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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 01. April 2009
MTB-Saisonauftaktsitzung am 18. April in Münsingen

Der Bund Deutscher Radfahrer lädt die MTB-Landestrainer, die MTB-Landesfachwarte sowie die Arbeitsgemeinschaft Bundesliga zur Saisonauftaktsitzung am 18. April, 20 Uhr, Münsingen, Gasthof Herrmann, Marktplatz, ein. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Bundesliga 2009, die Nachwuchssichtungen 2009 und Informationen zur Ausschreibung von MTB-Veranstaltungen.

gez.:
Georg Schmitz, Koordinator MTB

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 01. April 2009
Anpassung der Aufwandentschädigung für Kommissärskollegien im Bereich des Radsportverbandes NRW

Der Hauptausschuss des RSV NRW hat auf seiner Sitzung am 14.3.2009 in Herzogenrath eine Anpassung der Aufwandentschädigungen für Kommissäre beschlossen.
Neben dem Tagegeld, das in der aktuellen Höhe von 35€ für die Kommissäre, bzw. 40 € für den VKK bestehen bleibt, können die KK-Mitglieder bei Einsätzen außerhalb Ihrer politischen Gemeinde ein Fahrtgeld in Höhe von 0,25€/km berechnen. Bei der Geltendmachung des Fahrtgeldes muss die Bildung von Fahrgemeinschaften seitens des KK berücksichtigt werden. Die Technische Kommission bittet um unbedingte Beachtung dieser Regelung.

gez.:
Jürgen D. Neuhoff, Vorsitzender Technische Kommission NRW

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/Main, 01. April 2009
Überherrner Straßenrennen Terminänderung!!!

Aus organisatorischen Gründen muss das Überherrner Straßenrennen vom 19. April auf den 5. Juli 2009 verlegt werden. Die bereits veröffentliche Ausschreibung für den 19.04.09 wird damit hinfällig.

gez.:
Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen*
Leipzig, 31. März 2009
Landesverbandsmeisterschaften Einer Straße

Die LVM ES des Sächsischen Radfahrer-Bundes findet am 03.05.2009 in Elxleben, im Rahmen der LVM des Landesverbandes Thüringen statt. Es gilt die Ausschreibung vom 24.03.09.(Radsport 13/14) Meldungen bitte bis 22.04.2009 an die Geschäftsstelle des SRB : Windorfer Str.63, 04229 Leipzig, info@s-r-b.de

gez.:
Thomas Henker, LVT

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Hagen, 30. März 2009
Wanderfahren

Die 1. Landesverbands-Wanderfahrt findet am Sonntag, dem 19.04.2009 nach Krefeld statt.
Ausrichter: Krefelder Radwanderfahrer im Bezirk Krefeld.
Treffpunkt: Gaststätte "Liewerbaas", Oststr. 12, 47798 Krefeld
Der Treffpunkt liegt in der Nähe Polizeipräsidium
Wertung: Die Wertung erfolgt in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr
Telefon während der Wertung: 0162 5313412

Mitverantwortlich für die Wertung ist Emmy Bergs oder Vertreter Krefelder Radwanderfahrer. Die nächste LV-Wanderfahrt findet am
Sonntag, 24.05.2009 nach Dinslaken statt.

gez.:
K-H. Kubas, Fachwart RWF

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 30. März 2009
Urlaub der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle unseres Verbandes ist vom 06. bis 10. April 2009 geschlossen.

gez.:
Doris Dietrich, Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 30. März 2009
Neue Regelungen zum Vereinswechsel

Die Bundeshauptversammlung des BDR hat eine neue Abwicklung des Vereinswechsels beschlossen. Wir dürfen aus gegebener Veranlassung nochmals auf diese Regelungen in der Sportordnung Ziffer 5.3.3 hinweisen, die sofort in Kraft treten:

