Duisburg (dpa) - Rad-Profi Jan Ullrich darf von seinem ehemaligen Rennstall Coast mehr als 1,4 Millionen Euro Honorar und Schadenersatz einfordern. Diesen Vergleichsvorschlag unterbreitete die 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg am ersten Verhandlungstag über eine von Ullrich angestrengte Klage.
Nach dem Vorschlag der Kammer soll die hinter Coast stehende Betreibergesellschaft RSM etwa 550 000 Euro Honorar nachzahlen und gut 900 000 Euro für Verdienstausfälle, die Ullrich nach der Insolvenz des Teams im Frühjahr 2003 entstanden seien. Dies entspricht fast im vollen Umfang Ullrichs Forderungen.
Der Vorsitzende Richter Dirk Struß sagte, dass die Kammer sowohl Ullrichs Kündigung als auch die Honorar- und Schadenersatzforderungen für gerechtfertigt halte. Es bestehe kein Zweifel, dass Coast erhebliche Vertragsverletzungen begangen habe, erklärte Struß. Im Drei-Jahres-Vertrag mit dem Team Coast waren seinerzeit insgesamt fünf Millionen Euro Honorar festgeschrieben worden.
Der Anwalt von RSM bezeichnete die Vergleichssumme in einer ersten Reaktion als «zu hoch». Ullrichs Anwalt sprach von einem «erwartungsgemäßen Verhandlungsverlauf», machte die Zustimmung zu einem Vergleich aber vom Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite abhängig. Beide Parteien haben zwei Wochen Zeit, sich zu dem Vergleichsvorschlag verbindlich zu äußern. Eine Entscheidung des Gerichts soll Ende September fallen.