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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 12. Dezember 2018
Wechsel Koordinator Kommissäre in der TK NRW

Der Koordinator Kommissäre in der TK NRW, Matthias Kober, hat sein Amt mit Beendigung der Rennsaison 2018 niedergelegt.

Der Radsportverband NRW und die TK NRW danken Matthias Kober sehr für seinen unermüdlichen Einsatz in dieser Funktion. Diese Aufgabe hat ein hohes Maß an Einsatzwillen und Arbeitsaufwand erfordert. Matthias Kober hat dies zu unser aller Zufriedenheit erfüllt.

Nachfolgerin als Koordinatorin Kommissäre in der TK NRW ist Karin Dickhäuser. Alle Aufgaben, die kommende Saison 2019 betreffend, werden von ihr übernommen. Sie ist unter der E-Mail-Adresse karin.dickhaeuser@radsportverband-nrw.de oder Tel. 0171 9917101 zu erreichen.

gez.:
Hermann Schiffer, Vorsitzender TK NRW

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Dezember 2018
Lizenzklassen 2019 im Amateur-Straßenbereich

Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die Benennung der neuen Lizenzklassen im Amateur-Straßenbereich (ehemals A/B/C-Klasse) eingehen.

Die Kategorie der Sportler ist unverändert geblieben: U23 / Elite / Master.
Sportler zwischen 40 und 59 Jahre können bei der Antragsstellung diese Kategorie wählen. Eine Änderung der Kategorie ist erst mit dem nächsten Lizenzjahr möglich.

Die (Leistungs)Klasse unterliegt nach wie vor einer Auf- und Abstiegsregelung (s. Amtliche vom …) . Diese zwei Klassen heißen (unabhängig von der o.g. Kategorie) „Elite Amateur“ oder „Amateur“. Die Klasse ist für den Lizenzantrag vorgegeben und nicht wählbar!

D.h. je nach gewählter Kategorie und Einstufung in die Leistungsklasse können sich folgende Kombinationen ergeben:
U23 / Elite Amateur
U23 / Amateur
Elite / Elite Amateur
Elite / Amateur
Master / Elite Amateur
Master / Amateur

Für die Teilnahme an Leistungsklassen-Rennen sind nach wie vor die Klassen (Bezeichnung nach dem „ / “) ausschlaggebend!
Das heißt z.B., dass ein Master / Elite Amateur kein Elite-Fahrer ist und nicht an Deutschen Meisterschaften der Elite und nicht an Rennen des int. Kalenders teilnahmen darf. Ein Elite / Amateur, der bereits 40 Jahre und älter ist, darf nicht an Master-Rennen teilnehmen. Diese Regelung ist aber gegenüber den Vorjahren unverändert!!

Die Kategorie- / Klassenbezeichnung ist auf dem Lizenzantrag und der Lizenz wie oben beschrieben aufgedruckt.

Beispiele Lizenklassen auf der Lizenz.. (pdf-Datei)

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Dezember 2018
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2019

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2019 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2019 bei der
BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € belegt :
als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB Teams 2019 (word-Datei)

(Das Anmeldeformular 2019 kann bei rad-net über Regularien/ Formulare heruntergeladen werden.)

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams
2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder Englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebe-nen Vereins
4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr: Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr. Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,00 Euro inkl. 7 % MwSt. Bankverbindung:
- Commerzbank AG Frankfurt/Main
- KtoNr.: 5100 677 00 BLZ: 500 800 00
- Swift-Bic.: DRESDEFFXXX, IBAN: DE24500800000510067700
- mit der Angabe: Meldegebühr nat. MTB-Team 2019, Name des Teams
- bitte die Bankdaten mit angeben
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters). Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungs-gebühr überwiesen wurde.

*Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich. Der BDR behält sich vor diese explizit zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Bei einer Teamgröße von 20 und mehr Sportlern wird die Kommission Leistungssport eine gesonderte Prüfung vornehmen Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2019 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2019 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2019 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
*Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommissi-on Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
*Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommis-sion Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die An-zahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschrei-ten.
*Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cross, Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
*Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
*Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
*Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
*Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Li-zenz)

*Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz bean-tragen

*Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.

*Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.

*Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.

*Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.

NEU:
Zusätzlich kann für die MTB Gravity Disziplinbereiche Enduro, Downhill
sowie 4X ein zusätzliches Trikot beantragt werden.
 

