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6286 Einträge gefunden ... | Seite 16 von 629 |
Bekanntmachung des Landesverbands Baden* Freiburg, 28. Dezember 2023 Ankündigung der Jahreshauptversammlung des Badischen Radsport-Verband e.V.
Die Jahreshauptversammlung des BRV e.V. findet statt am
Tag: Samstag, 9. März 2024
Ort: Fremersberghalle in Sinzheim.
Gastgeber: RSV Edelweiß Kartung e.V.
Anträge an die Versammlung müssen spätestens 6 Wochen (Sa, 27.01.2024) vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen zur Entsendung der Delegierten.
Ein Meldeformular für die Teilnehmer wird mit der Einladung zugeschickt. Die vorherige Anmeldung der Delegierten durch den Verein ist verpflichtend
gez.: Marlen Beutler, Geschäftsstelle BRV e.V
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 27. Dezember 2023 Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen
Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.
Für die Teilnahme an Cyclo Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle- und Trial Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.
Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).
Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.
Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn-, Straße- und Bundesligamannschaften bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.
Für die Beantragung einer Auslandsstartgenehmigung für Mix Mannschaften wird eine Gebühr von 150 € erhoben (gemäß BDR Gebührenkatalog). Für Mannschaften, die beim BDR angemeldet sind wird keine Gebühr erhoben, wenn mind. die Hälfte der Fahrer mit der Mannschaftsmeldung angemeldet wurden.
Formular für Auslandstartgenehmigung 2024 (DOC)
gez.: Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport
Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg* Hamburg, 19. Dezember 2023 Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.
Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 02.03.2024 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste
teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.
Datum: Samstag, der 02.03.2024
Tagungsort: Betriebssportverband Hamburg, Wendenstr. 120, 20537 Hamburg
Beginn: 10:00 Uhr
Tagesordnung (PDF)
gez.: Bernd Dankowski Präsident; Ilka Kunz, Geschäftsführung
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt* Magdeburg, 18. Dezember 2023 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 des LV Radsport-Sachsen-Anhalt e.V.
Hiermit geben wir Termin und Ort der Mitgliederversammlung 2024 des Landesverbandes Radsport Sachsen-Anhalt e.V. bekannt:
Samstag, 23. März 2024 in Magdeburg
Anträge zur Tagesordnung können alle Vereine bzw. alle Verbandsmitglieder stellen. Sie müssen mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung ( 24.02.2024) schriftlich und mit einer Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Anträge zur Satzung sind sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung (10.02.2024) in der Geschäftsstelle begründet einzureichen.
gez.: Stefan Thomé, Geschäftsführer
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen* Hannover, 06. Dezember 2023 Neuausbildung Kommissär m/w/d Rennsport Straße, Bahn, Cross, MTB
Der Radsportverband Niedersachsen e.V. bietet im Februar 2024 zwei Termine (Grund)-Ausbildung zum Kommissär Straße, Bahn, Cross, MTB (8 LE) an.
Der Lehrgang ist für interessierte Teilnehmer*innen anderer Landesverbände offen. Der Lehrgang wird nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre / Kommissärinnen durchgeführt.
Termin: Samstag 17. Februar 2024, und Sonntag, 18. Februar 2024
Beginn: 09:30 Uhr / Ende: ~ 16:15 Uhr
Lehrgangsort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Lehrgangsleitung: Roland Arendt; BDR-Kommissär
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre (jüngere Teilnehmer/Teilnehmerinnen können auf Antrag teilnehmen), BDR-Mitgliedschaft, Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium.
Organisatorische Hinweise: Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung von 15 Personen, erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu wenig Teilnehmern den Lehrgang nur an einem Tag zusammengelegt anzubieten.
Für niedersächsische Teilnehmer ist die Teilnahme kostenfrei, für Teilnehmer anderer Landesverbände wird eine Teilnahmegebühr von 27,00 € erhoben. Hierin enthalten sind Mittagessen und Getränke.
Ggf. benötigte Übernachtungen können begrenzt in der Akademie des Sports angeboten werden und müssen rechtzeitig über den Radsportverband Niedersachsen e. V. gebucht werden. Pauschale 49,00 € (DZ p.P.) bzw. 63,50 € (EZ) inkl. Abendessen und Frühstück.
Interessierte Teilnehmer*innen melden sich bitte bis spätestens 20.01.2024 an geschaeftsstelle@radsportverband-niedersachsen.de.
gez.: Doris Dietrich, Geschäftsstelle Radsportverband Niedersachsen e. V.
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Hannover, 06. Dezember 2023 Neuausbildung Kommissär m/w/d Rennsport Straße, Bahn, Cross, MTB
Der Radsportverband Niedersachsen e.V. bietet im Februar 2024 zwei Termine (Grund)-Ausbildung zum Kommissär Straße, Bahn, Cross, MTB (8 LE) an.
