Wollongong (rad-net) - Mathieu van der Poel kann sich am heutigen Montag gemeinsam mit der niederländischen Nationalmannschaft auf den Heimweg machen. Der Richter am Amtsgericht Sutherland verhängte eine Geldstrafe gegen Van der Poel, der daraufhin seinen Reisepass zurückerhielt. Er selbst wollte im Nachhinein nicht auf das Urteil des Richters eingehen, sein Anwalt wird aber Berufung einlegen.
In der Nacht vorm WM-Straßenrennen im australischen Wollongong hatte es eine Auseinandersetzung mit zwei Teenagern gegeben, die mehrmals an Van der Poels Tür geklopft hatten. Berichten zufolge wurde der Arm eines Mädchens leicht verletzt. Der 27-Jährige war daraufhin wegen zweifacher Körperverletzung angeklagt und am frühen Sonntagmorgen auf Kaution wieder freigelassen worden.
Nun wurde Van der Poel mit einer Geldstrafe von 1000 US-Dollar belegt, weil ein Mädchen zu Boden gefallen war und eine leichte Schürfwunde am Ellbogen erlitt. Er stieß das andere Mädchen gegen die Wand, wofür der Alpecin-Deceuninck-Profi eine Geldstrafe von 500 Dollar erhielt. Außerdem wurde Van der Poel schwer vorgeworfen, er habe das Gesetz in seine eigenen Hände genommen. Laut Richter hätte er das niemals tun dürfen, sondern stattdessen die Hotelsicherheit rufen sollen. Dass der Niederländer als Radprofi am nächsten Tag ein wichtiges Rennen hatte, war für den Richter kein mildernder Umstand.
Vor Gericht muss er am Dienstag aber nicht mehr erscheinen und kann deshalb nach Hause reisen. Van der Poel bekam entsprechend seinen Pass zurück. Das Standardverfahren in Australien sieht vor, dass im Falle einer Festnahme das Reisedokument für sechs Wochen abgeben werden muss. Da aber bereits ein Urteil ergangen ist, hatte Van der Poel seinen Pass zurückerhalten.
Dennoch wird Mathieu van der Poels Anwalt Berufung gegen das Urteil einlegen und hofft auf einen Freispruch.