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Kategorie: Verband:
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 09. April 2003
Beschlüsse der Bundeshauptversammlung in Hannover 2003 zum Sportbetrieb


1. Neufassung der Ziffern 4.2.1 der
Sportordnung


Begriff Veranstalter: Veranstalter ist der zukünftig in der
Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen einheitlich zu verwendende Begriff
für den Ausrichter/Organisator einer Radsportveranstaltung.


Begriff
Rechteinhaber:
UCI
BDR bzw. Landesverband machen jährlich
Ausschreibungen für ihre jeweiligen Kalender. Sie sind dabei der jeweilige
„Rechteinhaber“ aller Meisterschaften bzw. Veranstaltungen
die sie für
ihren Kalender ausschreiben; mit Aufnahme einer Veranstaltung in ihren
jeweiligen Kalender übertragen sie die definierten Rechte und Pflichten an
den Bewerber
der dann als Veranstalter auftritt.


Die
Ziffer 4.2.1 der SPO wird wie folgt neu gefasst:


4.2.1 
Genehmigung von Veranstaltungen


(1) 
UCI
BDR und die Landesverbände sind Inhaber aller Rechte an den
jeweiligen Meisterschaften sowie aller Veranstaltungen
für die eine Aufnahme
in den zutreffenden jährlichen Kalender beantragt wird und zwar für:



den Internationalen Kalender der UCI bei Internationalen
Veranstaltungen


den Nationalen Kalender des BDR bei Nationalen Veranstaltungen


die Terminkalender der Landesverbände bei deren Veranstaltungen


Die
Aufnahme in einen dieser Kalender beinhaltet die Durchführungsgenehmigung der
Veranstaltung
aber keinerlei Haftung des genehmigenden Verbandes. Der
genehmigende Verband überträgt dem Veranstalter mit der Aufnahme in seinen
Kalender die in seinen Reglements definierten Rechte und Pflichten.


(2)  Veranstaltungen bedürfen außerdem i.d.R. einer oder
mehrerer behördlicher Genehmigungen. Die Verantwortung für die behördlichen
Genehmigungen
die Zusammenarbeit mit den Behörden und die Einhaltung der behördlichen
Auflagen liegt ausschließlich beim Veranstalter.


2. Änderung der Sportordnung
Ziffer 4.4.1 (3)  Teilnahme an
Wettbewerben


4.4.1
(3)
F
ür
Sportlerinnen und Sportler des Nachwuchsbereiches ist mit dem Lizenzantrag ein
Gesundheitsattest eines Arztes beizubringen
das nicht älter als 120 Tage
sein darf. Dies gilt auch für Senioren.


3.
Ergänzung der Sportordnung um Ziffer 4.7.1 (4) – Bekleidung bei
Siegerehrungen


4.7.1 (4) - Für die Bekleidung bei
Siegerehrungen gelten folgende grundsätzliche Regelungen. Die Sportler haben
zur Siegerehrung ihre
für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene und
genehmigte
Sportkleidung zu tragen. Aufgrund äußerer Umstände
z.B.
schlechter Witterung
ist auch das Tragen entsprechender Trainingsbekleidung
zugelassen. Der Sportler darf keine andere Werbung tragen
als sie für ihn
als Werbung für seinen Wettkampf genehmigt ist.


In den einzelnen Wettkampf- oder Durchführungsbestimmungen
können ergänzende Regelungen definiert werden.


4. Änderung der Sportordnung
Ziffer 4.7.2 (3) – Tragen von
Meistertrikots


4.7.2
(3) -
(3) Im Straßenrennsport darf bei Rundstreckenrennen und Kriterien
im Elite-Bereich bei Abwesenheit des amtierenden Deutschen Meisters im
Einer-Straßenfahren der Elite der amtierende Deutsche Meister U 23 Einer-Straßenfahren
im Meistertrikot starten. Bei internationalen Kriterien Elite
die nach den
Bestimmungen der UCI ausgetragen werden und im nationalen Kalender geführt
werden
darf nur der amtierende Deutsche Meister im Einer-Straßenfahren der
Elite im Meistertrikot starten.