1. Die Ausstellung des Abkehrscheines und die Vereinswechselgebühr werden notwendig, wenn der betroffene Sportler in der abgelaufenen oder laufenden Saison eine Lizenz oder RTF-Wertungskarte gelöst hat.
2. Der Abkehrschein muss vom Sportler beim Verein angefordert werden (Vordruck auf der NRW-Homepage www.radsportverband-nrw.de unter Downloads).
3. Der Verein muss innerhalb von acht Tagen den Abkehrschein aushändigen oder schriftlich mitteilen, warum die Ausstellung nicht durchgeführt wird.
4. Der abgebende Verein übersendet den Abkehrschein innerhalb von acht Tagen an die Geschäftsstelle seines Verbandes.
5. Der Sportler übersendet seine Lizenz an die Geschäftsstelle des abgebenden Verbandes. Mit dem Eintreffen der Lizenz beim Verband beginnt die Sperrfrist von drei Monaten. RTF-Wertungskarteninhaber müssen ihre Karte nicht einsenden, obwohl diese mit Ausstellung des Abkehrscheines ungültig wird und nicht mehr verwendet werden darf. Eine Sperre existiert für Radtourenfahrer nicht.
6. Der Sportler überweist die Vereinswechselgebühr in Höhe von 30,- € bei dreimonatiger Sperre (Gebühr gilt auch für Radtourenfahrer) oder 140,- € für Erwachsene/75,- € für Schüler und Jugendliche bis Junioren bei sperrfreiem Wechsel auf das Konto des Landesverbandes.
7. Zeiten für den sperrfreien Wechsel für die Bereiche Straßenrennsport, Bahnrennsport, Querfeldein, MTB, Trial und BMX 15.09.-31.10. und 01.-15.02., für Kunstradfahren und Radball/Radpolo 01.-31.07. und 01.-31.12.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Stefan Rosiejak, LV-Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. März 2009
Beschlüsse der Bundeshauptversammlung vom 21. März 2009 zur Satzung und weiterer Ordnungen

In der Hauptausschuss-Tagung des BDR am 05. April 2008 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe Satzung zu installieren und zu beauftragen, eine komplette Neufassung der Satzung inkl. notwendiger weiterer Ordnungen zu erarbeiten. Als Ergebnis wurden der Bundeshauptversammlung zur Beschlussfassung die Satzung sowie nachfolgenden Satzungsteile und Ordnungen vorgelegt.
Die BHV hat die vorgelegten Dokumente einstimmig verabschiedet. Dies sind:
BDR-Satzung
Die Satzung wurde vollständig überarbeitet. Einige wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind:
- Arten der Mitgliedschaft
- Einführung eines neues Organs: des Verbandsrats
- Aufnahme der Rechts- und Verfahrensordnung und Jugendordnung in den Rang einer Satzung
- Verankerung des neuen BDR-Anti-Doping-Codes als neue Ordnung im BDR
- Zusammenlegung Bundessport- und Schiedsgericht zum neuen BSSG
- Neue stimmberechtigte Präsidiumsmitglieder: Vizepräsident Leistungssport und Vertreter der Landesverbände

Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO)
Die RuVo löst die bisherigen Bestimmungen der Sportrechtsordnung aus der Ziffer 3 der Sportordnung ab. In der RuVo wurde jetzt als Berufungsinstanz für Doping- und Nominierungsverfahren das Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeführt. Die Verfahrensvorschriften wurden vollständig überarbeitet.

Jugendordnung (JugO)

Sportordnung (SpO)
Die wesentlichen Änderungen der Sportordnung sind bei den Beschlüssen zum Sportbetrieb erläutert.

Anti-Doping-Code (BDR-ADC)
Der BDR-ADC löst das bisherige Antidoping-Reglement des BDR ab. Er basiert auf dem NADA-Anti-Doping-Code 01/2009. Der ADC war nach den Vorgaben des DOSB und der NADA als Ordnung vom BDR zu übernehmen.

Weiterhin wurden folgende Ordnungen neu erstellt bzw überarbeitet:

Geschäftsordnung (GesO)
Die Geschäftsordnung enthält u.a. Regelungen zum Ablauf der BHV und weiterer Sitzungen sowie Vorschriften für den Versand und die Aufbewahrung von Unterlagen.

