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Bekanntmachung des Landesverbands Berlin*
Berlin, 04. September 2020
Urlaub der Geschäftsstelle des Berliner Radsport Verband e.V.

Die GST des Berliner Radsport Verband e.V. ist in der Zeit vom 14.09. – 25.09.2020 wegen Urlaub nicht besetzt.
Folgende Ansprechpartner stehen Euch telefonisch zur Verfügung:
Fragen:
- zum Verband - Karl-Heinz Schröder - 0157 – 72540028
- zu Finanzen - Hans-Günter Päske - 0163 – 3263939
- zum Sportbetrieb - Michael Lemke - 0160 – 2512448
- zur Jugendarbeit - Iduna Groger - 0176 – 24062147

gez.:
Christine Mähler, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. September 2020
Absage/Verschiebung Herbsttagung

Hiermit teilen wir mit, dass die diesjährige für den 9./10.10 2020 geplante BDR- Herbsttagung (inkl. Fachwartetagung) aufgrund der aktuellen Situation nicht in dieser Form stattfinden wird.

Die Sitzungen sollen als Onlinekonferenzen nachgeholt werden. Nähere Informationen zur Form und dem Termin werden entsprechend kommuniziert.

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 02. September 2020
Regelungen des Umgangs mit den Kalender-Bearbeitungsgebühren im Leistungssport für 2020 und 2021

Der Bund Deutscher Radfahrer erhebt für seine Veranstaltungen eine im Gebührenkatalog festgelegte Kalender-Bearbeitungsgebühr.

In dieser Gebühr sind verschiedene Dienstleistungen des BDR beinhaltet:

1. die digitale Eintragungsmöglichkeit über rad-net.de ab September des jeweiligen Jahres
2. die Abstimmung und Koordination der Termine über die Fachwarte und Koordinatoren im Oktober/November unter Berücksichtigung der Rad-Bundesligen
3. die Veröffentlichung der Termine über rad-net.de ab November eines Jahres
4. die Information über Terminverschiebungen und Absagen über rad-net.de im laufenden Jahr

Die Gebührenrechnungen des BDR werden jeweils zu Beginn eines Jahres im Monatsrhythmus versandt. In diesem Jahr wurden einige Rechnungen, die ab Anfang März an die Veranstalter geschickt wurden, jedoch von erst einmal nicht bezahlt, teilweise unter Hinweis auf den möglichen Ausfall oder die Verschiebung durch die Covid19-Pandemie. Andere Ausrichter sind ihrer Verpflichtung hingegen nachgekommen.

Nach Diskussion im BDR-Präsidium freuen wir uns heute folgenden Beschluss mitteilen zu können.

Die Veranstalter, die ihre Rechnung für 2020 bereits bezahlt hatten, deren Rennen im Jahr 2020 aber nicht stattgefunden hat und/oder nicht (mehr) stattfindet, erhalten für das Jahr 2021 bei Anmeldung ihres Rennens einen Rabatt von 40%. Dies wird bereits in der Anmeldemaske und bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Ausrichtern, die ihre Rechnung für 2020 noch nicht bezahlt haben bzw. die sie noch nicht zugeschickt bekommen haben und deren Rennen in diesem Jahr nicht stattfinden konnte, senden wir für 2020 eine Rechnung mit 60% der eigentlichen Gebührensumme. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei späterer Zahlung werden 15,- € zusätzlich berechnet.

Diese Regelungen gelten für die Rennen der Gebührenordnung 3.1 bis 3.8.

Individuelle Absprachen zur Handhabung gibt es bei Veranstaltungen der Word-Tour Straße sowie UCI-Weltcups. Außerdem auch bei Deutschen Meisterschaften. Bei allen diesen Rennen sind im Rahmen der Ausrichterverträge außer der Bearbeitungsgebühr auch Leistungen bzw. Werberechte des BDR beinhaltet.

Wir gehen davon aus, dass diese Regelung nachvollziehbar ist und freuen uns Ihnen für 2020 damit entgegenkommen zu können.

gez.:
BDR-Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen Andre Müller, BDR-Generalsekretär Martin Wolf

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 01. September 2020
RTF Tourenbegleiter/Kontrollfahrer - Neuausbildung

Die Kommission Breitensport plant die Durchführung eines Neuausbildungs-Lehrgangs für Tourenbegleiter/Kontrollfahrer im Radtourenfahren.

Inhalte sind Struktur des Bund Deutscher Radfahrer e. V. und der Landesverbände, die Generalaus-schreibung, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Durchführung von Veranstaltungen und der Veranstaltungsberichtsbogen.

Die Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:

Termin: 21./22. November 2020
Beginn: 14.00 Uhr
Ende: ca. 13.00 Uhr
Ort: Sportschule des Landessportbundes Hessen (LsbH), Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt

Lehrgangsleitung: Horst Schmidt, Breitensport-Koordinator RTF und CTF

Die Teilnehmermenge wird auf maximal 25 Personen beschränkt.

Der Bund Deutscher Radfahrer e. V. übernimmt für diesen Lehrgang die Kosten für die Übernachtung (Unterbringung im Doppelzimmer im Haus der Sportschule des LsbH) und Verpflegung (Abendessen, Frühstück, Mittagessen). Einzelzimmerwünsche können aus Gründen der Auslastung der Sportschule nicht berücksichtigt werden.

Meldungen von interessierten BDR-Mitgliedern sind unter Angabe der vollständigen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verein) über den jeweils zuständigen RTF-Fachwart an die BDR-Geschäftsstelle zu richten. Der Meldeschluss ist der 11. Oktober 2020.

