar 2019
Einladung zum 48. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes

Hiermit wird die Einladung zum 48. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes am 16. März 2019, 9:30 Uhr im Landgasthof Euringer, Dorfstraße 23, 92339 Beilngries-Paulushofen § 10 der Satzung des Bayerischen Radsportverbandes vom 24.02.2013 veröffentlicht

Tagesordnung (GesO § 4 Abs. 1)
1. Begrüßung
2. Grußworte
3. Totenehrung
4. Genehmigung des Protokolls des vorangegangenen Verbandstages
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Wahl des Schriftführers und von drei Stimmzählern für den Verbandstag
7. Berichte (GesO § 5)
a. Präsident
b. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen und Marketing
c. Vizepräsident Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
d. Vizepräsident Leistungssport
e. Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport
f. Vizepräsident Hallenradsport
g. Verbandsjugendleiter
h. Berichte der Fachwarte und Kommissärsobleute sind auf der Homepage des BRV nachzulesen
i. Bericht der Revisoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Feststellung der Stimmberechtigten (§ 10 Absatz 2 u. §10 Absatz 13 a-c)
10. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2018
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandsausschusses (§ 10 Absatz 4,e)
12. Ehrungen
13. Wahlen und Bestätigung gemäß Satzung
a. Fachwart/in Straßenrennsport
b. Fachwart/in BMX
c. Fachwart/in Radball/Radpolo
d. Fachwart/in Behindertenradsport
e. Fachwart/in Einrad
f. Schulsportbeauftragte/r
g. Fachwart/in Frauen
h. 1. Revisor/in
i. Bestätigung Verbandsjugendleiterin
14. Ernennung von Ehrenmitgliedern
15. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
16. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2019
17. Festlegung des Versammlungsortes des Verbandstages 2020
18. Verschiedenes/Ausblick

Anträge zum Verbandstag müssen schriftlich spätestens am 15.02.2019 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes eingegangen sein (buero@brv-ev.de).

gez.:
Peter Berninger, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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