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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Januar 2016
Vergabe der permanenten BMX-Startnummern und der individuellen BMX-Startnummern für die Saison 2016

Jeder Sportler/in muss für die Saison 2016 eine permanente BMX-Startnummer beantragen. Die Beantragung ist vom 18.01.-28.02.2016 unter http://moto-sheets.com/transponders/permande2016.html möglich und wird von Frau Kerstin Arlinghaus (auswertung@moto-sheets.com) bestätigt.

Die Vergabe der Startnummern erfolgt nach dem Eingang der Anträge. Es besteht die Möglichkeit eine persönliche Wunschnummer (maximal 4 Wünsche) zu beantragen. Sollten diese bereits vergeben sein, erfolgt die Vergabe wiederum nach dem Eingang der Anträge.

Sportler/innen die in der Saison 2015 eine Finalplatzierung bei der Deutschen Meisterschaft oder dem DeutschlandCup erreicht haben, wird die Startnummer entsprechend der Finalplatzierung zugeteilt. Aufsteiger müssen der Startnummer eine 0 voranstellen. Sofern ein Sportler/in mit seiner oder ihrer permanenten Startnummer starten möchte, so ist dieses bis zum 28.02.2016 unter auswertung@moto-sheets.com mitzuteilen.

Sportler/innen die in der Saison 2015 eine Finalplatzierung bei der Welt- bzw. Europameisterschaft erreicht haben, wird die Startnummer entsprechend der Finalplatzierung zugeteilt. Aufsteiger müssen der Startnummer eine 0 voran stellen. Sofern ein Sportler/in mit seiner oder ihrer permanenten Startnummer oder der Startnummer DM bzw. des DC starten möchte, so ist dieses bis zum 28.02.2016 unter auswertung@moto-sheets.com mitzuteilen.

gez.:
Matthias Gelhaus, BMX Koordinator; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: BMX
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Dortmund, 11. Januar 2016
Terminverschiebung 2. Nacht von Recklinghausen

Aus verkehrstechnischen Gründen muss das für den 27.08.2016 geplante
Radrennen „2. Nacht von Recklinghausen VIVAWEST Finale“ auf den Samstag
den 03.09.2016 verlegt werden.

gez.:
Günter Schäfer, Koordinator Straße NRW

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern*
Schwerin, 08. Januar 2016
Einberufung einer Außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz

Einberufung einer Außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz

Datum: 13.März 2016
Ort: Sportschule Güstrow ( Hörsaal ), Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow
Beginn: 13:30 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Wahl der Stimmzähler
4. Genehmigung des Protokoll der 20. Landesdelegiertenkonferenz
5. Bericht des Präsidenten
6. Bericht des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2014 und den Haushalt 2015
7. Berichte der Fachbereiche
8. Aussprache zu den Berichten
9. Bericht des Kassenprüfer und Entlastung des Präsidium
10. Wahlen
10.1 Fachwart Radball
10.2 Jugendleiter
10.3 Vizepräsident Organisation
10.4 Präsident
11. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
12. Schlusswort

Anträge an die außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz müssen mit schriftlicher Begründung bis zum 05. Februar 2016 in der Geschäftsstelle des RSV MV vorliegen.

gez.:
Uwe Meinke, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Januar 2016
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2016

Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016 gültig ist.
Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler / Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören.

Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2016 bei der BDR-Geschäftsstelle per Mail: info@bdr-online.org oder per Post gestellt werden an:

Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Referat Leistungssport
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.

Anmeldeformular nat. MTB Teams 2016 (word-Datei)


(Das Anmeldeformular 2016 kann bei rad-net über Regularien/ Formulare heruntergeladen werden.)

Die Anträge müssen enthalten:

1. Name des nat. MTB-Teams

2. Teamleiter/Absprechpartner:
- Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
Teamleiter können nicht gleichzeitig Sportler des nat. MTB-Teams sein.

3. Sportler:
- Name, UCI-Code, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
- Schriftliche Zustimmung (in deutscher Sprache) des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins *

4. Werbung und Trikot:
Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr:
Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr.
Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,00 Euro inkl. 7 % MwSt.
Commerzbank AG Frankfurt/Main
KtoNr.: 5100 677 00 BLZ: 500 800 00
Swift-Bic.: DRESDEFFXXX, IBAN: DE24500800000510067700
mit der Angabe: Meldegebühr nat. MTB-Team 2016, Name des Teams
- bitte die Bankdaten mit angeben

6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

 Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

*Fahrermeldung
Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler aller Kategorien und Disziplinen umfassen:
- Männer Elite/U 23
- Frauen Elite/U 23
- Junioren U19
- Juniorinnen U19
- Jugend U17
- weibl. Jugend U17
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl von 20 Aktiven möglich. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2016 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2016 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden.

