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Kategorie: Verband:
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 03. Juli 2007
Aufhebung von Sperren

Die im Radsport Nr. 25, gemäß Ziffer 4.3.2(2) verhängte Sperre gegen die Sportler:

Fuhrmann Hendrik, RSC Wiesbaden
Beyer Christian, RSF Niederlinxweiler
Kropp Maximilian, AC Weinheim, Team Bergstrasse
Pöhnl Patrick, AC Weinheim, Team Bergstrasse
Ritscher Eike-Jan, RV 08 Dudenhofen
Adler Kristian, RV 08 Dudenhofen

ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

gez.:
Herbert Kantz, Sportausschussvorsitzender

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 03. Juli 2007
Wanderfahren - 5. Landesverbands-Wanderfahrt

Die 5. Landesverbands-Wanderfahrt findet am Samstag, dem 21.07.2007 nach Bad Sassendorf statt.
Treffpunkt: Kurpark 59505 Bad Sassendorf
Wertung: Die Wertung erfolgt in der
Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr
Tel. während der Wertung 0171 5220122

Die Fahrt kann gleichzeitig für das Bundestreffen gewertet werden.
Einzelwertung ohne Auszeichnung Euro 3,00
Einzelwertung mit Auszeichnung Euro 8,00
Vereinswertung mit Auszeichnung Euro 10,00

Mitverantwortlich für die Wertung ist der Bezirk Westfalen-Mitte

Achtung !! geänderte Wertungszeit !!

Die LV-Fahrt findet im Rahmen des Bundes-Radsporttreffen
des Bund Deutscher Radfahrer in Verbindung mit dem Jahres-
Kongress der Bundesehrengilde statt.

Die nächste LV-Wanderfahrt findet am Sonntag, 26.08.2007 nach Bochum statt.

gez.:
K-H. Kubas, Fachwart RWF

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Wörth, 03. Juli 2007
Wechsel beim Fachwart Straße

Der Fachwart Straße, Herr Edgar Löwer ist von seinem Amt zurückgetreten.
Als kommissarischer FW wurde Herr Franz Rauschenberger, vom Präsidium des LV bis zum nächsten Verbandstag eingesetzt.
Anschrift : 76870 Kandel, Im Apfelgarten 2, mail : fwstr-lvrlp@t-online.de, tel : 07275 94 98 98, fax : 07275 94 98 94

Der LV RLP dankt Edgar Löwer für die geleistete Arbeit.

gez.:
Gerhard Wagner, Vizepräsident und Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 03. Juli 2007
A-Trainerausbildung Radrennsport / MTB 2008/2009

Im Rahmen der Trainerausbildung führt der Bund Deutscher Radfahrer einen Ausbildungsgang für die A-Trainerlizenz Bahn-/Straßenrennsport und MTB durch.

Termine:
1. Abschnitt: 24. - 27.01.2008 in Frankfurt/Main
2. Abschnitt: 03. - 09.11.2008
3. Abschnitt und Prüfungsfolge 2009

Teilnahmevoraussetzungen:
- Besitz einer gültigen B-Trainerlizenz – Radrennsport / MTB
- Nachweis einer 2jährigen Trainertätigkeit im Verein bzw. Landesverband als B-Trainer
- Befürwortung durch den zuständigen Landesverband

Teilnehmergebühr (für die gesamte Ausbildung): € 650,00

Die nicht rückzahlbare Gebühr beinhaltet Übernachtung, Verpflegung während den Lehrgängen und anteilige Referentenkosten.

Meldungen:
Über den jeweiligen Landesverband mit genauer Anschrift und Kopie des B-Trainerausweis, an die BDR-Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main, E-mail: Lorenz@bdr-online.org

Meldeschluss: 31.10.2007
Anmerkung: Es werden max. 20 Teilnehmende angenommen - Mindestteilnehmerzahl 15. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

gez.:
Burckhard Bremer, Sportdirektor; Prof. Dr. Junker, Wissenschaftskommission; Hilmar Heßler, BDR-Geschäftsstelle

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Schleswig-Holstein*
Weede, 02. Juli 2007
Ergänzung Terminkalender Radrennsport

Der Rendsburger Bicycle Club wird am 24.08.2007 ein Radrennen im Rahmen der " Triologie - Radsportwochenende in Schleswig-Holstein" in der Klasse Elite B/C ausrichten.

gez.:
Wolfgang Büttner, Fachwart Rennsport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 28. Juni 2007
Nationaler Testpool

Die Athleten des Nationalen Testpools, der am 1. Juli in Kraft tritt, unterliegen geänderten Meldepflichten. Sie müssen zudem vierteljährlich die so genannten „Whereabout-Informationen“ bei der NADA abgeben.