5. Streichung der Ziffer 2.3 (4) der WB Straße


6.
Einführung einer sperrfreien Wechselzeit für die Hallenradsportarten


Analog
der WB Straße Ziffer 2.5.1 soll auch in den Hallendisziplinen
insbesondere
im Kunstradfahren und Radball/Radpolo eine sperrfreie Wechselzeit eingeführt
werden.


Die
Festlegung des Zeitraumes soll der entsprechenden Kommission obliegen.


Die
Verfahrensweise und Gebühren sollen gleich den schon bestehenden Regelungen für
den sperrfreien Wechsel sein. Die
sperrfreie Wechselzeit wird von der Kommission Halle festgelegt und dem Präsidium
zur Genehmigung vorgelegt


7 Spezifizierung der Ziffer 2.5.1 (2) und (3) der WB Straße


2.5.1
(2)


Ein
Sportler kann ohne Sperre nur einmal zwischen den beiden Saisons wechseln. Für
den Wechsel ohne Sperre wird vom Bundes-Hauptausschuss eine Gebühr empfohlen

die an den abgebenden Landesverband gezahlt wird.


2.5.1
(3)


Die empfohlenen Gebühren lauten wie folgt:


Elite
(männlich/weiblich) und U23 130
00 €
+ MWSt.

U19 / U17 (männlich/weiblich) 80
00 €´+ MWSt.

U15 und jünger (männlich/weiblich) 55
00 € + MWSt.


8.
Einführung einer DM U15 (männlich)
in der Disziplin Mannschaftszeitfahren ab 2004


9.
Abschaffung der Deutschen Meisterschaft Derny ab 2003


10.
Einführung der Klasse Schüler und
Zulassung eines gemeinsamen Starts von lizenzierten und nicht lizenzierten
Mountainbike Sportlerinnen und Sportlern in der Schülerklasse (13 und 14 jährige
) für den Bereich MTB-Dualslalom. Der Veranstalter hat für einen
ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen


11.
Die Kommission Rennsport stellt den Antrag auf Neueinteilung der
Klassen in der Disziplin MTB – Cross - Country Elite / U23 ab 2004.


In der Kategorie Herren gibt
es drei Leistungsklassen

- A-Klasse

- B-Klasse

- C-Klasse


Außerdem wird die
Hobbyklasse (siehe 3.2.2) bei den Herren „Fun-Klasse“ genannt.


Die genauen Bestimmungen zu
Renndauer
Auf- und Abstieg sowie Teilnahmeberechtigung werden von der
Unterkommission MTB erarbeitet und dem HA im Herbst 2003 vorgelegt.


12.
Einführung einer Deutschen
Meisterschaft in der Disziplin „MTB-Marathon“ ab 2004


Männer Elite
Frauen und Masters/Senioren


13. Neufassung der WB MBO – wird nach redaktionellen Änderungen im
Internet veröffentlicht


14.
Erweiterung der Ziffer 8.2 (2) des Antidoping-Reglements


8.2.(2)


Eine Sperre bedeutet
Lizenzentzug für alle Lizenzen des BDR
d.h. eine Sperre für jede Tätigkeit
für den BDR
sowie ein Teilnahmeverbot als aktiver Sportler und in jeder
anderen Funktion für alle Veranstaltungen die unter Aufsicht des BDR
stattfinden
wozu insbesondere aber nicht ausschließlich die Veranstaltungen
der Mitglieder des BDR (§ 7 der BDR-Satzung) gehören.


14. Neufassung der Ziffer 8.9 (1) des Antidoping-Reglements


8.9 (1)Ein Sportler
der gemäß Ziffer 8.4.
(3) Satz 2 oder Satz 3 bestraft wurde
kann vom Bundessportgericht für den
Wettbewerb
an dem er teilgenommen hat und in dessen Rahmen er sich der
Dopingkontrolle unterziehen sollte
disqualifiziert werden. Entsprechendes
gilt bei einer Bestrafung gemäß Ziffer 8.4. (2) oder (4) in Verbindung mit
Ziffer 8.4. (3) Satz 1.





gez.:
B. Bremer - BDR-Sportdirektor

Kategorie: Verwaltung/Gebühren
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 09. April 2003
Ausführungsbestimmungen MTB 2003

2.4.1.
Staffel-Mannschaftswettbewerb


2.4.1.1.