Der Lehrgang ist für interessierte Teilnehmer*innen anderer Landesverbände offen. Der Lehrgang wird nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre / Kommissärinnen durchgeführt.
Termin: Samstag 17. Februar 2024, und Sonntag, 18. Februar 2024
Beginn: 09:30 Uhr / Ende: ~ 16:15 Uhr
Lehrgangsort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Lehrgangsleitung: Roland Arendt; BDR-Kommissär
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre (jüngere Teilnehmer/Teilnehmerinnen können auf Antrag teilnehmen), BDR-Mitgliedschaft, Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium.
Organisatorische Hinweise: Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung von 15 Personen, erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu wenig Teilnehmern den Lehrgang nur an einem Tag zusammengelegt anzubieten.
Für niedersächsische Teilnehmer ist die Teilnahme kostenfrei, für Teilnehmer anderer Landesverbände wird eine Teilnahmegebühr von 27,00 € erhoben. Hierin enthalten sind Mittagessen und Getränke.
Ggf. benötigte Übernachtungen können begrenzt in der Akademie des Sports angeboten werden und müssen rechtzeitig über den Radsportverband Niedersachsen e. V. gebucht werden. Pauschale 49,00 € (DZ p.P.) bzw. 63,50 € (EZ) inkl. Abendessen und Frühstück.
Interessierte Teilnehmer*innen melden sich bitte bis spätestens 20.01.2024 an geschaeftsstelle@radsportverband-niedersachsen.de.
gez.: dor |
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 04. Dezember 2023 Neuausbildung zum LV-Kommissär m/w/d Rennsport Straße, Bahn, Cross, MTB
Der Bund Deutscher Radfahrer bietet im Februar 2024 erstmalig eine zentrale Ausbildung für LV-Kommissäre (VKK) Straße, Bahn, Cross, MTB (16 LE) an. Der Lehrgang ist für interessierte Teilnehmer*innen aller Landesverbände offen. Der Lehrgang wird nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre / Kommissärinnen durchgeführt.
Termin:
Samstag, 17. Februar 2024 – Sonntag, 18. Februar 2024
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: ca. 14:30Uhr
Lehrgangsort:
Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Lehrgangsleitung:
Tim Gutmann; National-Elite-Kommissär
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter: 20 Jahre (Jüngere Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können am Lehrgang teilnehmen. Sie dürfen vom LV als VKK erst mit Erreichen des zwanzigsten Geburtstages eingesetzt werden), BDR-Mitgliedschaft, mindestens zwei Jahre Erfahrung als Kommissär und als Kommissär vom LV eingesetzt.
Es wird empfohlen sich vorab mit den sportlichen Regelwerken des BDR auseinander zu setzen.
Der Lehrgang endet mit einer 90-minütigen, schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsergebnis wird den LV’s mitgeteilt. Den LV’s obliegt die Benennung zum LV Kommissär.
Organisatorische Hinweise:
Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung von 15 Personen, erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Es wird eine Teilnahmegebühr von 120,00€ erhoben. Hierin enthalten sind Mittagessen und Getränke.
Übernachtungen können begrenzt im LSB angeboten werden und müssen rechtzeitig über den Veranstalter gebucht werden. Pauschale 49,00€ (DZ p.P.) bzw. 63,50€ (EZ) inkl. Abendessen und Frühstück.
Interessierte Teilnehmer*innen melden sich bitte bis spätestens 20.01.2024 über den BDR Trainerclub an .
Anmeldung über BDR-Trainerclub
gez.: Technische Kommission des BDR; Falk Putzke-Schmidt, Ref. Leistungssport
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz* Wörth, 04. Dezember 2023 Erst-, Fort- und Weiterbildung von Kommissäre (m/w/d) Rennsport Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB
Der Radsportverband Rheinland-Pfalz führt im Februar 2024 zum einen die Erstausbildung zum Kommissär (m/w/d), sowie die Fortbildung der Kommissäre (m/w/d) (je 8 LE) für die Rennsportdisziplinen Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB durch.
Die Lehrgänge sind für interessierte Teilnehmer (m/w/d) bundesoffen und werden nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre (m/w/d) ausgeführt.
Termin:
Samstag, 17. Februar 2024
Beginn: 10:00 bis 16:00 Uhr
Lehrgangsort: Sportschule des Heinrich-Heine-Gymnasium, Kaiserslautern
Teilnahmevoraussetzung zur Neuausbildung Kommissär (m/w/d):
- Mindestalter 18 Jahre (jüngere Teilnehmer (m/w/d) können auf schriftlichen Antrag teilnehmen)
- Mitgliedschaft in einem Radsportverein
- Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium
Teilnahmevoraussetzung zur Fort- und Weiterbildung Kommissär (m/w/d):
- Für bereits tätige Kommissäre (m/w/d)
- mind. 2 Jahre als Kommissär im Einsatz
Für die Neuausbildung werden Aufgaben und Funktionen des Kommissärs-Kollegiums, allgemeine Arbeitsmethoden und Grundkenntnisse in den Regelwerken behandelt.
