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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 02. Juli 2009
Hinweis bezüglich der Umsetzung der Materialbestimmungen der UCI

Mit Wirkung vom 01. Januar 2010 setzt die UCI konsequent die Materialbestimmungen des Artikels 1.3.024 des internationalen Reglements durch. Dieser besagt, dass alle Teile der Rennräder inklusive der Sattelstütze zwar aerodynamisch geformt, in der Dicke aber maximal dem Verhältnis 1:3 genügen müssen.

Bezüglich der Lenker wir dieser Punkt in Rennen des internationalen Kalenders ab sofort umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Lenker, die nicht diesem Verhältnis entsprechen, nicht mehr eingesetzt werden dürfen. In Rennen des nationalen Kalenders wird diese Regelung erst mit Wirkung vom 01. Januar 2010 umgesetzt!

Eine illustrierte Übersicht über das aktuelle Reglement bezüglich der Räder steht auf der der Homepage der UC zum Download bereit.

Direkter Link:
Download


gez.:
Technische Kommission Rennsport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 01. Juli 2009
Terminabsage Radbundesliga

Das BL-Rennen am 16.08.2009 in Velbert, ist ersatslos gestrichen. Ein neuer Veranstalter konnte nicht gefunden werden.

gez.:
Herbert Kantz, Koordinator Strasse

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 30. Juni 2009
Neue Beauftragte für Downhill und 4Cross

Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer hat auf seiner jüngsten Sitzung Daniel Auerswald zum neuen BDR-Beauftragten 4Cross sowie Frank Schneider zum neuen BDR-Beauftragten Downhill ernannt.

Auerswald und Schneider treten die Nachfolge von Klaus Molitor an, der aus beruflichen Gründen sein Amt zur Verfügung gestellt hat. Das Präsidium bedankt sich bei Klaus Molitor für seinen ehrenamtlichen Einsatz.

Kontaktdaten:
Daniel Auerswald, Lichtensteiner Str. 30b, 09394 Hohndorf, danielauerswald2104@gmx.de

Frank Schneider, Presswitzer Straße 9, 07338 Hohenwarte, f.schneider@schneidi-racing.de

gez.:
Georg Schmitz, Koordinator MTB

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 30. Juni 2009
Zusammensetzung des Landesrechtsausschusses

Der Radsportverband NRW gibt hiermit die Zusammensetzung des neuen Landesrechtsausschusses bekannt, der ab sofort Verfahren der neuen Rechts- und Verfahrensordnung des BDR behandeln wird:

Vorsitzender: RA Karl-Heinz Brands, Hochdahler Markt 2, 40699 Erkrath, Email: brands@rae-brands.de

stellvertr. Vorsitzender: Jürgen Neuhoff, Binsenweg 10, 58640 Iserlohn, Email: juergen.neuhoff@radsportverband-nrw.de

Beisitzer Breitensport: Rolf Schmelter, Walzenstraße 5, 42555 Velbert, Email: schmelt@wtal.de

Beisitzer Hallenradsport: Jochen Haas, Hochstr. 127, 47877 Willich, Email: jochen@jochenhaas.de

Beisitzer Rennsport: Raimund Sudhoff Ruhrstraße 115, 58739 Wickede, Email: rasutti@web.de

Anfragen und Anträge an den Landesrechtsausschuss bitten wir ausschließlich über die Geschäftsstelle in Gelsenkirchen einzureichen, damit die entsprechenden Fristen dokumentiert werden können.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Stefan Rosiejak, LV-Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 30. Juni 2009
Dopingsperren gelten auch für Hobby- und Jedermann-Rennen

Der Bund Deutscher Radfahrer weist noch einmal auf die folgenden Artikel 10.10.1. und 10.10.2 des BDR-Anti-Doping-Codes hin. Demnach gelten Dopingsperren auch für Hobby- und Jedermann-Rennen (BDR-ADC 10.10.1 – 10.10.2)

