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Bekanntmachung des Landesverbands Brandenburg* Cottbus, 13. Dezember 2016 Jahreshauptversammlung des Brandenburgischen Radsportverbandes e.V.
Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Brandenburgischen Radsportverbandes e. V. am
Tag: 25.02.2017
Ort: Gutshaus Altlandsberg, Kurmmenseestr. 1, 15345 Atllandsberg
Beginn: 10:00 Uhr
Ausrichter: MTV 1860 Altlandsberg e.V.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung der Gäste und der Teilnehmer
2. Grußworte der Gäste
3. Gedenken und Ehrungen
4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Feststellung der Anwesenheit und der stimmberechtigten Mitglieder
6. Wahl der Schriftführer und der Stimmzähler (je zwei)
7. Bericht des Präsidenten
8. Aussprache zu den Berichten
9. Antrag zur Satzungsänderung
10. Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzungsänderung
11. Geschäfts- und Kassenbericht 2016 und anschließende Aussprache
12. Bericht der Kassenprüfer
13. Entlastung des Vorstandes
14. Bestätigung des Jugendleiters
15. Wahl des Wahlleiters
16. Wahlen
16.1 Präsident
16.2 Vizepräsident Hallenradsport
16.3 Vizepräsident Breitensport
16.4 FW Straße
16.5 FW Trail
16.6 FW Radball
16.7 FW RTF/CTF
16.8 Schiedsgericht
17. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
18. Beratung und Beschlussfassung über die Beitrags- und Gebührenordnung ab 2018
19. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2017
20. Wahl der Delegierten zur Bundeshauptversammlung in Regensburg
21. Wahl des Tagungsortes 2018
22. Verschiedenes – Wünsche - Anregungen
23. Schlusswort des Präsidenten
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 10.01.2017 schriftlich in der Geschäftsstelle vorliegen.
gez.: Stephan Loge Präsident Brandenburgischer Radsportverband
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Hannover, 13. Dezember 2016 Lizenzwechsel in Niedersachsen und Wettkampfsperren
Genannt werden lfd. Nummer, Name des Lizenznehmers, derzeitiger / bisheriger Verein, Ende der Sperre, an den Verein zu zahlenden Ausbildungs- und Betreuungsausgleich, an den Radsportverband Niedersachsen e.V. zu zahlende Lizenzwechselgebühr (inkl. MwSt) sowie A für den fehlenden Abkehrschein.
Datum: 12.12.2016
lfd. Nummer - Name, Vorname - Verein - Ende der Sperre - Gebühr
16/12 Tonn, Henning - RC Endspurt Herford - auf weiteres - 100,00 €
10/16 Brzezinski, Fabian - IGAS Wendland - sperrfrei - .. / ..
11/16 Oertzen, Max - RSG Nordheide - sperrfrei - .. / ..
12/16 Reineck, Marian - RSV Leer - sperrfrei - .. / ..
13/16 Westenberger, Tim Enrico - BSV Buxtehude - 28.12.2016 - .. / ..
14/16 Wiemann, Enric - BSV Buxtehude - 09.01.2017 - .. / ..
15/16 Stenzel, Michael - TuS Blau-Weiß Lohne - sperrfrei - .. / ..
16/16 Carl, Mario - RSG Hannover - 20.02.2017 - .. / 58,85 €
17/16 Baumgarten, Toralf - RSV Braunschweig 1923 - 20.02.2017 - .. / ..
18/16 Oetgen, Marc - RSC Lüneburg - 21.02.2017 - .. / ..
19/16 Böcker, Johannes - RRV Hameln - 01.03.2017 - .. / 58,85 €
Wettkampfsperre Backhausen, Walter - RV Concordia v. 1909 Hannover auf weiteres -
gez.:
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg* Hamburg, 13. Dezember 2016 Ordentliche Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.
Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 25. Februar 2017 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste
teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.
Datum: Samstag, der 25. Februar 2017
Tagungsort: NDR, Hugh-Greene-Weg 1, Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr
Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben.
Stimmrecht:
Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25
BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2016) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden
kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.
Anträge:
Anträge zur Mitgliederversammlung am 25.Februar 2017 müssen schriftlich mit Begründung und
unterschrieben vom Antragssteller bis zum 28. Januar 2017 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes
Hamburg, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, eingegangen sein.
Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von dem Präsidium, dem Verbandsrat, den Vereinen, dem VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
gez.: Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen* Hannover, 12. Dezember 2016 Einladung zur Jugendhauptversammlung 2017 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. (RSVN)
Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit die Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, den 14.Januar 2017, einberufen.
Tagungslokal: Clubhaus des Hannoverschen Radsport-Club von 1912 e. V., Weddigenufer 23, 30167 Hannover
Beginn: 14:00 Uhr
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendhauptausschusses und eingeladene Gäste.
