Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Breitensport
Renn-Termine (dt.)
Renn-Termine (int.)
Kalender Übersichten
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4296 Gäste und 13 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


03.09.2012 14:52
NADA warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln mit Methylhexanamin

Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) macht erneut auf die Gefahr von Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankmachern aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten oder damit kontaminiert sind. Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist im Wettkampf verboten.

Der Wirkstoff ist nicht immer oder unter vielen unterschiedlichen Bezeichnungen deklariert, wie Dimethylamylamin, Dimethylpentylamin, Floradren, Forthan, Geranamin, Geranium Öl, Geranium Wurzel Extrakt, 2-Amino-4-methylhexan, 4-Methyl-2-hexanamin und 4-Methyl-2-hexylamin.

Bei internationalen sportlichen Großereignissen wie den Commonwealth Games, den Asian Games und der Leichtathletik-WM wurden diverse Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet, zuletzt auch in Deutschland. Methylhexanamin ist vor allem in so genannten Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, mittlerweile zählt Methylhexanamin zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben.

Im vergangenen Monat hat zudem sogar die Welt-Gesundheitsbehörde (WHO) vor den gesundheitlichen Folgeschäden durch die Anwendung von Methylhexanamin gewarnt, in einigen Ländern wurden Zulassungen für entsprechende Präparate von den Behörden zurückgenommen.

Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln wiesen von 634 Nahrungsergänzungsmittel 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.021 Sekunden  (radnet)