Das Zustandekommen des Lehrgangs ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmeranmeldungen. Eine entsprechende Information/Bestätigung wird kurzfristig nach Meldeschluss versandt.

gez.:
Nicole Rothenbücher Breitensport / Sport und Gesundheit

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 01. September 2020
Absage Bahn-Sichtungsrennen des BDR mit DM Bahn Nachwuchs

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise muss das Bahn-Sichtungsrennen des BDR mit DM Bahn Nachwuchs in Frankfurt (Oder) am Do, 24.09.2020 bis So, 27.09.2020 leider abgesagt werden.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Fabian Waldenmaier, Klaus Tast, Koordinator Straße, MTB, Bahn Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 28. August 2020
Generalausschreibung BMX 2020

Hiermit wird die BMX Generalausschreibung 2020 veröffentlicht.

Generalausschreibung BMX 2020 (PDF)

gez.:
Matthias Gelhaus, Koordinator BMX; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: BMX
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 26. August 2020
Anmeldung für den NRW Landesverbandskalender Straße - Bahn - MTB - BMX 2021

Vereine und Organisatoren, die ein Rennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2021 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 10.10.2020 beim Radsportverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders, wird der Radsportverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Downloads“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere stehen das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder die Koordinatoren der Bezirke zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR (Termine des BDR-Kalender) bzw. der LV-Tagung (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.


gez.:
Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 25. August 2020
Einladung zum 49. Ordentlichen Verbandstag

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Covid-19 Pandemie wird der 49. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes e.V. am 08. November 2020, 9:30 Uhr online stattfinden. Die Zugangsmodalitäten erhalten alle Ausschussmitglieder und Delegierten wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail. Um abstimmen zu können sind pro Person ein Computer, oder ein mobiles Endgerät Voraussetzung.

Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung auf der BRV Homepage (www.brv-ev.de).

Anträge zum Verbandstag müssen schriftlich spätestens am 08.10.2020 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes eingegangen sein (buero@brv-ev.de).

gez.:
Peter Berninger, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. August 2020
Zeitplan zur Deutschen Meisterschaft 2020 BMX Race

Hiermit wird der Zeitplan zur Deutschen Meisterschaft BMX-Race veröffentlicht

Zeitplan zur DM (PDF)

Zur Amtlichen Bekanntmachung / Ausschreibung vom 24.07.2020

Übersicht der BMX Meisterschaften

gez.:
Matthias Gelhaus, Koordinator BMX; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: BMX
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 25. August 2020
Hinweise zum Start in den Niederlanden und Belgien

Zwischenzeitlich werden wieder Rennsportveranstaltungen im In- und Ausland durchgeführt. Da uns als Radsportverband NRW Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig sind, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise:

Niederlande
Hier wurden in den vergangenen Wochen einige sogenannte „Trainingsrennen“ durchgeführt, die vom niederländischen Verband KNWU nicht genehmigt wurden. Somit ist eine Teilnahme gemäß dem Regelwerk des BDR nicht gestattet (Sportordnung Artikel 4.4.1). Sollten Sie dennoch an den Start gehen, kann weder ein Versicherungsschutz durch den Veranstalter noch ein regelgerechter Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden. Ebenso ist in der augenblicklichen Situation nicht sichergestellt, dass ein entsprechendes Hygiene- und Gesundheitskonzept (gemäß Grundlage der zuständigen Behörden und der UCI) vorliegt und eingehalten wird. Vermeiden Sie es als verantwortungsvoller und mündiger Athlet, sich selbst und anderen zu schaden. Unterstützen Sie die Vereine in NRW und in den angrenzenden Bundesländern, die mit sehr viel Aufwand ihre Veranstaltungen organisieren und umsetzen. Dort sind Sie herzlich willkommen und die Sportfreunde freuen sich auf Ihre Teilnahme!

Belgien
Zwischenzeitlich sind die Regionen Antwerpen und Brüssel zu Risikogebieten erklärt worden. Bitte informieren Sie sich vorab, welche gesetzlichen Vorgaben in Belgien und Deutschland erfüllt werden müssen. Grundsätzlich muss für Belgien ein zusätzliches Formular des BDR vorgelegt werden, dass Sie als Sportler aus einer risikofreien Region stammen. Dieses Formular wird von den belgischen Autoritäten verlangt und kann kostenpflichtig beim BDR beantragt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine Auslandsstartgenehmigung.

Zusammengefasst bedeutet das:

* Gefährden Sie nicht Ihre Gesundheit und die Gesundheit der anderen!
* Informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Veranstaltung durch den nationalen Verband genehmigt ist (Niederlande unter https://www.knwu.nl/wegwielrennen/wedstrijdkalender - Belgien unter http://www.belgiancycling.be/files/Documenten/Disciplines/Weg/Kalender/KALENDER_2020_200823.pdf)!
* Informieren Sie sich rechtzeitig über lokale Besonderheiten und die Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen (Auslandsstartgenehmigung, Kalenderkarte Belgien, BDR-Bestätigung Belgien)!
* Vermeiden Sie persönliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des für alle Sportler gültigen Regelwerkes! Fairness besteht nur, wenn sich alle an die gleichen Spielregeln halten!
* Seien Sie fair zu unseren lokalen Veranstaltern!

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Hermann Schiffer zur Verfügung.

gez.:
Thomas Peveling, Präsident; Hermann Schiffer, Vizepräsident olympische Sportarten; Dr. Jens Hinder, Vizepräsident Nachwuchs-/Spitzensport

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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