Verwaltungsordnung (VewO)
Die Verwaltungsordnung enthält Funktionen und Aufgaben der Präsidiumsmitglieder sowie Kommissionen. Weiterhin regelt sie die Mitgliedermeldung der Landesverbände und enthält eine Definition „Amtliche Bekanntmachungen“.

Finanzordnung (FinO)
Die FinO enthält die Grundlagen der Wirtschaftsführung im BDR sowie Bestimmungen bzgl. des Haushaltplans und der Bilanz.

Gebührenordnung (GebO)
Die Gebührenordnung enthält Regelungen über kostenpflichtige Leistungen des BDR. Als Anhang zur Gebührenordnung wurde der Gebührenkatalog aktualisiert. Die neuen oder geänderten Gebühren gelten ab 2010.

Ehrungsordnung (EhrO)
Die Ehrungsordnung wurde aktualisiert und an die neue Satzung angepasst

Ordnung Koordinatoren und sonstige Mitglieder des HA (OKsM)
Die OKsM enthält die Regelungen zur Wahl sowie die Funktionen und Aufgabenbeschreibungen der Koordinatoren sowie der sonstigen Mitglieder des Hauptausschusses.

Ausbildungsordnung (AusO)
Die Ausbildungsordnung beschreibt die Ausbildungsgänge der C-, B- und A-Trainer für die verschiedenen Radsportdisziplinen.
Abschließend wurden von der BHV folgende Übergangsregelungen beschlossen:
• Die Satzung, die Bestandteile der Satzung sowie die Ordnungen treten mit Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.
• Die BHV am 21. März 2009 hat beschlossen, dass diese Satzung sowie ihre Bestandteile und Ordnungen unmittelbar nach der Zustimmung durch die BHV angewendet werden.
• Wahlen und Bestätigungen in der BHV 2009 werden nach der neuen Satzung durchgeführt.
• Alle nicht abgeschlossenen Verfahren des Schiedsgerichts sowie des Bundessportgerichts werden vom BSSG übernommen.
• In den beim Bundesrechts-Ausschuss (BReA) anhängigen Doping- und Nominierungsverfahren verpflichtet sich der BDR, bei einem entsprechenden Wunsch des Gegners, das Verfahren an das DIS zu überführen.
Die Satzung sowie alle weiteren Ordnungen wurden inzwischen auf der BDR-Homepage im rad-net im Bereich „Regularien/Formulare“ bereitgestellt.


Beschlüsse zur Satzung und weiterer Ordnungen als pdf-Datei...

Satzung und Ordnungen des BDR

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. März 2009
Beschlüsse der Bundeshauptversammlung vom 21. März 2009 zum Sportbetrieb

Hiermit werden die Beschlüsse der Bundeshauptversammlung vom 21. März 2009 zum Sportbetrieb veröffentlicht.

Änderungen in der Sportordnung, Version 03/2009
Geändert wurden i.W. folgende Ziffern:
• Generelle Überarbeitung der Ziffern 1 „Einleitung“ und Ziffer 2 „Sportorgane“ aufgrund der neuen Satzung, Rechts- und Verfahrensordnung sowie Verwaltungsordnung
• Neufassung der Ziffer 3 „Entscheidungen des Kommissärskollegium“
• Erweiterung der Ziffer 4.7.2 „Tragen von Meistertrikots“
• Überarbeitung der Ziffer 5.3 „Lizenzwechsel“

Änderungen in der WB Bahn, Version 03/2009
Geändert wurden i.W. folgende Ziffern:
• 1.3.2 Einfügen einer Ziffer (16) „Startpflicht“
• 1.3.5 (7) Korrektur Laufwiederholungen
• 3.1.4. Sprint: Ergänzung um Ziffer (13) „Nichtantritt in Finalläufen“
• 3.4.2 Punktefahren: neue Ziffer (4) „Rundengewinn bzw. Verlust in den Schlussrunden“
• 3.5.1 Ausscheidungsfahren: Änderung bei Rundengewinnen
• 3.10.3 (4) Keirin: Korrektur Startabbruch
• 3.12.4 (4) Mannschaftsverfolgung Korrektur Laufabbrüche

