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Bekanntmachung des Landesverbands Hessen*
Frankfurt, 30. November 2016
Stellenausschreibung Trainer, Trainerin für die Sportart Radsport MTB für U19-U23

Der Hessische Radfahrerverband e.V. (HRV) beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

einen/eine weiteren/weitere Trainer/In auf Honorarbasis für die Sportart Radsport MTB in den Altersklassen U19-U23 anzustellen.

Das Aufgabengebiet umfasst:
- Trainingsmethodische Führung und Betreuung der gemischten MTB-Trainingsgruppen männlich/weiblich, einschließlich der selbstständigen Planung und Durchführung entsprechender Trainings- und Wettkampfmaßnahmen in Abstimmung mit den Heimatvereinen und Heimtrainern der Sportler
- Talentsichtung und Förderung des Landeskaders in Absprache mit den anderen Landestrainern, mit dem Ziel eines langfristigen Leistungsaufbaus
- Umsetzung und Weiterentwicklung von Rahmentrainingsplänen
- Kontrolle und Durchführung einer digitalen Trainings- und Leistungsdatendokumentation
- Integration in das Trainerteam des HRV und enge Zusammenarbeit mit den anderen Landestrainern

Persönlichkeits- und Kompetenzprofil:
- Erfahrung als Trainer im Nachwuchsleistungssport
- Kenntnisse zur Organisation, Durchführung und Auswertung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen im MTB Rennsport
- Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und Bereitschaft zu Arbeitszeiten an Wochenenden
- min. Trainerlizenz C in der Sportart Radsport
-Führerschein Klasse B, BE
- klares Bekenntnis zu den Anti-Doping-Richtlinien des Bundes Deutscher Radfahrer
- klares Bekenntnis zu den Verhaltensregeln und Verhaltenskodex im Sport der Sportjugend Hessen

Darüber hinaus wird von dem/der Bewerber/In ein Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen und Eigeninitiative erwartet.

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an den Fachwart MTB Hessen:

Timo Kehm
Hintergase 13a
63688 Gedern-Wenings
06045-951073
timo.kehm@gmx.net


gez.:
Timo Kehm, Fachwart MTB Hessen

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hessen*
Frankfurt, 30. November 2016
Ausrichter gesucht für die LV-Meisterschaft MTB Marathon Hessen 2017

Der Radsportverband Hessen sucht Ausrichter für die LV-Meisterschaft im MTB Marathon 2017.

Interessierte Ausrichter bewerben sich bitte beim Fachwart Mountainbike unter Angabe des Veranstaltungsdatums bis 31.12.2016 oder über die Geschäftsstelle des Radsportverband Hessen.

gez.:
Timo Kehm, Fachwart MTB Hessen

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 28. November 2016
Ausrichter gesucht für LV-Meisterschaft Cross Country und Marathon NDS 2017

Der Radsportverband Niedersachsen sucht Ausrichter für die LV-Meisterschaft im MTB XCO 2017 sowie für die LV-Meisterschaft im MTB Marathon 2017.

Interessierte Ausrichter bewerben sich bitte beim Koordinator Mountainbike unter Angabe des Veranstaltungsdatums bis 31.12.2016 über die Geschäftsstelle des Radsportverband Niedersachsen.

gez.:
Carsten Köhn, Koordinator Mountainbike

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 24. November 2016
Verbandstag LV RLP

Der nächste Verbandstag des LV RLP findet am 4.3.2017 in Gau-Algesheim statt. Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 4.Febraur 2017 (Tag des Eingangs) an die Geschäftsstelle des LV zu richten.

Kontakt: Richard-Wagner-Str. 23, 76744 Wörth; FAX 07271 127878; mail g.wagner@ifb-woerth.de

gez.:
Gerhard Wagner, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. November 2016
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Cross 2017

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Cross in Bieles (LUX) vom 28.-29.01. 2017 veröffentlicht.

BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Cross 2017 (pdf-Datei) ...

gez.:
Patrick Moster Sportdirektor, Wolfgang Ruser, Cross Bundestrainer

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 21. November 2016
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2017

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2017 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2017 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst
haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst
haben.
- Sportliche Leiter können auch als Fahrer gemeldet werden, jedoch können sie nicht gleichzeitig Sportler
und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2017, Name RG

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Antragsformular Straße RG... (word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2017 möglich.
* Ebenso können bis zum 30.06.2017 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft Straße angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Master und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Strasse starten.
* alle genehmigten Renngemeinschaften erhalten für die genehmigte Fahrer eine Auslandsstartgenehmigung (RG Bestätigung) für nationale und internationale Wetkämpfe.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
Oder als PDF an info@bdr-online.org



gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 21. November 2016
Zulassung zum Sportbetrieb

Der Verein und Sportler des RRSV Falke Altena 1925 e. V. werden hiermit wieder uneingeschränkt zum Sportbetrieb zugelassen.

gez.:
J. Pooschen, Vizepräsident Hallenradsport/Sportentwicklung; St. Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 21. November 2016
Ankündigung der Mitgliederversammlung 2017 des Radsportverband Niedersachsen e.V.

Gemäß § 10 Ziffer 5 der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für den 4. März 2017 angekündigt.

Tagungsort: Rathaus der Stadt Vechta, Burgstr. 6, 49377 Vechta
Ausrichtender Verein: BMX-Club Vechta e. V.
Beginn: 14:00 Uhr

Die Einberufung mit der vorläufigen Tagesordnung erfolgt nach § 10 Ziffer 7 der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen mindestens acht Wochen vorher. Mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung erhalten die Teilnehmer (gemäß Ziffer 2) die schriftlichen Tätigkeitsberichte des Präsidiums und der Koordinatoren, die fristgemäß eingegangenen Anträge, die Stimmenverteilung sowie die aktuelle Tagesordnung.

Anträge müssen mit schriftlicher Begründung spätestens sechs Wochen vor der MV, bis zum 20. Januar 2017, vom Antragsteller unterschrieben der Geschäftsstelle vorliegen. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Klaus Peter Haupka, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 18. November 2016
MTB Lizenzklasseneinstufung 2017

Für die MTB Lizenzklasseneinstufung gilt für 2017:

Der Lizenz Leistungsklasse A im MTB Sport 2017 gehören an:
• Alle MTB Bundeskader Männer Cross Country
• Alle deutschen Fahrer, die in der MTB UCI Rangliste Cross Country 2016 Männer unter den besten 300 Fahrern aufgeführt sind (Stand UCI Rangliste 1.11.2016).
• Über evtl. Anträge auf Einstufung in die Leistungsklasse A für den Straßenrennsport entscheidet die Kommission Rennsport des BDR.
• Alle eingestuften MTB A-Fahrer sind auch gleichzeitig A-Fahrer auf der Straße. Umgekehrt gilt diese Regelung nicht.

Namentlich festgelegte MTB Fahrer mit einer A-Lizenz für 2017:
Manuel Fumic,
Moritz Milatz,
Markus Bauer,
Martin Gluth,
Markus Schulte-Lünzum,
Martin Frey,
Christian Pfäffle,
Ben Zwiehoff,
Lukas Baum,
Georg Egger,
Luca Schwarzbauer,
David Horvath,
Maximilian Brandl,
Lars Koch,
Robin Hofmann,
Torben Drach,
Niklas Schehl,
Jochen Käß,
Simon Stiebjahn,
Matthias Leisling,
Karl Platt,
Matthias Pfrommer,
Daniel Gathof,
Simon Gegenheimer,
Max Holz,
Lysander Kiesel,
Julian Schelb,
Benjamin Sonntag,
Steffen Thum,
Tobias Eise,
Tim Böhme

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Peter Schaupp, MTB-Bundestrainer

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 17. November 2016
Termine MTB Nachwuchsbundesliga 2017

Hiermit werden die Termine für die MTB Nachwuchsbundesliga 2017 bekanntgegeben.

Datum - Ort - Module
22.01.2017 - Frankfurt/Main - Athletiküberprüfung
22./23.04.2017 - Hausach - Slalom - XCO
13./14.05.2017 - Gedern - Trial - XCO
10./11.06.2017 - St. Ingbert - Slalom - XCO
22./23.07.2017 - Bad Salzdetfurth - DM
02./03.09.2017 - Schwarzenberg - Sprint (XCE) - XCO

gez.:
Dieter Pfänder, Beauftragter MTB CC,, Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Mountainbike
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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