Nach § 5 Ziffer 6 der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis zur Eröffnung der Jugendhauptversammlung (Meldungen möglichst bis 11. Januar 2017 an Kai Wagner, Birkenweg 5, 38277 Heere, Email: mozartwagner@aol.com oder wagner@radsportverband.de).
Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens 31. Dezember 2016 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des RSVN, Maschstr.20, 30169 Hannover zu richten.
Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 8 die Radsportjugend, die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendhauptausschuss, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.
Mitglieder des Jugendhauptausschusses sind gemäß § 6 Ziffer 2 die Jugendleiter oder Beauftragten der Untergliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen und die Mitglieder des Jugendvorstandes.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
2. Grußwort
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend und Aussprache
6. Entlastung des Jugendvorstandes
7. Änderung der Jugendordnung / Neue Jugendordnung
8.1.Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden der RSJN
8.2. Wahl eines Beisitzers
9. Geplante Maßnahmen und Termine 2017
0. Beschlussfassung über Anträge
11. Verschiedenes / Schlusswort
Radsportjugend im Radsportverband Niedersachsen e.V.
gez.: Kai Wagner, Vorsitzender der Radsportjugend; Daniela Böschen, Stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 07. Dezember 2016 BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Männer 2017
Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Männer in Hong Kong vom 11.04.-15.04.2017 veröffentlicht.
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Ausdauer Männer 2017 (pdf-Datei) ...
gez.: Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Sven Meyer, Bahn Ausdauer Männer Bundestrainer
Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 07. Dezember 2016 Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2017
Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2017 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2017 bei der
BDR-Geschäftsstelle gestellt werden:
(a) per Mail: info@bdr-online.org
(b) per Post an: Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Referat Leistungssport
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main
Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB Teams 2017 (word-Datei)
(Das Anmeldeformular 2017 kann bei rad-net über Regularien/ Formulare heruntergeladen werden.)
Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams
2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportler: Name, UCI-Code, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung (in deutscher Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
5. Gebühr: Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr. Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,00 Euro inkl. 7 % MwSt. Bankverbindung:
Commerzbank AG Frankfurt/Main
KtoNr.: 5100 677 00 BLZ: 500 800 00
IBAN: DE24500800000510067700
Swift-Bic.: DRESDEFFXXX
mit der Angabe: Meldegebühr nat. MTB-Team 2017, Name des Teams
bitte die Bankdaten mit angeben
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
• Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl von 20 Aktiven möglich. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2017 möglich. Eben-so können bis zum 30.06.2017 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden.
• Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommissi-on Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
• Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommis-sion Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die An-zahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschrei-ten.
• Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
• Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
• Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
NEU:
• Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
• Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
• Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
• Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
• Auf Anfrage kann eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moser, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO
Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 06. Dezember 2016 Renntermine Rad-Bundesliga Junioren, Juniorinnen, Frauen, Männer 2017
Hiermit werden die Renntermine für die Rad-Bundesliga Junioren, Juniorinnen, Frauen, Männer 2017 und die Änderungen veröffentlicht.
Männer
Datum - Ort - Bermerkungen
23.04.2017 - Straßenrennen - Düren
14.05.2017 - Erzgebirgsrundfahrt - Chemnitz
23.06.2017 - DM EZF - Chemnitz
22.07.2017 - EZF - Cottbus
23.07.2017 - Strassenrennen - Cottbus
26.08.2017 - DM Berg - Rhön
27.08.2017 - Strassenrennen - Sauerland
03.09.2017 - MZF - Genthin
09.09.2017 - Straßenrennen - Bilster Berg
Junioren
01.05.2017 - Rund um den Finanzplatz - Frankfurt
28.05.2017 - Straßenrennen - Karbach
17.06.2017 - Straßenrennen - Ilsfeld-Auenstein
18.06.2017 - Straßenrennen - Ilsfeld-Auenstein
15.07.2017 - DM EZF - Linden
16.07.2017 - Straßenrennen - Linden
26.08.2017 - DM Berg - Rhön
27.08.2017 - Strassenrennen - Sauerland
03.09.2017 - MZF - Genthin
09.09.2017 - Straßenrennen - Bilster Berg
Frauen/ Juniorinnen
21.05.2017 - Straßenrennen (DM Berg) - Gaimersheim Frauen/Juniorinnen
28.05.2017 - Straßenrennen - Karbach Frauen/Juniorinnen
17.06.2017 - Straßenrennen - Ilsfeld-Auenstein Frauen/Juniorinnen
18.06.2017 - Straßenrennen - Auenstein Frauen/Juniorinnen
23.06.2017 - DM EZF - Chemnitz nur Frauen
15.07.2017 - DM EZF - Linden nur Juniorinnen
16.07.2017 - Straßenrennen - Linden nur Juniorinnen
22.07.2017 - EZF - Cottbus nur Frauen
23.07.2017 - Strassenrennen - Cottbus nur Frauen
03.09.2017 - EZF - Genthin nur Juniorinnen
09.09.2017 - Straßenrennen - Bilster Berg - Frauen/Juniorinnen
Änderungen/Neuerungen:
Männer:
- Jeder Veranstalter kann bis zu 5 ausländische Mannschaften aus maximal 2 Nationen einladen.
