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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 27. Dezember 2017
Ausbildung vom "Einsteiger zum Kommissär - Rennsport"

Der Landesverband Rheinland-Pfalz bietet eine Ausbildung zum Kommissär mit Schwerpunkt Straßenradrennen an. Es handelt sich um eine duale Ausbildung aus Theorie und Praxis. Die Ausbildung ist über einen längeren Zeitraum vorgesehen, um die Interessierten gezielt und nachhaltig auszubilden und zu fördern.

Die Ausbildung ist vorgesehen für "Einsteiger in die Kommissärstätigkeit"

Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Folgende Bausteine sind Bestandteil:
- Theoretische Ausbildung am 10. März 2018 (Ort und Uhrzeit stehen noch nicht fest. Hierüber erhalten die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig nähere Informationen)
- Praktische Ausbildung bei Radrennen in der Saison 2018 und 2019 unter Anleitung eines Ausbilders.

Inhalte der Ausbildung sind allgemeine Arbeitsmethoden (Rennprotokolle, Ergebniserstellung), Reglement-Kenntnisse und Anwendung, sowie Funktion und Zusammenarbeit innerhalb eines Kommissärs-Kollegiums. Schwerpunkt liegt auf der praktischen Ausbildung im Team dieses Lehrgangs.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahme für Interessierte anderer Landesverbände ist unter Kostenbeteiligung möglich.

Interessenten melden sich bitte bis 10. Februar 2018 unter Angabe von Name und Verein, an die Geschäftsstelle des Radsport-Verbandes Rheinland-Pfalz

E-Mail: g.wagner@ifb-woerth.de
Tel: 07271 127875
FAX : 07271 127878

Verantwortlichen der Regionalverbände, Bezirke und Vereine werden gebeten Einsteiger einzuladen.

gez.:
Gerhard Wagner, Geschäftsführer RLP

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 22. Dezember 2017
Ordentliche Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2018

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 24. Februar 2018 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 24. Februar 2018
Tagungsort: NDR, Hugh-Greene-Weg 1, Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur
Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 25.02.2017
6. Ehrungen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend
Pause (maximal 15 Minuten)
13. Wahlen und Bestätigungen z.Z.
a. Präsident Bernd Dankowski
b. Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport Michael Hansel
c. Vizepräsident Breiten und Freizeitsport Johanna Jahnke
d. Koordinator Rennsport Marc Gerlach
e. Koordinator Bahn Jörg Steffens
f. Koordinator MTB und Querfeldein Ralf Peintinger
g. Koordinator BMX und Trial Ulrike Kurowski
h. Koordinator Wanderfahren* N.N.
i. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling N.N.
j. Koordinator Anti-Doping Beauftragter N.N.
k. Koordinator Kommissäre Gunnar Mollenhauer
l. Beisitzer VSSG Schiedsrichter 1. Gremium Karl-Heinz Knabenreich
m. Beisitzer VSSG Schiedsrichter 2. Gremium Tim Gutmann
n. Beisitzer Radball/ Radpolo* N.N.
o. Beisitzer Kunstradsport* N.N.
p. eines Revisors Susanne Büttner RG BSV scheidet aus (Bernhard Buscham HRG) ist noch ein Jahr im Amt

Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt

14. Genehmigung des Haushaltplans
15. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
16. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
18. Verschiedenes
19. Schlusswort

Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben.
Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2017) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 24. Februar 2018 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 27. Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als
Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von dem Präsidium, dem Verbandsrat, den Vereinen, dem VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski, Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 21. Dezember 2017
Ausbildung Kommissär/-in - Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang

Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang

am Samstag, 27. Januar 2018 von 10.00 – ca. 17.00 Uhr
im Gemüsehof Niederfeld, Rothenturmer Str. 24, 85053 Ingolstadt

Der Lehrgang wird durchgeführt nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre Rennsport (erste Lizenzstufe). Es werden die Grundlagen für die Mitarbeit in einem Kommissärskollegium (z. B. Zusammensetzung und Funktionen im KK, Arbeitsmittel, Protokollierung von Radrennen, Berechnung von Punktewertungen) vermittelt. Bei diesem Lehrgang handelt es sich um den Einstiegslehrgang für die Kommissärslaufbahn. Eine Prüfung findet nicht statt.

Für den Lehrgang wird benötigt:
*Schreibzeug
*Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer Ausgabe (aktuelle Ausgabe)
*Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Querfeldein, MTB in jeweils aktueller Ausgabe (auf der Seite des BDR unter www.rad-net.de „Regularien/Formulare“ herunterzuladen)
*Es genügt, die SpO und WB elektronisch bereitzuhalten (Tablet, Laptop etc.).
*Mittagsverpflegung

Hinweise:
*Teilnehmerbeschränkung: 12 Personen wegen der Raumkapazität
*Im Seminarraum stehen nur Kaltgetränke zur Verfügung, eine Kaffeemaschine ist voraussichtlich nicht zugänglich. Auch für die Mittagspause ist keine Gastronomie fußläufig erreichbar.
*Der Lehrgang ist gebührenfrei.
*Angehörige anderer LV können im Rahmen freier Kapazitäten an dem Lehrgang teilnehmen. Für diese fällt eine Eigenbeteiligung von 10 € an. Ich bitte vorab in eigener Verantwortlichkeit zu klären, ob der eigene LV den Lehrgang anerkennen wird.

