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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Januar 2021
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Junioren und Juniorinnen 2021

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit der Junioren und Juniorinnen in Kairo 2021 veröffentlicht.

Nominierungskriterien WM 2021 Bahn Kurzzeit Junioren m/w

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Jörg Winkler, Bahn Kurzzeit Junioren Bundestrainer

Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Januar 2021
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Juniorinnen 2021

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Juniorinnen 2021 in Kairo veröffentlicht.

Nominierungskriterien WM 2021 Bahn Ausdauer Juniorinnen

gez.:
patPatrick Moster, Leistungssportdirektor; Lucas Schädlich, Bahn Ausdauer Juniorinnen Bundestrainer

Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Januar 2021
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Junioren 2021

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Junioren 2021 in Kairo veröffentlicht.

Nominierungskriterien WM 2021 Bahn Ausdauer Junioren

gez.:
atrick Moster, Leistungssportdirektor; Tim Zühlke, Bundestrainer Junioren Bahn Ausdauer

Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Januar 2021
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Straße Männer U23 2021

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Straße der Männer U23 2021 in Antwerpen (BEL) veröffentlicht.

Nominierungsnormen WM 2021 Straße Männer U23 (PDF-Datei)

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Ralf Grabsch, Bundestrainer Straße Männer U23

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 24. Dezember 2020
Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 20.02.2021 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12
entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die
keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die
Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste
teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 20.02.2021
Tagungsort: Tagungsort und Durchführung der Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben
Beginn: 15:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23.02.2020
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend

Pause (maximal 15 Minuten)

a. Wahlen und Bestätigungen
b. Stellv. Präsident
c. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing
d. Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport *
e. Vizepräsident Leistungssport und Offroad
f. Koordinator Radball Radpolo
g. Koordinator Kunstradsport
h. Koordinator Einradsport
i. Koordinator Breitensport
j. Koordinator RTF und CTF
k. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling *
l. Koordinator Radwandern*
m. Koordinator Kommunikation und Medien
n. Koordinator Material
o. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport
p. Beisitzer aus dem Bereich Bahn
q. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport
r. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein
s. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial
t. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo
u. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport
v. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport
w. eines Revisors

Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt

13. Genehmigung des Haushaltplans
14. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
15. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
16. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
17. Verschiedenes
18. Schlusswort

Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2020) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge:
Anträge zur Mitgliederversammlung am 20.Februar 2021 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 23. Januar 2021 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen.
Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. Dezember 2020
Termin Deutsche Bahnmeisterschaft 2021 in Köln

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. teilt in Abstimmung mit dem Radsportverband Nordrhein-Westfalen als Ausrichter der Deutschen Bahnmeisterschaften 2021 in Köln mit, dass der Termin vom 24.-29.08.2021 festgelegt wurde.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. Dezember 2020
1. Update - Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2020/2021

Update zur Amtlichen Bekanntmachung vom 27.05.2020

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cyclo-Cross-Saison 15.09.2020 bis 28.02.2021.

UPDATE: Cyclo-Cross Rennen bis zum 03.10.2021 zählen noch zur Saison 20/21. Damit kann das Trikot der RG 20/21 ebenfalls bis zum 03.10.2021 getragen werden.


Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 30. August 2020 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.

Antrag als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Das Anmeldeformular 2020/2021 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft Cyclo-Cross" bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Anmeldeformular RG Cyclo-Cross 2020/2021 Word-Datei


Die Anträge müssen enthalten:
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportlicher Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
4. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
5. Vorgesehene Werbung und Trikotfarbe: Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer RG Cyclo-Cross- beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 1/Masters 2/Masters 3/Masters 4)
- Männer Elite/Männer U 23/Frauen Elite/Frauen U23/Frauen Masters/ Juniorinnen
(auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zum 30.10.2020 bis zur Maximalanzahl 8 möglich.
Für Nachmeldungen, die nach dem 30.10.2020 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mitglieder einer RG müssen eine Lizenz über einen deutschen Verein gelöst haben.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite
Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € ((inkl. 7% MwSt) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die
frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Walter Röseler, Koordinator Cyclo-Cross; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 17. Dezember 2020
Einladung zur Online-Jugend-Hauptversammlung 2021 der Radsportjugend Niedersachsen

Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit zur Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 30. Januar 2021, 14:00 Uhr, über die Online-Plattform Zoom eingeladen.

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes und eingeladene Gäste.

Nach § 5 Ziffer 7 der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis zur Eröffnung der Jugendhauptversammlung (Meldungen mit Angabe der Mail-Adresse möglichst bis 16.01.2021 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. (geschaeftsstelle@radsportverband.de) oder an Kai Wagner (kai.wagner@radsportverband.de). Den Link zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer per Mail rechtzeitig vor der Jugendhauptversammlung.

Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens 9. Januar 2021 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstr.20, 30169 Hannover, geschaeftsstelle@radsportverband.de, zu richten.

Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 9 die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
2. Grußwort
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
6. Entlastung des Jugendvorstandes
7. Änderung der Jugendordnung
8. Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend
9. Geplante Maßnahmen und Termine 2021
10. Anträge
11. Verschiedenes / Schlusswort

gez.:
Kai Wagner, Vorsitzender der Radsportjugend ; Lutz Göbert, Stellvertretender Vorsitzender der Radsportjugend

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. Dezember 2020
Anmeldung UCI MTB Team 2021

Die Anmeldefrist für die UCI MTB Teamanmeldung endet am 15. Januar 2021. Mit dem DataRide System erfolgt eine Direktanmeldung der Teams bei der UCI. Die Teams erhalten direkt von der UCI einen Log-in, um die Anmeldeformalitäten vorzunehmen

Bitte beachten Sie, dass die Eintragungen in DATARide bis zum 11 Januar 2020 vollständig erfolgt sein müssen, damit eine Prüfung der Einträge durch den BDR erfolgen kann.

Die UCI stellt den Teams ein Anmeldemanual zur Verfügung.

Leitfaden zur Anmeldung UCI MTB Team - englisch (PDF-Datei)

gez.:
Inga Götz, Referentin Antidoping und Vertragssport

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. Dezember 2020
Voranmeldung Rad-Bundesliga Junioren, Juniorinnen, Frauen, Männer, Masters 2021

Wir bitten alle interessierten Mannschaften, die 2021 an der Rad-Bundesliga teilnehmen wollen, ihre Voranmeldung an falk.putzke@bdr-online.org bis zum 20.12.2020 zu schicken.

Der vorläufige Terminkalender kann unter dem folgenden Link abgerufen werden.

Vorläufiger Terminkalender Rad-BL 2021 Männer, Frauen, Junioren, Juniorinnen (PDF-Datei)

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straßenrennsport; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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