Ergänzung der WB Straße, Anhang B „Preisschema für Straßenwettbewerbe“
Bei weniger als 25 Teilnehmern ist es dem Veranstalter freigestellt, die Anzahl der auszugebenden Preisgelder, nicht deren Höhe, auf ein Drittel der gestarteten Sportler/-innen zu begrenzen. Dies gilt für die Preisschemata B1 bis B3. In der Ausschreibung muss ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein.

Ergänzung der WB Straße, Ziffer 3.3.1:
In Ergänzung zur Kategorie 30 (Männer ABC) wird eine neue Kategorie 31 Männer A und B) ohne Beteiligung von UCI-Vertragsteams eingeführt.

Aufnahme des Paarzeitfahrens Schülerinnen in die Nachwuchs-Sichtungsrennen

WB Mountainbike (MTB): Aufnahme der Wettkampfart „Mountainbike-Sprint“

Erhöhung des Nenngeldes bei Internationalen Mountainbike-Rennen
Es wird folgende Erhöhung vorgesehen: Das Nenngeldes bei der Herrenklasse incl. U23 sowie Frauen wird von 10,-- € auf 15,--€ bei Rennen XCO in den Kategorien Weltcup, HC und C1

MTB-Landesmeisterschaften auf einem bundesweiten Termin
Die Kommission Leistungssport Rennsport legt zukünftig nach Vorliegen der internationalen Termine einen Termin für die MTB-Landesmeisterschaften als Empfehlung fest.

Durchführungsbestimmungen für Radball und Radpolo ab 01.04.09
Aufgenommen wurde eine Ziffer 2.6. Zweitspielrecht für Nachwuchsarbeiten:
Zur Förderung von herausragenden Nachwuchsmannschaften besteht jetzt die Möglichkeit, komplette Mannschaften in einer höheren Altersklasse zusätzlich starten zu lassen.

Alle Beschlüsse gelten ab sofort.


Beschlüsse zum Sportbetrieb als pdf-Datei...

Wettkampfbestimmungen des BDR ...

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Bernd Potthoff, Koordinator Reglements

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 26. März 2009
Veränderungen im Vorstad des Radsport-Verband Hamburg

Die Jahreshauptversammlung am 21.02.2009 hat im Radsport-Verband Hamburg folgende Veränderungen im Vorstand ergeben:


Neue Mitglieder im RVH-Vorstand:
2. Vorsitzender
Volker Heyer
Tel. : 040 / 703 805 95
volkerheyer@t-online.de

Pressesprecher
Dietrich Lüders
Tel.: 040 / 431 862-11
lueders@agentur.lueders.de

Sportausschuss-Vorsitzender
Enno Dreier
Tel. : 04101 / 810 694
enno.dreier@web.de

Beauftragter Leistungssport
Jürgen Kapser
Tel. : 04161 / 895 63
jskapser@t-online.de

Fachwart Straße
Frank Skowronek
Tel.: (040)701015-11 (-14)
Fax: (040)701015-15
fskowronek@online.ms

Fachwart Bahn
Jürgen Mecke
Tel. : 040 / 271 677 10
fahjue@web.de

Fachwart RTF
Dieter Klein kommissarisch
Tel.: 040 / 404 904
dieter.klein.hh@arcor.de

In Ihren Ämtern bestätigt wurden:

Fachwart MTB/Cross
Ralf Peintinger
Tel.: 040 / 560 56 59
peintingerR@aol.com

Ältestenrat
Paul Nehring, Rudi Zube, Karl Knote komm.
Tel.: 040 / 550 96 80
Paulnehring@alice-dsl.net

gez.:
Inge Jabs, RVH Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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