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden*
Freiburg, 11. Dezember 2018
BRV-Jugendhauptversammlung am 26. Januar 2019 in Ellmendingen

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jugend im Badischen Radsport-Verband e.V. an alle Jugendleiter/innen der Vereine und Bezirke und den Mitgliedern des Jugendgremiums

Beginn: 14.00 Uhr
Ort: Rathaussaal in 75210 Keltern – Ellmendingen,
Weinbergstraße 9

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußworte
4. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Delegierten
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Maßnahmen der BRV-Jugend: Rückblick 2018, Vorschau 2019
7. Stellungnahme zum Protokoll vom 27. Januar 2018 in Sinzheim-Kartung
8. Stellungnahme zum Geschäfts- und Kassenbericht 2018
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Entlastung des BRV-Jugendvorstandschaft
11. Bestimmung eines Wahlleiters
12. Wahlen gemäß Jugendordnung
- Stellvertretender Jugendleiter
- Jugendkassenwart
- Fachwart Rennsport Offroad
- Fachwart Mountainbike
- Fachwart BMX/Trial
- Fachwart Schulsport (für ein Jahr)
- Fachwart Breitensport
- Fachwart Allgemeine Jugendarbeit
- Kassenprüfer + Ersatzkassenprüfer
13. Festlegung des Ortes der Jugend-HV 2020
14. Regio Cup 2019
15. Vorstellung neue Homepage der Radsportjugend Baden
16. Anträge und Wünsche
17. Termine
18. Schlusswort

Anträge zur Jugendhauptversammlung sind schriftlich beim Verbandsjugendleiter Herr Patrick Theijs, patrick.theijs@badischer-radsportverband.de bis zum 13.01.2019 einzureichen.

Bitte Abmeldungen für ein Nichterscheinen per eMail Herrn Patrick Theijs mitteilen.

gez.:
Patrick Theijs, Verbandsjugendleiter

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Dezember 2018
MTB Geschicklichkeitsparcours

Im Rahmen der MTB Nachwuchs-Bundesliga findet ein Geschicklichkeitsparcours statt, welcher für die Saison 2019 im Folgenden veröffentlicht wird.

MTB Geschicklichkeitsparcours AK U15 / U17 (pdf-Datei)

gez.:
Marc Schäfer, Bundestrainer Junioren; Thomas Freienstein, Bundestrainer Jugend; Patrick Moster, Leistungssportdirektor

Kategorie: Radsportjugend
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 10. Dezember 2018
Aus- und Weiterbildungslehrgang für Sportliche Leiter 2018/2019

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. führt wieder Aus- und Weiterbildungslehrgänge durch, die zum Erwerb einer Sportlichen Leiter Lizenz berechtigen.

Teilnehmervoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem dem BDR angeschlossenen Verein oder Profi-Sportgruppe sowie ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Lehrgangs.

Die Meldung zum jeweiligen Lehrgang kann bis acht Tage vorher per Mail an die Bundesgeschäftsstelle unter susanne.klenner@bdr-online.org gesendet werden.

Die Meldung muss folgende Informationen enthalten:
- Name
- Vorname
- Verein/Profi-Sportgruppe
- Landesverband
- E-Mail
- Geburtsdatum

Die Teilnahmegebühr in Höhe von € 25,00 ist direkt vor Ort beim jeweiligen Referenten zu zahlen.

18.1.19 Oberhausen / 16 Uhr
Schwerpunkt Straße/Bahn
Ort: Landesleistungszentrum Jahnstr. 98, 68794 Oberhausen-Reinhausen
Referent: Andreas Gensheimer
Maximale Teilnehmerzahl 35 Personen

26.01.2019 in Berlin / 10.00-16.00 Uhr
Ort: Versammlungsraum des Berliner TSC, Paul-Heyse-Straße 25, 10407 Berlin
Referent: Alexander Donike
Maximale Teilnehmerzahl: 50 Personen

27.01.2019 in Göttingen / 10:00 – 16:00 Uhr
Schwerpunkt: Straße/Querfeldein
Ort: Sparkassen-Arena, Schützenplatz 1, Haupteingang Foyer
Referent: Stefan Rosiejak
Maximale Teilnehmerzahl: 25

03.02.2019 in Frankfurt/Main /13:30 Uhr
Schwerpunkt: Straßenradsport
Ort: Landessportschule Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
Referent: Christian Magiera
Maximale Teilnehmerzahl: 50 Personen

09.02.2019 in Münster/ 10.00 - 16.00 Uhr
Schwerpunkt Straßenradsport
Ort: Factory Hotel, An der Germaniabrauerei 5, 48159 Münster
www.factoryhotel-muenster.de
Referent: Stefan Rosiejak
Maximale Teilnehmerzahl: 50 Personen

16.02.2019 in Köln, 10.00-16.00 Uhr
Ort: Albert-Richter Radstadion
Peter-Günther-Weg 2
50933 Köln
Referent: Alexander Donike
Maximale Teilnehmerzahl: 40 Personen

23.02.2019 in Gera / 10:00 Uhr
Schwerpunkt: Bahnradsport
Ort: Kommunikations- und Schulungszentrum der Sparkasse Gera-Greiz
Schloßstraße 24, 0754 Gera
Referent: Christian Magiera
Maximale Teilnehmerzahl: 50

gez.:
Christian Magiera, Technische Kommission

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Brandenburg*
Lübben, 05. Dezember 2018
Jahreshauptversammlung der Radsportjugend im Brandenburgischen Radsportverband e.V.

