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Mountainbiken in den Alpen ist sehr beliebt. Foto: Archiv/TVB Paznaun-Ischgl
28.01.2021 13:00
Brief ans Staatsministerium: «Neue Verwaltungsvorschrift hat Auswirkungen nicht nur für Mountainbiker»

Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat sich gemeinsam mit weiteren Interessenverbänden in einem Brief an das Bayerische Staatsministerium gewandt. Dabei geht es um die im Dezember veröffentlichte bayerische Verwaltungsvorschrift, die sich auf das Natur-Betretungsrecht für Radfahrer und die Wegeeignung für Mountainbiker bezieht. Man befürchte weitreichende Verbote und Sperrungen vor allem in den alpinen Regionen.

In dem Brief, der rad-net vorliegt, sprechen der BDR, der Bayerische Radsportverband, der ADFC und die Deutschen Initiative Mountainbike (dimb) gemeinsam mit den bayerischen Tourismusverbänden ihre Zweifel über die neue Vorschrift aus. Die Erholung in der freien Natur muss allen Interessengruppen zugutekommen; einseitige Betretungsverbote für Radfahrende und alle Maßnahmen, die ein solches fördern, lehnen alle Verbände klar ab. Man sehe vor allem «die Gefahr einer Vielzahl unverhältnismäßiger und rechtlich problematischer Verbote und Einschränkungen». Künftig wird es deutlich einfacher sein, Wegsperrungen mit dem neuen Betretungsrecht durchzusetzen. «Wir befürchten, dass Wege von Privatgrundbesitzern willkürlich gesperrt werden könnten. Und können die Landratsämter tatsächlich alle beantragten Sperrungen überprüfen? Deshalb wäre es uns wichtig, wenn wir ins Gespräch kommen würden», erklärt Fabian Waldenmaier, MTB-Koordinator im BDR, im Gespräch mit rad-net.

Man plädiere deshalb «für einen institutionalisierten Austausch über die konkrete Umsetzung [...] in Form eines runden Tisches» mit allen Interessenvertretern. «Verbote, Sperrungen und Einschränkungen müssen auch in Zukunft transparent und objektiv nachvollziehbar als ultima Ratio in Erwägung gezogen werden.»

Die neuen Regelungen hätten nicht nur für Mountainbiker und Trainer, sondern für alle Radfahrenden und Radtouristen Auswirkungen, zumal Bayern, gemeinsam mit Baden-Württemberg, die meisten Mountainbiker im BDR stellt. «Für Vereine und Athleten wie auch Freizeitradfahrer bedeutet die jetzige Fassung einen unverhältnismäßigen Eingriff», heißt es in dem Brief. Dadurch würde auch die Umsetzung von Mountainbike-Projekten künftig erheblich erschwert.

Von dem Schreiben würden sich alle beteiligten Verbände erhoffen, dass dieser in der Politik auf offene Ohren stößt und die Bedenken ernst genommen werden. Und man hoffe, gemeinsam an einen runden Tisch zu kommen, wie Waldenmaier weiter erklärt. Allerdings sei man sich auch bewusst, dass man die Vorschrift nicht kippen könne. «Wir wollen aber Details besprechen», so Waldenmaier, für den die Regelungen zu schwammig formuliert sind. «Nirgends wurde festgelegt, was die Eignung eines Weges ausmacht.» Die Sperrungen könnten prinzipiell alle Wege betreffen, deren Bodenoberfläche gelockert ist, die steil, kurvig und ausgesetzt sind, oder so schmal sind, dass zwei Parteien nicht ohne Probleme aneinander vorbeifahren können.

Und man wolle sich viel mehr für eine gegenseitige Rücksichtnahme als für Vorschriften aussprechen. «Die Regelungen sind kontraproduktiv. Das Ziel ist ein Miteinander anstatt ein Gegeneinander», sagt Waldenmaier. «Mountainbiker müssen verstehen, dass Wanderer sich bedroht fühlen könnten, wenn sie im Wald mit großer Geschwindigkeit angefahren kommen. Um diese Angst zu nehmen, kann man beispielsweise auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und freundlich zueinander sein. Ich könnte mir da eine Kampagne ähnlich der, die für 1,5 Meter Abstand beim Überholen im Straßenverkehr wirbt, vorstellen. Es geht auch ohne Verbotsschilder.»


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