- Definition


Ein
Staffel-Mannschaftswettbewerb ist ein Team-Wettkampf auf einer
MTB-Cross-Country-Rundstrecke. Eine Mannschaft (Team) besteht aus mindestens 3
maximal 4 Fahrer/innen
die sich möglichst aus verschiedenen Altersklassen
zusammensetzen soll. 


2.4.1.2
– Mannschaften (Teams)


Mannschaften (Teams) können
gebildet werden von:


           
a) National-Mannschaften


b)
Sportgruppen


           
c) Landesverbänden


           
d) Vereinen


           
e) gemischten Teams (
Renngemeinschaften innerhalb eines Landesverbands )


           
f) beim BDR angemeldete und bestätigte
Renngemeinschaften 


GS-Profis
deren
Sportgruppe nicht mit eigener Mannschaft am Start ist
können für die
Landesverbands-mannschaft bzw. eine Renngemeinschaft starten
in deren LV sie
ihren ersten Wohnsitzhaben.


Die Zulassung der
vorgenannten einzelnen Gruppen
die Anzahl der Teammitglieder und die
Zusammensetzung der Teams ist vom Veranstalter in der Ausschreibung eindeutig
zu regeln und bekannt zu geben. Die einzelnen Mannschaften (Teams) müssen in
einheitlichen Trikots zum Teamwettkampf antreten.


2.4.1.3
– Durchführung


Die Startreihenfolge des
jeweiligen Teams ist spätestens 30 Min. vor Start des Wettkampfes nur
dem Wettkampfausschuss schriftlich bekannt
zu geben
nicht den einzelnen Teams.
Diese kann nicht geändert und muss eingehalten werden.


Das Rennen ist ein
Massenstartwettbewerb der mit dem 1. Starter/in eines jeden Teams beginnt. Die
anderen Fahrer/innen warten in einer speziell markierten Wechselzone direkt
nach der Ziellinie.


2.4.1.4
– Wechsel


Wechsel können nur in der
markierten Wechselzone stattfinden und werden durch die Übergabe eines
Handgelenks-Armbandes (markierte Trinkflasche) an den folgenden Fahrer/in
ausgelöst. Das Handgelenks-Armband (markierte Trinkflasche) wird vom
Veranstalter gestellt und muss von jedem Fahrer/in während der von ihm/ihr zu
fahrenden Runde auf dem Cross-Country-Kurs getragen (mitgeführt) werden. Ein
Abschieben oder eine Schleudergriffablösung unter den Teammitgliedern ist
nicht erlaubt.


2.4.1.5
– Ergebnis


Sieger ist das Team das als
Erstes alle Fahrer/innen
die je 1 Runde beendet haben
das Ziel durchfährt.


2.4.1.6
– Materialwechsel - Sicherheitsbestimmungen


Materialwechsel und fremde
Hilfeleistung ist nicht erlaubt. Im übrigen gelten alle Bestimmungen und
Sicherheitsauflagen für Cross-Country-Wettbewerbe entsprechend.





gez.:
B. Bremer - Sportdirektor; L. Heublein - Techn. Komm.; V. Brunner - Koordinator MTB

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 09. April 2003
Ausführungsbestimmungen für die Deutsche Meisterschaft 2003 in Bischofsmais

1. Zulassung der Mannschaften:
UCI-Trade-Teams
Renngemeinschaften, die beim BDR angemeldet und bestätigt wurden
Landesverbandsmannschaften (alle FahrerInnen müssen die Lizenz über einen Landesverband gelöst haben),
Vereinsmannschaften
2. Mannschaftsstärke : Eine Mannschaft besteht für die DM aus 4 FahrerInnen
3. Zusammensetzung der Teams: 1xJunior / männl. Jugend, 1xElite / Senior, 1xU 23, 1xFrau / Juniorin

gez.:
B. Bremer - Sportdirektor; L. Heublein - Techn. Komm.; V. Brunner - Koordinator MTB

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 09. April 2003
BHV - Beschlüsse - Vergabe von Deutschen Meisterschaften 2005

