Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Universum
radlabor
iQ athletik
STAPS
XP - Sport
Fokus:Diagnostik
waytowin
weitere Institute
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3214 Gäste und 4 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Floyd Landis' mutmaßlicher Dopingfall wird derzeit in Malibu verhandelt.
16.05.2007 12:49
Zähe Zeugenvernehmungen bei Landis-Prozess

Malibu (dpa) - Eine Angestellte des Pariser Anti-Dopinglabors hat am zweiten Tag im Dopingprozess Tour-de-France-Sieger Floyd Landis schwer belastet.

Nach Aussagen der Französin Cynthia Mongongu hätten zwei der sieben ursprünglich negativen Urinproben des Amerikaners, die von der Tour 2006 stammten, bei verfeinerten Test-Methoden künstliches Testosteron aufgewiesen. Die Anwälte von Landis verwiesen in ihrer Verhandlungs-Strategie auf die Inkompetenz der Labor- Angestellten und konstatierten Verfahrensfehler.

Landis hatte während der Tour de France 2006 insgesamt acht Dopingproben abgeben müssen. In der Probe nach seinem Erfolg in der 17. Etappe war der Amerikaner bereits positiv auf Testosteron getestet worden. Die US-Antidoping-Agentur USADA hatte im April 2007 die weiteren sieben Urinproben, die zunächst negativ waren, noch einmal mit dem einem genaueren Verfahren testen lassen, nachdem Landis vehement jegliches Doping bestritt.

Für ein Raunen im Gerichtssaal der Pepperdine University von Malibu hatte zum Beginn des zweiten von neun angesetzten Prozesstagen die Tatsache gesorgt, dass zu den mehr als 40 geladenen Zeugen auch die Rad-Idole Eddy Merckx (Belgien) und Greg LeMond (USA) gehören. Während die Anklage der Anti-Dopingagentur den dreimaligen Tour-Sieger aus den USA als Zeuge nominierte, wurde Radlegende Merckx, der fünf Mal die Tour gewann, von den Landis-Anwälten benannt. Termine für die Auftritte der beiden Radstars wurden allerdings noch nicht bekannt.

Mongongu sagte bei der Zeugenvernehmung aus, sie habe am 16. April «ohne über die Identität der Person informiert gewesen zu sein» sechs von zehn Urinproben analysiert. Dabei sei neben den zwei Proben von Landis auch in weiteren drei, die nicht dem Tour-Sieger zuzuordnen seien, künstliches Testosteron festgestellt worden.

Landis und seine Anwälte werfen ihrerseits der Technikerin, die als eine von 17 Zeugen aus dem Pariser Labor geladen ist, vor, dass sie sowohl bei der Analyse der positiven A- als auch der B-Probe mitgewirkt habe. Dies verstoße gegen das Reglement. Mongongu rechtfertigte sich mit den Worten, sie habe nur die A-Probe untersucht. «Die B-Probe habe ich nicht analysiert. Ich habe lediglich geholfen, die Ergebnisse einzuordnen.» Die durch viele Übersetzungs-Probleme äußerst zähe Vernehmung wurde am zweiten Tag zeitweilig unterbrochen, weil auf Wunsch von Richter Patrice Brunet ein neuer Dolmetscher eingesetzt werden musste.

Das öffentliche Verfahren soll noch bis zum 23. Mai nächster Woche dauern. Im Falle eines Schuldspruchs droht Landis nicht nur die Aberkennung des Tour-Sieges, sondern auch eine zweijährige Dopingsperre durch den Weltverband UCI. Das Verfahren ist aber auch nach der Entscheidung höchstwahrscheinlich nicht zu Ende. Landis hat ebenso wie die Welt-Antidoping-Agentur WADA, die UCI oder die USADA die Möglichkeit, vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung zu gehen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.034 Sekunden  (radnet)