10.10.1K Teilnahmeverbot während einer Sperre
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder organisierten Trainingsmaßnahmen teilnehmen (außer an autorisierten Anti-Doping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von einem Unterzeichner des NADC, einer Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners des NADC oder einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners des NADC autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre von mehr als vier (4) Jahren verhängt wurde, darf nach Ablauf von vier (4) Jahren der Sperre an lokalen Sportveranstaltungen teilnehmen, jedoch nicht an solchen der Sportart, in der der Athlet oder die andere Person den Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, und dies nur sofern diese lokale Sportveranstaltung nicht auf einer Ebene stattfindet, auf der sich der Athlet oder die andere Person ansonsten direkt oder indirekt für die Teilnahme an einer nationalen Meisterschaft oder einer Internationalen Wettkampfveranstaltung qualifizieren könnte (oder Punkte für eine derartige Qualifikation sammeln könnte).

Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre erhängt wurde, wird weiterhin Dopingkontrollen unterzogen.

10.10.2K Verstoß gegen das Teilnahmeverbot während der Sperre

Wenn ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, während der Sperre gegen das Teilnahmeverbot gemäß Artikel 10.10.1 verstößt, werden die Ergebnisse dieser Teilnahme annulliert, und die ursprünglich festgelegte Sperre beginnt mit dem Tag des Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen. Diese erneute Sperre kann gemäß Artikel 10.5.2 herabgesetzt werden, wenn der Athlet oder die andere Person nachweist, dass ihn/sie beim Verstoß gegen das Teilnahmeverbot kein signifikantes Verschulden trifft. Die Entscheidung darüber, ob ein Athlet oder eine andere Person gegen das Teilnahmeverbot verstoßen hat, und ob eine Herabsetzung gemäß Artikel 10.5.2 angemessen ist, trifft das BSSG.

Wir bitten Beachtung!

gez.:
BDR-Anti-Doping Kommission

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 29. Juni 2009
Geschäftsstelle NRW

Die Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW wird aufgrund der Urlaubszeit nicht vom 06. bis 10.07.2009 (beide Tage eingeschlossen) erreichbar sein. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass während dieses Zeitraumes keine Anfragen und Anträge bearbeitet werden können.

gez.:
Stefan Rosiejak, LV-Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 28. Juni 2009
Termin Herbsttagung NRW (Hauptausschuss)

Die diesjährige Herbsttagung des Radsportverbandes NRW wird hiermit für Sonntag, den 15.11.2009, nach Duisburg einberufen.

Wir bitten um Vormerkung des Termins, Eine ausführliche Einladung folgt.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 26. Juni 2009
RTF Sternfahrt

Der Radsportverband Niedersachsen e.V. führt am 12. Juli 2009 eine RTF-Sternfahrt entsprechend der GA Radtourenfahren 2009, Punkt 6, durch.

Ausschreibung (pdf-Datei)

gez.:
Doris Dietrich, Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 26. Juni 2009
12. Südpfalz-Tour am 3. - 5. Juli in Roschbach :

Auf der 2. und 3. Etappe werden vom Veranstalter neutrale Materialwagen eingesetzt. Mannschaftsfahrzeuge werden nicht zugelassen.

gez.:
Gerhard Wagner, Vizepräsident und Geschäftsführung

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 25. Juni 2009
2. Bundesliga Radpolo Gruppe Süd

Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor dem 6. Spieltag der 2. Bundesliga Radpolo Gruppe Süd, am 27.06.2009 nachfolgende Tabelle (s. pdf-datei) Gültigkeit hat.

Eventuell auf anderen Websites veröffentlichte und anderslautende Tabellenstände sind falsch und entsprechen nicht den Regularien des BDR.

Tabelle (pdf-datei)

gez.:
Harry Bodmer, BDR-Vizepräsident Hallenradsport; Hilmar Heßler, Stellv. Generalsekretär

Kategorie: Hallenradsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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