Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Breitensport
Renn-Termine (dt.)
Renn-Termine (int.)
Kalender Übersichten
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3846 Gäste und 11 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Mathieu van der Poel wurde vorm WM-Rennen festgenommen. Foto: Archiv/David Stockman/BELGA/dpa
26.09.2022 10:13
Van der Poel muss Geldstrafe zahlen und kann ausreisen

Wollongong (rad-net) - Mathieu van der Poel kann sich am heutigen Montag gemeinsam mit der niederländischen Nationalmannschaft auf den Heimweg machen. Der Richter am Amtsgericht Sutherland verhängte eine Geldstrafe gegen Van der Poel, der daraufhin seinen Reisepass zurückerhielt. Er selbst wollte im Nachhinein nicht auf das Urteil des Richters eingehen, sein Anwalt wird aber Berufung einlegen.

In der Nacht vorm WM-Straßenrennen im australischen Wollongong hatte es eine Auseinandersetzung mit zwei Teenagern gegeben, die mehrmals an Van der Poels Tür geklopft hatten. Berichten zufolge wurde der Arm eines Mädchens leicht verletzt. Der 27-Jährige war daraufhin wegen zweifacher Körperverletzung angeklagt und am frühen Sonntagmorgen auf Kaution wieder freigelassen worden.

Nun wurde Van der Poel mit einer Geldstrafe von 1000 US-Dollar belegt, weil ein Mädchen zu Boden gefallen war und eine leichte Schürfwunde am Ellbogen erlitt. Er stieß das andere Mädchen gegen die Wand, wofür der Alpecin-Deceuninck-Profi eine Geldstrafe von 500 Dollar erhielt. Außerdem wurde Van der Poel schwer vorgeworfen, er habe das Gesetz in seine eigenen Hände genommen. Laut Richter hätte er das niemals tun dürfen, sondern stattdessen die Hotelsicherheit rufen sollen. Dass der Niederländer als Radprofi am nächsten Tag ein wichtiges Rennen hatte, war für den Richter kein mildernder Umstand.

Vor Gericht muss er am Dienstag aber nicht mehr erscheinen und kann deshalb nach Hause reisen. Van der Poel bekam entsprechend seinen Pass zurück. Das Standardverfahren in Australien sieht vor, dass im Falle einer Festnahme das Reisedokument für sechs Wochen abgeben werden muss. Da aber bereits ein Urteil ergangen ist, hatte Van der Poel seinen Pass zurückerhalten.

Dennoch wird Mathieu van der Poels Anwalt Berufung gegen das Urteil einlegen und hofft auf einen Freispruch.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.037 Sekunden  (radnet)