Die Fortbildung werden die bereits vorhandenen Kenntnisse vertieft, Neuerungen erläutert und über zurückliegende Rennen gesprochen (Verbesserungen, Rennvorfälle usw.)
Mitzubringen sind die gültigen BDR Sportordnung und Wettkampfbestimmungen sowie Schreibutensilien.
Sinnvoll ist auch sich im Vorfeld mit der Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Cyclo-Cross und MTB zu befassen.
Organisatorische Hinweise:
Für Mitglieder im Radsportverband RLP ist die Teilnahme am Lehrgang kostenlos. Für Teilnehmer (m/w/d) anderer Verbände fallen Unkosten in Höhe von 25,00 Euro an, die nach Anmeldung an den LV RLP zu überweisen sind. In den Kosten ist das Mittagessen, sowie Getränke während des Lehrgangs enthalten.
Zur Koordination bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 08. Februar 2024 an Radsport-BG@OUTLOOK.de mit Angabe von
- Name, Vorname
- Mailadresse
- Verein (ggf. Landesverband)
Angenommene Teilnehmer (m/w/d) werden per E-Mail über die o. g. Mailadresse benachrichtigt.
gez.: Beatrix Germann, Beauftragte Kommissäre; Falk Putzke-Schmidt, Geschäftsführer
Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 24. November 2023 Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2024
Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2024 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € inkl. 7% MwSt. erhoben.
Die Anträge müssen enthalten:
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein
- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UCI-ID
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine Sportliche Leiter Lizenz gelöst haben.
- Ein sportlicher Leiter kann nicht in einem Rennen gleichzeitig als sportlicher Leiter und Fahrer auftreten.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse für die Berechnung der Genehmigungsgebühr ist unbedingt anzugeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung,
- Layout des RG-Trikots und der Vereinstrikots der Vereine
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
- Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer Straßen RG beträgt 280,- € inkl. 7% MwSt.
-> Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurden ist
Anmeldeformular RG Straße 2024 (DOC)
Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- Frauen Elite/U23
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
- U19m/U19w Im Nachwuchsbereich können Geschlechterübergreifende RGs beantragt werden
Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen Elite/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören (gemäß UCI Reglement).
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2024 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2023 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € inkl. 7% MwSt. erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2024 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Auf Antrag können ausländische Sportler (Lizenz eines ausländischen Verbands und Wohnsitz im Ausland) zugelassen werden. Pro Sportler muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € inkl. 7% MwSt erhoben werden. Die Sportler müssen die Auslandsstartgenehmigung für die RG bei ihren nationalen Verbänden beantragen. Einerseits für Deutschland, anderseits für Starts mit der RG im sonstigen Ausland.
* Jeder Sportler darf nur einer Straßen Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßen Wettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € inkl. 7% MwSt erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Straße starten
gez.: Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 23. November 2023 Ammeldung nationales MTB Team 2024
Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2024 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2024 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.
Der Antrag als pdf per Mail an: info@bdr-online.org
- Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert
Anmeldeformular nat. MTB-Teams 2024 (DOC)
Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams
2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden sportlichen Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend
3. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins Fahrermeldung: Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler aller Kategorien und Disziplinen umfassen (Männer Elite/U 23 - Frauen Elite/U 23 - Junioren U19 - Juniorinnen U19 - Jugend U17 - weibl. Jugend U17 -Masters) U15 Fahrer/innen können auf Antrag ebenfalls aufgenommen werden.
4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
5. Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 280,- € (inkl. 7% MwSt).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Bei einer Teamgröße von 20 und mehr Sport-lern wird die Kommission Leistungssport eine gesonderte Prüfung vornehmen. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2024 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2024 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2024 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20,- €(inkl. 7% MwSt) erhoben.
Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cyclo-Cross, Straßen - oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz)
Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen
Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
Für die MTB Gravity Disziplinbereiche Enduro, Downhill sowie 4X kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.
Fußnote:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in Texten und Veröffentlichungen die männliche und/oder die weibliche Form (sog. generisches Maskulinum / Femininum). Grundsätzlich sind dabei immer alle Geschlechter gleichbehandelt gemeint. Diese verkürzte sprachliche Form hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist gänzlich wertfrei.
gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Timo Kehm, Beauftragter MTB XCO
Kategorie: Mountainbike
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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