Einladung zur JHV der Jugend im Brandenburgischen Radsportverband e.V. an alle Jugendleiter/innen der Vereine und den Mitgliedern des Jugendausschusses

Datum: 02.02.2019
Ort: Gaststätte „Goldener Löwe“, Hauptstr. 14, 15907 Lübben
Beginn: 15:00 Uhr


Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Wahl Protokollführer/in
3. Festlegung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Genehmigung des letzten Protokolls
6. Bericht des Vorstandes
7. Wahl des Wahlleiters
8. Wahl Jugendleiter/in
9. Wahl stellv. Jugendleiter/innen
10. Beratung und Abstimmung über vorliegende Anträge
11. Termine und Informationen

Anträge an die Jugendversammlung müssen schriftlich bis zum 13.01.2019 in der Geschäftsstelle des BRV vorliegen.

gez.:
Babett Kolbe, Jugendleiterin

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 04. Dezember 2018
Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019

Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. am 9. März 2019 in Laatzen

Gemäß der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 09. März 2019, nach Laatzen einberufen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die gemeldeten Delegierten der Vereine, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Verbandsrates, die Mitglieder des Jugendvorstandes, die Revisoren, die Mitglieder des Verbandssport- und Schiedsgerichtes, die Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und Einzelmitglieder sowie eingeladene Gäste. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Sie haben kein Stimm- und Rederecht.

Tagungsort:
Hotel Restaurant Erbenholz, Peiner Straße 100, 30880 Laatzen
Ausrichtender Verein: Stahlrad Laatzen von 1897 e. V.

Beginn: 14:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Beschluss der Tagesordnung
2. Grußwort der Gäste
3. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
4. Wahl von zwei Schriftführern und von fünf Stimmenzählern
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 04. März 2017
6. Ehrungen
7. Berichte
7.1 des Präsidiums und der Koordinatoren
7.2 Aussprache über die Berichte
7.3 Bericht der Revisoren
8. Anträge zu Satzungsänderungen
9. Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses und des Verbandsrates
9.1 Pause
10. Wahlen und Bestätigungen
10.1 Stellvertretender Präsident
10.2 Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad
10.3 Vizepräsident Breitensport
10.4 Koordinator Radrennsport
10.5 Koordinator MTB
10.6 Koordinator BMX
10.7 Koordinator Radball und Radpolo
10.8 Koordinator Kunstradsport
10.9 Koordinator Trial
10.10 Koordinator Breitensport
10.11 Koordinator RTF und CTF
10.12 Koordinator Radwanderfahren
10.13 Koordinator Anti-Doping (Anti-Doping-Beauftragter)
10.14 Koordinator Kommissäre und Reglements
10.15 Koordinator Kommunikation und Medien
10.16 Koordinator Behindertenradsport/Paraycling
10.17 Revisor
10.18 Ersatzrevisor
10.19 Bestätigung Vorsitzenden der Radsportjugend
10.20 Stellvertretender Vorsitzender VSSG
10.21 2 Schiedsrichter VSSG
11. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2019
12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Wahl des Ausrichters der Mitgliederversammlung 2021
15. Schlusswort


Stimmrecht: Nach § 10 Ziffer 13 c der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 9. März 2019 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 25. Januar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

Hauptausschuss: Am Samstag, dem 09. März 2019, um 10:00 Uhr, findet ebenfalls in Laatzen die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen. Anträge an den Hauptausschuss zu Ordnungen müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 8. Februar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9, Ziff. 2 bis Ziff. 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Zech, Präsident Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Dezember 2018
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2019

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2019 bis zum 31.12.2019 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2019 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € belegt

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2019, Name RG

-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Anmeldeformular Straße RG... (word-Datei)


Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2019 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2019 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2019 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Strasse starten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
info@bdr-online.org

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. Dezember 2018
Anmeldungen DM Omnium

Aufgrund von technischen Problemen konnten Meldungen für die Deutsche Meisterschaft Omnium Elite Männer, Frauen U19 m/w in Frankfurt/Oder, die nach dem 21.11.2018 über die Meldeadresse dm-meldungen@bdr-online.org getätigt wurden, nicht aufgenommen werden. Betreffende Sportlerinnen und Sportler müssen ihre Meldung nochmals an folgende E-Mail Adresse (meldungen@rad-net.de) oder über den Online-Meldebutton in der Ausschreibung abgeben. Meldeschluss ist der 6. Dezember.

Meldungen, die bereits über das Online-Meldesystem in der Ausschreibung auf rad-net getätigt wurden, sind aufgenommen worden.

Ausschreibung DM Omnium ...

gez.:
Klaus Tast, Koordinator Bahn; Falk Putzke-Schmidt; Referat Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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