Malibu (dpa) - Eine Angestellte des Pariser Anti-Dopinglabors hat am zweiten Tag im Dopingprozess Tour-de-France-Sieger Floyd Landis schwer belastet.
Nach Aussagen der Französin Cynthia Mongongu hätten zwei der sieben ursprünglich negativen Urinproben des Amerikaners, die von der Tour 2006 stammten, bei verfeinerten Test-Methoden künstliches Testosteron aufgewiesen. Die Anwälte von Landis verwiesen in ihrer Verhandlungs-Strategie auf die Inkompetenz der Labor- Angestellten und konstatierten Verfahrensfehler.
Landis hatte während der Tour de France 2006 insgesamt acht Dopingproben abgeben müssen. In der Probe nach seinem Erfolg in der 17. Etappe war der Amerikaner bereits positiv auf Testosteron getestet worden. Die US-Antidoping-Agentur USADA hatte im April 2007 die weiteren sieben Urinproben, die zunächst negativ waren, noch einmal mit dem einem genaueren Verfahren testen lassen, nachdem Landis vehement jegliches Doping bestritt.
Für ein Raunen im Gerichtssaal der Pepperdine University von Malibu hatte zum Beginn des zweiten von neun angesetzten Prozesstagen die Tatsache gesorgt, dass zu den mehr als 40 geladenen Zeugen auch die Rad-Idole Eddy Merckx (Belgien) und Greg LeMond (USA) gehören. Während die Anklage der Anti-Dopingagentur den dreimaligen Tour-Sieger aus den USA als Zeuge nominierte, wurde Radlegende Merckx, der fünf Mal die Tour gewann, von den Landis-Anwälten benannt. Termine für die Auftritte der beiden Radstars wurden allerdings noch nicht bekannt.
Mongongu sagte bei der Zeugenvernehmung aus, sie habe am 16. April «ohne über die Identität der Person informiert gewesen zu sein» sechs von zehn Urinproben analysiert. Dabei sei neben den zwei Proben von Landis auch in weiteren drei, die nicht dem Tour-Sieger zuzuordnen seien, künstliches Testosteron festgestellt worden.
Landis und seine Anwälte werfen ihrerseits der Technikerin, die als eine von 17 Zeugen aus dem Pariser Labor geladen ist, vor, dass sie sowohl bei der Analyse der positiven A- als auch der B-Probe mitgewirkt habe. Dies verstoße gegen das Reglement. Mongongu rechtfertigte sich mit den Worten, sie habe nur die A-Probe untersucht. «Die B-Probe habe ich nicht analysiert. Ich habe lediglich geholfen, die Ergebnisse einzuordnen.» Die durch viele Übersetzungs-Probleme äußerst zähe Vernehmung wurde am zweiten Tag zeitweilig unterbrochen, weil auf Wunsch von Richter Patrice Brunet ein neuer Dolmetscher eingesetzt werden musste.
Das öffentliche Verfahren soll noch bis zum 23. Mai nächster Woche dauern. Im Falle eines Schuldspruchs droht Landis nicht nur die Aberkennung des Tour-Sieges, sondern auch eine zweijährige Dopingsperre durch den Weltverband UCI. Das Verfahren ist aber auch nach der Entscheidung höchstwahrscheinlich nicht zu Ende. Landis hat ebenso wie die Welt-Antidoping-Agentur WADA, die UCI oder die USADA die Möglichkeit, vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung zu gehen.