* Jeder Sportler darf nur einem nationalen MTB Team angehören. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. In den Nachwuchsklassen (U17 und U19) kann ein Verein nur Fahrer pro Altersklasse an ein nat. MTB Team abgeben nicht an mehrere nat. MTB Teams. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.

* Auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die Anzahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschreiten.

*Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören.

*Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Strassen –oder Bahn RG’s angemeldet werden.

*Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

NEU
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.

*Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.

*Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Strassenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.

*Auf Anfrage kann eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.

*Jedes Team bekommt zwei Feedzonepässe. Diese Feedzonepässe werden bei nationalen Rennen benötigt, um die Zugang zu den Wechselzonen zu bekommen. Das jeweilige Team ist für die Pässe verantwortlich.


gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport, Patrick Moser, Leistungssportdirektor, Ingo Sven Linke, Technische Kommission, Dieter Pfänder, Beauftragter MTB CC

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. Januar 2016
Änderungen zu Breitensportveranstaltungen

Gegenüber dem Abdruck im Breitensportkalender 2016 ergeben sich auf Wunsch der Ausrichter und mit Genehmigung des betreffenden Landesverbandes nachstehende Änderungen. Wir bitten um Beachtung.

Änderungen zu Breitensportveranstaltungen (pdf)...

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport, Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren, Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 01. Januar 2016
Einberufung Ordentliche Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 27.02.2016
Tagungsort: NDR Hugh-Greene-Weg 1 Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr

Einberufung Ordentliche Mitgliederversammlung (pdf-Datei)

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 31. Dezember 2015
Korrektur des Kunstradsport-Reglements - neue Version abrufbar

Der Radsport Weltverband Union Cycliste Internationale (UCI) hat eine Überarbeitung des Kunstradsport-Reglements zum 01.01.2016 genehmigt und das Dokument zur Veröffentlichung freigegeben. Im September veröffentlichten Reglement hat es kurzfristig Änderungen ergeben. Die neue deutschsprachige Version des UCI Kunstrad-Reglements gültig ab 01.01.2016 steht als Download zur Verfügung:

deutschsprachige Version des UCI Kunstrad-Reglements (pdf-Datei, 10 MB) ...

Fragen zum Reglement können per Email eingereicht werden an:
kunstradreglement2016@rad-net.de

gez.:
Kommission Hallenradsport; Marco Rossmann, Referat Jugend- und Hallenradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 30. Dezember 2015
Einberufung Mitgliederversammlung 2016

Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 20.03.2016, 10.00 Uhr, nach Arnsberg einberufen.

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 07.02.2016 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Josef Pooschen, stellv. Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen*
Leipzig, 29. Dezember 2015
68. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes

Wie bereits auf der SRB-Internetseite veröffentlicht, laden wir hiermit satzungsgemäß zum 68. Bundestag des Sächsischen Radfahrer-Bundes ein.

Termin: Sonnabend, 5. März 2016, 10.00 Uhr
Ort: Delitzsch, Der genaue Tagungsort wird in Kürze bekanntgegeben

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Delegierten
4. Genehmigung des Protokolls des 67. Bundestages am 7. März 2015
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Wahl der Wahlkommission und Stimmenzähler
7. Jahresbericht des Präsidenten und des Vorstandes
8. Kassenbericht der Vizepräsidentin Wirtschaft und Finanzen
9. Bericht des Kassenprüfers
10. Aussprache zu den Berichten
11. Entlastung des Vorstandes
12. Wahl der Bundesleitungsmitglieder laut Satzung § 16
a) 1. Vizepräsident Verbandsentwicklung/Marketing
b) Vizepräsident Leistungssport
c) Vizepräsident Hallenradsport
13. Wahl der Vorstandsmitglieder laut Satzung § 16
d) Fachwart Bahn
e) Fachwart Kunstradfahren
f) Fachwart RTF/Radwandern/Einradfahren
g) Fachwart Recht/Bildung
h) Bestätigung Jugendleiter
14. Wahl des Ersatz-Kassenprüfers laut Satzung § 19
15. Beratung und Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen
16. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Beratung und Beschlussfassung über Gebühren und Beiträge nach Satzung § 11
18. Genehmigung des Haushaltvorschlages 2016
19. Auszeichnungen
20. Wahl des Tagungsortes für 2019
21. Verschiedenes
22. Schlusswort

Ich bitte alle Fachwarte, ihre Jahresberichte bis zum 15. Januar 2016 an die
Geschäftsstelle zu senden.

gez.:
Holger Tschense, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. Dezember 2015
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2016

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2016 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst
haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift und Lizenz-Nummer, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst
haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2016, Name RG

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Antragsformular Straße RG... (word-Datei)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U 23
- U 23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2016 möglich.
* Ebenso können bis zum 30.06.2016 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Strasse starten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
oder als PDF an info@bdr-online.org

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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