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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 01. Januar 2016
Einberufung Ordentliche Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 27.02.2016
Tagungsort: NDR Hugh-Greene-Weg 1 Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr

Einberufung Ordentliche Mitgliederversammlung (pdf-Datei)

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 31. Dezember 2015
Korrektur des Kunstradsport-Reglements - neue Version abrufbar

Der Radsport Weltverband Union Cycliste Internationale (UCI) hat eine Überarbeitung des Kunstradsport-Reglements zum 01.01.2016 genehmigt und das Dokument zur Veröffentlichung freigegeben. Im September veröffentlichten Reglement hat es kurzfristig Änderungen ergeben. Die neue deutschsprachige Version des UCI Kunstrad-Reglements gültig ab 01.01.2016 steht als Download zur Verfügung:

deutschsprachige Version des UCI Kunstrad-Reglements (pdf-Datei, 10 MB) ...

Fragen zum Reglement können per Email eingereicht werden an:
kunstradreglement2016@rad-net.de

gez.:
Kommission Hallenradsport; Marco Rossmann, Referat Jugend- und Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 30. Dezember 2015
Einberufung Mitgliederversammlung 2016

Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 20.03.2016, 10.00 Uhr, nach Arnsberg einberufen.

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 07.02.2016 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Josef Pooschen, stellv. Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen*
Leipzig, 29. Dezember 2015
68. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes

Wie bereits auf der SRB-Internetseite veröffentlicht, laden wir hiermit satzungsgemäß zum 68. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes ein.

Termin: Sonnabend, 5. März 2016, 10.00 Uhr
Ort: Delitzsch, Der genaue Tagungsort wird in Kürze bekanntgegeben

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Delegierten
4. Genehmigung des Protokolls des 67. Bundestages am 7. März 2015
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Wahl der Wahlkommission und Stimmenzähler
7. Jahresbericht des Präsidenten und des Vorstandes
8. Kassenbericht der Vizepräsidentin Wirtschaft und Finanzen
9. Bericht des Kassenprüfers
10. Aussprache zu den Berichten
11. Entlastung des Vorstandes
12. Wahl der Bundesleitungsmitglieder laut Satzung § 16
a) 1. Vizepräsident Verbandsentwicklung/Marketing
b) Vizepräsident Leistungssport
c) Vizepräsident Hallenradsport
13. Wahl der Vorstandsmitglieder laut Satzung § 16
d) Fachwart Bahn
e) Fachwart Kunstradfahren
f) Fachwart RTF/Radwandern/Einradfahren
g) Fachwart Recht/Bildung
h) Bestätigung Jugendleiter
14. Wahl des Ersatz-Kassenprüfers laut Satzung § 19
15. Beratung und Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen
16. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Beratung und Beschlussfassung über Gebühren und Beiträge nach Satzung § 11
18. Genehmigung des Haushaltvorschlages 2016
19. Auszeichnungen
20. Wahl des Tagungsortes für 2019
21. Verschiedenes
22. Schlusswort

Ich bitte alle Fachwarte, ihre Jahresberichte bis zum 15. Januar 2016 an die
Geschäftsstelle zu senden.

gez.:
Holger Tschense, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. Dezember 2015
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2016

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2016 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst
haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst
haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2016, Name RG

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Antragsformular Straße RG... (word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U 23
- U 23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2016 möglich.
* Ebenso können bis zum 30.06.2016 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Strasse starten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
oder als PDF an info@bdr-online.org

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Brandenburg*
Schenkendöbern, 24. Dezember 2015
Jahreshauptversammlung des Brandenburgischen Radsportverbandes

Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Brandenburgischen Radsportverbandes e. V. am 27.02.2016

Ort: Hotel Leon Wood im Lido Senftenberg, Steindamm 26, 01968 Senftenberg
Beginn: 10:00 Uhr
Ausrichter: RSV Großkoschen e.V.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung der Gäste und der Teilnehmer
2. Grußworte der Gäste
3. Gedenken und Ehrungen
4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Feststellung der Anwesenheit und der stimmberechtigten Mitglieder
6. Wahl der Schriftführer und der Stimmzähler (je zwei)
7. Bericht des Präsidenten
8. Aussprache zu den Berichten
9. Geschäfts- und Kassenbericht 2015 und anschließende Aussprache
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Entlastung des Vorstandes
12. Wahl des Wahlleiters
13. Wahlen
13.1 Sportwart
13.2 FW Bahn
13.3 FW BMX
13.4 FW Radpolo
13.5 FW Kunstradsport
13.6 FW MTB
13.7 FW Radwandern
13.8 Frauenwartin
14. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
15. Beratung und Beschlussfassung über die Beitrags- und Gebührenordnung ab 2017
16. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016
17. Wahl des Tagungsortes 2017
18. Verschiedenes – Wünsche - Anregungen
19. Schlusswort des Präsidenten

Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 11. Januar 2016 in der Geschäftsstelle vorliegen

gez.:
Stephan Loge

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 24. Dezember 2015
Neubesetzung der Technischen Kommission Rennsport

Das Präsidium des Radsportverbandes NRW hat mit sofortiger Wirkung eine neue Zusammensetzung der Technischen Kommission Rennsport beschlossen:

Vorsitzende: Kathrin Rees
Beisitzer: Peter Jochmann, Mathias Kober, Hermann Schiffer

Die Kontaktdaten werden kurzfristig auf der Homepage des LV NEWS veröffentlicht.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Dr. Jens Hinder, Vizepräsident Rennsport

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 23. Dezember 2015
Offizielle Meldelisten zur Deutsche Radcross Meisterschaft 2016 in Vechta

- Veröffentlichung der Startlisten im Internet nach Meldeschluss und Überprüfung der Startberechtigung durch den Koordinator am 23.12.2015
- wenn ein Name fehlt, kann innerhalb von 3 Tagen Einspruch eingelegt werden.Einspruchsschluss 26.12.2015!
- danach ist die Startliste amtlich und kann nicht mehr angefochten werden

Amtliche Mail Adresse: dm-meldungen@bdr-online.org

gez.:
Steffen Kempendorf, BDR

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 23. Dezember 2015
Mountainbike-Jahrestagung Baden-Württemberg 2015 / 2016

Die Mountainbike-Landesverbandstrainer laden alle interessierten Trainer- und Betreuer aus den badenwürttembergischen Vereinen zur Mountainbike-Jahrestagung 2015/2016 ein.

Der Erfolg dieser Fachtagung hängt stark davon ab, dass der Großteil der MTB-Sport treibenden Vereine dort solidarisch vertreten ist! Wir bitten daher alle engagierten Vereine, Trainer und Interessierte, sich diesen Termin vorzumerken oder ggf. Vertreter zu schicken!

Tagungsort: Südbadische Sportschule Steinbach, Yburgstr. 115, 76534 Baden-Baden, www.sportschule-steinbach.de
Termin: Samstag, 30. Januar 2016
Beginn: Anreise bis 13.30 Uhr
Ende: gegen 17.30 Uhr

In diesem Jahr werden wir das Konzept unserer Fachtagung des organisierten Mountainbike-Sports in Baden-Württemberg umgestalten. Behandelt werden ausschließlich Themen, die
a) von den Teilnehmern selbst vorgeschlagen werden,
b) der strategischen Ausrichtung des MTB-Nachwuchs(leistungs)sports in Baden-Württemberg dienen und
c) im Rahmen unserer Möglichkeiten eine erfolgreiche praktische Umsetzung versprechen.

Tagungsthemen:
Aktuelle Lage des Mountainbikesports in Baden-Württemberg (ARGE, BRV, WRSV)
• Trainersituation
• Ausbildung / Lehrwesen
• Jugend-trainiert-für-Olympia
• Kooperation mit dem BDR / Ergebnisse des Trainerrats
MTB-Leistungssport in Baden-Württemberg
• Olympisches Jahr 2016
• Kaderkreise / Athletenvereinbarung (TLDD)
• Stützpunkte
• Freiburg-Schwarzwald
Stuttgart-Schwäbische Alb
Nachwuchsförderung unterhalb der Kaderkreise
• Fahrtechnikausbildung
• Teilnahme an intern. Wettbewerben

Auszeichnung für «Besondere Verdienste im MTB-Sport Baden-Württemberg»

Weitere Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht und bitte zu richten an:
b.ebler@gmx.de

gez.:
Bernd Ebler, Mountainbike-Landesverbandstrainer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 21. Dezember 2015
Ausrichter gesucht für LVM Cross Country und LVM Marathon RLP

Der Landesverband Rheinland-Pfalz sucht Ausrichter für die LV-Meisterschaft im MTB XCO sowie für die LV-Meisterschaft im MTB Marathon.

Interessierte Ausrichter bewerben sich bitte unter Angabe des Veranstaltungsdatums bis 31.01.2016 per Mail beim Fachwart MTB: fw.mountainbike.lvrlp@gmail.com

gez.:
Lukas Geisbüsch, Fachwart Mountainbike LV Rheinland-Pfalz

Kategorie: Mountainbike
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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