- JEine Mannschaft kann bis zu zwei Fahrer nicht deutscher Nationalität melden. Die Lizenz muss über den BDR gelöst sein
- Jede Mannschaft darf aus maximal 14 Fahrern bestehen. Die Mindestanzahl von Sportler für eine Mannschaft beträgt 3 U23 Fahrer.
- Es müssen mindestens 3 U23 Fahrer starten, damit die Mannschaft bei einem Rennen startberechtigt ist, ausgenommen die gemeldeten U23 Fahrer, diese sind startberechtigt
- Mit der namentlichen Mannschaftsmeldung (28.02.2017) ist eine Gebühr in Höhe von € 590,00 an die BDR-Geschäftsstelle zu überweisen.
- Durchlaufende Berg- und Sprintwertung
- Anerkannte Flüchtlinge werden wie deutsche Sportler behandelt
Junioren:
- Jede Mannschaft kann aus bis zu 14 Fahrern bestehen
- Sobald eine Verein oder andere Mannschaftsstruktur vier Sportler meldet, erreicht diese Mannschaftsstatus und wird so gemäß GA behandelt
- Die Mannschaft kann bei allen Rennen bis zu 14 Fahrern einsetzen. Vor dem Rennen sind bis zu 8 Fahrer zu benennen, deren Ergebnis in der Mannschaftswertung berücksichtigt werden soll.
- Einzelstarter werden auf Antrag und sportfachlicher Prüfung durch die Kommission Rennsport zugelassen.
- Mit der namentlichen Mannschaftsmeldung (28.02.2017) ist eine Gebühr in Höhe von € 590,00 an die BDR-Geschäftsstelle zu überweisen.
- Die Meldegebühr für Einzelfahrer beträgt € 50,00.
- Durchlaufende Berg- und Sprintwertung
- Anerkannte Flüchtlinge werden wie deutsche Sportler behandelt
Frauen:
- Startberechtigung der Mannschaften:
UCI Frauen Teams (nur bei der UCI gemeldete Deutsche Fahrerinnen, weitere Fahrerinnen auf Antrag).
- Durchlaufende Berg- und Sprintwertung
- Anerkannte Flüchtlinge werden wie deutsche Sportler behandelt
Juniorinnen:
- Durchlaufende Berg- und Sprintwertung
- Anerkannte Flüchtlinge werden wie deutsche Sportler behandelt
gez.: Dr. Peter Pagels, Koordinator Straßenrennsport; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 05. Dezember 2016 BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Frauen, Männer 2017
Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Frauen, Männer in Hong Kong vom 11.04.-15.04.2017 veröffentlicht
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Männer und Frauen 2017 (pdf-Datei)
gez.: Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Detlef Uibel, Bahn KZ Bundestrainer
Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz* Queidersbach, 05. Dezember 2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017 des Pfälzischen Radfahrerbundes e.V.
Der Pfälzische Radfahrerbund e.V. lädt am 04. Februar 2017 zur Jahreshauptversammlung ein.
Ort: Göllheim, Bezirk Nordpfalz.
Tagesordnung zur JHV wird noch bekanntgegeben.
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 23.12.2016 (Eingang) zu richten an:
Andreas Märkl
1. Vorsitzender
Steinbachstr. 13
66851 Queidersbach
Fax: 06333775069
Email: info@prb-radsport.de
gez.: Andreas Märkl, 1. Vorsitzender Pfälzischer Radfahrerbund
Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 02. Dezember 2016 Übungskatalog für den Mountainbike Athletiktest - Änderungen
Der am 27.10.2016 veröffentlichte Übungskatalog für den zentralen MTB Athletiktest am 22.01.2017 (ab 12 Uhr) musste nochmals überarbeitet werden.
Der überarbeitete Übungsmittelkatalog kann unter folgendem Link abgerufen werden.
Änderungen wurde rot markiert.
Übungskatalog MTB Athletiktest (pdf)...
gez.: Marc Schäfer, Bundestrainer MTB JuniorenInnen; Thomas Freienstein, Bundestrainer MTB Nachwuchs; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport
Kategorie: Mountainbike
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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