Anmeldung zum Lehrgang bis 22.01.2018 per E-Mail an martin.utz@brv-ev.de.

In der Anmeldung bitte folgende Daten angeben:
Name, Vorname, Telefonnummer, Verein

gez.:
M. Utz, Kommissär Rennsport (kommissarisch)

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
Augsburg, 20. Dezember 2017
Einladung ordentlichen Bezirkstag 2018

Der schwäbische Radsportverband lädt recht herzlich zu seinem ordentlichen Verbandstag ein.

Tag: Freitag, 02.02.2018
Beginn: 18:30 Uhr
Ort: Gasthof Hirsch; Hauptstraße 4; 87634 Günzach

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Tagung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung der Vorstandschaft
6. Aussprache zu den Berichten der Fachwarte
7. Ehrungen
8. Feststellung der stimmberechtigen Delegierten
9. Festlegung der Delegierten zum BRV-Verbandstag
10. Bearbeitung der Anträge zum Bezirkskstag
11. Verschiedenes

Anträge zum Bezirkstag sind bis spätestens zum 25.01.2018 (Posteingangsstempel) oder per E-Mail an den Bezirksvorsitzenden einzureichen

Werner Harfold-Lufcy
Stätzlinger Str. 99
86165 Augsburg
E-Mail: halufcy@t-online.de

Jeder Verein bzw. jede Abteilung hat die Pflicht und das Recht für je angefangene 20 Mitglieder je einen Delegierten zu entsenden.

gez.:
Werner Harfold-Lufcy Bezirksvorsitzender

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 20. Dezember 2017
Informationsveranstaltung Nachwuchsförderung im Rennsport

Informationsveranstaltung Nachwuchsförderung im Rennsport in Rheinland-Pfalz
Termin: 18.01.2018 um 19:00 Uhr

Ort: Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern, Sporthalle 2

Anfahrt: Einfahrt zu Sporthalle 2 gegenüber Pfaffenbergstr. 106 nutzen.

Thema: Fördermöglichkeiten für Nachwuchssportler/innen im Rennsport in Rheinland Pfalz
Teilnehmer/innen: Trainer/innen aus rennsportsporttreibenden Vereinen in Rheinland-Pfalz sowie weitere Vereinsvertreter, die Interesse am Thema Nachwuchsförderung haben.

Es informieren der Leistungssportkoordinator, die Fachwarte und die Landestrainer.

Anmeldung an: lv-rheinland-pfalz@web.de

gez.:
Udo Rudolf, Präsident; Hermann Mühlfriedel, Leistungssportkoordinator

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 15. Dezember 2017
Außerordentliche Verbandsausschuss-Sitzung des Württembergischen Radsportverbandes e.V.

Die außerordentliche Verbandsausschuss-Sitzung des Württembergischen Radsportverbandes e.V. findet statt am

Tag: Samstag, den 27. Januar 2018
Beginn: 10.30 Uhr

An der Verbandsausschusssitzung können nur Personen teilnehmen, die laut Geschäftsordnung hierzu berechtigt sind. Dieser Personenkreis erhält noch eine persönliche Einladung mit Tagesordnung und Tagungsort.

Anträge an den Verbandsausschuss sind bis spätestens 13. Januar 2018 schriftlich an die
Geschäftsstelle des Württembergischen Radsportverbandes e.V.
Mercedesstraße 83
70372 Stuttgart

zu richten.

gez.:
Hans Lutz, Präsident

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. Dezember 2017
Derny-Schrittmacher-Ausbildung am 16.12.2017 in Frankfurt/Oder

Der Bund Deutscher Radfahrer bietet am 16.12.2017 Beginn 11 Uhr auf der Radrennbahn Frankfurt/Oder eine theoretische und praktische Ausbildung zum Derny-Schrittmacher an. Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die berechtigt eine Derny-Schrittmacher-Lizenz zu lösen. Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahr alt sein.

Die Lehrgangsleitung übernimmt UCI-Kommissär Christian Magiera.

Anmeldung erfolgt vor Ort beim Lehrgangsleiter. Die Lehrgangsgebühr beträgt 50 Euro, die mit der Anmeldung beim Lehrgangsleiter in bar zu entrichten sind.

gez.:
Andreas Gensheimer, Technische Kommission (Referat Bahn)

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2017
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Straße Juniorinnen 2018

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Juniorinnen Straßen WM 2018 in Innsbruck veröffentlicht.

BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Straße Juniorinnen (pdf-Datei)

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Katharina Fischer, Bundestrainerin Juniorinnen Ausdauer

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2017
BDR Nominierungsnormen Straßen WM Junioren 2018

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Junioren Strassen WM 2018 in Innsbruck veröffentlicht.

BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Straße Junioren (pdf-Datei)

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor Wolfgang Ruser, Bundestrainer Junioren Strasse

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2017
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Cross 2018

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Cross WM 2018 in Valkenburg (NDL) veröffentlicht.

BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Cross 2018 (pdf-Datei) ...

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor Wolfgang Ruser, Bundestrainer Cross

Kategorie: Cyclo-Cross
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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