Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1612 Gäste und 7 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Der Radfahrverband der Schweiz erwägt ein Doping-Verfahren gegen Jan Ullrich.
15.08.2006 16:29
Swiss Cycling: Eventuell Verfahren gegen Ullrich

Bern (dpa) - Der Schweizer Radfahrverband Swiss Cycling wird noch in dieser Woche über ein eventuelles Doping-Verfahren gegen Jan Ullrich entscheiden. Verbandsgeschäftsführer Lorenz Schläfli bestätigte eine entsprechende Meldung der «Bild-Zeitung».

Die Unterlagen der spanischen Ermittlungsbehörden seien eingetroffen und würden ausgewertet. Sollten sich relevante Hinweise ergeben, würden sie an die nationale Doping-Disziplinarkommission weitergeleitet. Die Ermittlungen der spanischen Behörden hatten zu Ullrichs Ausschluss von der Tour de France und zur Kündigung durch seinen bisherigen Arbeitgeber T-Mobile geführt.

Bei einem Schuldspruch würde Ullrich nach Schläflis Darstellung schlimmstenfalls eine lebenslange Sperre drohen. Dies hänge davon ab, ob Ullrichs erste Doping-Strafe angerechnet werde, sagte der Geschäftsführer. Bei einer Zweitverurteilung sähen die Statuten automatisch eine lebenslange Sperre vor. Sie seien aber erst nach Ullrichs erster Strafe in dieser Richtung verschärft worden. Bleibe die damalige Sanktion unberücksichtigt, könne die Kommission höchstens eine zweijährige Sperre verhängen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.037 Sekunden  (radnet)