Die Meisterschaften für das Jahr 2005 wurden von der BHV in Hannover wie folgt vergeben :

Meisterschaft Ausrichter LV
Deutsche Meisterschaft Einer-Straßenfahren Senioren 2005 PSV Görlitz SAC
Deutsche Meisterschaft Einer-Straßenfahren Nachwuchs (m+w) 2005 Guben BRA
Deutsche Bergmeisterschaft Männer und Frauen 2005 SOG Sportmanagement (mit RMSV Blumberg) SÜB
Deutsche Steher-Meisterschaft 2005 Leipzig SAC
Deutsche Meisterschaft BMX 2005 TSV Betzingen WTB
Deutsche Meisterschaft Querfeldein Männer Frauen U23 Junioren Jugend + Schüler (U15) RC Kleinmachnow BRA
Deutsche Meisterschaft im Hallenradsport der Junioren / Jugend 2005 Lauscha THÜ
Deutsche Meisterschaft im Fünfer Hallenradball 2005 Landesverband NRW NRW
Deutsche Meisterschaft Schüler Hallenradsport 2005 Landesverband NRW NRW


gez.:
Ref. Leistungssport

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 09. April 2003
DEUTSCHE JUGEND – u. JUNIORENMEISTERSCHAFT IM HALLENRADSPORT

Hiermit wird die o.g. Veranstaltung für den 24./25.5.2003 in Esslingen ausgeschrieben.

gez.:
H. Bodmer - BDR-Vizepräsident; T. v. Zütphen - RKB Vizepräsident; J. Pooschen - BDR-Koord. Kunstradsport; H. Minne - RKB Fachw. Kunstradsport; S. Stumpf - BDR Koord. Radball/-polo; K. Müller - RKB Fachw. Radball/-polo

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 07. April 2003
Zeitplan - Überprüfungswettkampf Fft/O.- Kurzzeit vom 10.-11.05.2003

Samstag 10.05. 10.30 Uhr 200m fl. Jugend / weibl. Jugend
1.+2. Versuch Junioren/Juniorinnen
Frauen
Männer
12.00 Uhr 500m st. weibl. Jugend
500m st. Jugend
500m st. Juniorinnen
500m st. Frauen
1000m st. Junioren
1000m st. Männer
17.00 Uhr Sprint  weibl. Jugend / Juniorinnen
Vorläufe / Zwischenläufe Jugend / Frauen
Junioren
Männer
19.00 Uhr ENDE der Veranstaltung
Sonntag 11.01. 10.00 Uhr olymp. Sprint Frauen
1 Serie Männer
Junioren / Jugend
10.45 Uhr Kampfsprint ausgeschiedenen Sprinter-innen
alle Klassen
Sprint  weibl. Jugend / Juniorinnen
Jugend / Frauen
Junioren
Männer
14.00 Uhr ENDE der Veranstaltung


gez.:
Ref. Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 07. April 2003
MTB Expertenklasse

Die Expertenklasse Mountainbike 2003 wird um folgenden Fahrer ergänzt:
Milatz Moritz, GER 19820624

gez.:
B. Bremer - Sportdirektor; V. Brunner - Koordinator MTB

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 04. April 2003
Radbundesliga Frauen

Die Mannschaftsleiterbesprechung zum ersten Radbundesligarennen in Berlin Kreuzberg findet am 18.04.2003 bereits um 9.30 Uhr statt. Die Mannschaftsleiter haben Gelegenheit zum gemeinsamen Gespräch mit dem Sportdirektor des BDR, Herrn Bremer.

gez.:
H. Lorig - BDR-Beauftragte

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 03. April 2003
MTB Expertenklasse

Die Expertenklasse Mountainbike 2003 wird um folgenden Fahrer ergänzt:
GÖTZE Holger, GER 19750401

gez.:
B. Bremer - Sportdirektor; V. Brunner - Koordinator MTB

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 02. April 2003
"Albert-Richter-Gedächtnispreis" - Nachwuchssprintercup 2003

Hiermit wird die
Generalausschreibung des Albert Richter Cups 2003 veröffentlicht.

Generalausschreibung...

gez.:
Ref. Leistungssport

Kategorie: Radsportjugend
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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