AUSNAHME sind hier die Mitglieder des UCI Testpools. Diese schicken Ihre Whereabouts aussschließlich an die UCI!! Zwischen NADA und UCI erfolgt ein Informationsaustausch.

Zugehörigkeit des Testpools (24h oder 72h Abmeldepflicht) entnehmen Sie der Liste, die auf der BDR Homepage veröffentlicht ist unter Antidoping-Nada/Kaderstatus.

gez.:
Udo Sprenger, Vizepräsident Vertragssport, Inga Johannsen, Referentin Aktivenbetreuung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 28. Juni 2007
Int. Deutsche Meisterschaft 2007 - "Rund um den Elm"

Die Veranstaltung "Rund um den Elm" am 08.07.2007 wird auf Grund der Streichung aus dem UCI Kalender nicht für die Int. Deutsche Meisterschaft der Kat. Männer U23 gewertet.

gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 28. Juni 2007
Information zum Sportstrafverfahren Enrico Knobloch

Die am 31.5.07 vom Gremium des Präsidiums des Thüringischen Radsportverband ausgesprochene Sperre gegen den Sportler Enrico Knobloch (Amtliche Bekanntmachung des LV-Thüringen zum Startverbot des Sportlers siehe Radsport Nr. 26, Seite 24, Amtliche Nachrichten) wird bis zur Entscheidung durch das Bundessportgericht des BDR ausgesetzt.

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 27. Juni 2007
Terminverlegung

Das Rennen 7. Dessauer City-Rennen wird aus technischen Gründen auf den 02.09.07 verlegt.

gez.:
Walter Röseler, Koordinator Straße

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 27. Juni 2007
Meldepflichten der Athleten des Nationalen Testpools, 24 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend der Vorgaben des NADC und der Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Nationalen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
- Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort;
- E-Mail Adresse;
- Festnetz- und Mobilfunknummer;
- Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan);
- Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

ACHTUNG !! NEU !! Darüber hinaus haben diese Athleten der NADA vierteljährlich im Voraus (spätestens bis jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), erstmalig zum vierten Quartal bis 30.09.2007, die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten („Whereabouts“) mitzuteilen. Dies gilt jedoch nicht für UCI Testpoolmitglieder! (Wenn Sie Mitglied sind, wurden Sie von der UCI informiert).

Verfügbare Medien für Aufenthalts-, Abwesenheits- und Änderungsmeldungen (Anlage) oder siehe unten

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden anzuzeigen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.

Meldepflichten der Athleten des Allgemeinen Testpools, 72 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Allgemeinen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend den Vorgaben des NADC und dieser Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Allgemeinen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
- Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort;
- E-Mail Adresse;
- Festnetz- und Mobilfunknummer;
- Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan);
- Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 72 Stunden mitzuteilen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.

Verfügbare Medien für Aufenthalts-, Abwesenheits- und Änderungsmeldungen

Die vierteljährlichen Aufenthaltsinformationen sind grundsätzlich in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) einzugeben. Daneben ist es übergangsweise bis einschließlich 31. Dezember 2007 zulässig, diese Angaben auf dem „Whereabout-Formular“ der NADA einzutragen und der NADA per Email (dks@nada-bonn.de), per Fax (0228-81292-25) oder per Post (NADA, Heussallee 38, 53113 Bonn) zu senden.

Abwesenheits- und Änderungsmeldungen sind grundsätzlich online im passwortgeschützten Xtra.NET der NADA (http:/xtranet.antidopingagentur.de) beziehungsweise in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) vorzunehmen.

Daneben ist es übergangsweise bis einschließlich 31. Dezember 2007 zulässig, diese Meldungen der NADA schriftlich per Fax (0228-81292-25) oder per Post (NADA, Heussallee 38, 53113 Bonn) zu senden.

Steht in Ausnahmefällen dem Athleten keines dieser Medien zur Verfügung, kann der Athlet diese Meldungen mündlich durch Nachricht auf einem Anrufbeantworter der NADA (0228-81292-0) hinterlassen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen, bei der NADA nachzureichen und der Grund für den Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben.

gez.:
Udo Sprenger, Vizepräsident Vertragssport; Inga Johannsen, Referentin Aktivenbetreuung

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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