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Jan Ullrich sitzt lächelnd im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf.
12.11.2008 16:33
Ullrich gewinnt Rechtsstreit mit Dahms

Düsseldorf (dpa) - Jan Ullrich hat bei seinem Justiz-Marathon einen weiteren Etappenerfolg errungen und unter Eid seine Doping-Unschuld für die Zeit Anfang 2003 beteuert.

Sieben Monate nach der Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft, die Betrugsermittlungen gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe einzustellen, ging der Tour-de-France-Sieger von 1997 aus dem Rechtsstreit mit Günther Dahms als Sieger hervor.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied am 12. November, dass der frühere Coast-Rennstallbesitzer 340 000 Euro plus Zinsen an Ullrich zahlen muss, insgesamt rund eine halbe Million. «Es ist schön, dass die Wahrheit gesiegt hat. Mir fiel es heute sehr leicht. Die Wahrheit zu sagen, ist immer leicht», kommentierte Ullrich das Urteil im Blitzlichtgewitter der zahlreichen Fotoapparate.

Den von großer Medienresonanz begleiteten ersten Auftritt vor der deutschen Justiz seit seinem von Doping-Vorwürfen begleiteten Rücktritt aus dem Radsport im Februar 2007 bewältigte Ullrich erstaunlich selbstbewusst und gelassen. Dem Wunsch des Gerichts, seine Aussagen zu beeiden, kam er ohne zu zögern nach. «Ich habe mich in dem maßgeblichen Zeitraum keinerlei unerlaubter Doping-Mittel oder - Methoden bedient, die nach dem Reglement verboten wären. Damit hatte ich nicht annähernd etwas im Sinn», beteuerte der Wahl-Schweizer mit Bezug auf sein kurzes Coast-Engagement Anfang 2003.

Durch den Eid von Ullrich, der alle Doping-Verdächtigungen stets zurückgewiesen hatte, bekommt die Angelegenheit eine neue Dimension: Sollte ihm nachgewiesen werden, dass er zwischen Januar und März 2003 doch gedopt hat, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen. Auf Meineid steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Der Hinweis auf diese möglichen Konsequenzen ließ Ullrich kalt: «Wer mich kennt weiß, dass ich nie unter Eid lügen würde. Ich bin hier, um unter diese Sache einen Schlussstrich zu ziehen.»

Dahms wollte Ullrich einen Großteil des ausstehenden Gehalts nicht zahlen, weil er davon ausging, dass der Radprofi zu Coast-Zeiten gedopt habe. Den Nachweis dieser Vorwürfe blieben die Dahms-Anwälte nach Einschätzung des Düsseldorfer Gerichts jedoch schuldig. Das Landgericht Duisburg hatte dem Kläger Ullrich bereits 2004 recht gegeben. Auf den damals zugesprochenen Schadenersatz hat der Olympiasieger von 2000 mittlerweile verzichtet. «Wenn ich das Geld überhaupt erhalten sollte, werde ich es Kindern zugutekommen lassen», sagte Ullrich.

Weiteren juristische Auseinandersetzung sieht der einstige Radsport-Superstar gelassen entgegen. Die Entscheidung, sein stilles Schweizer Exil für kurze Zeit zu verlassen und wieder öffentlich aufzutreten, fiel ihm nach eigenen Bekunden nicht schwer: «Es war mir wichtig, dass ich Klartext reden und die Wahrheit sagen konnte. Die letzten Monate waren nicht leicht für mich. Als Sportler bin es gewohnt, einen Gegner zu haben, den ich bekämpfen kann.»

Sein Justiz-Marathon ist mit dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts nicht zu Ende: Vor dem Landgericht Hamburg läuft noch ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit einem Doping-Verdacht gegen Ullrich. Der Molekularbiologe Werner Franke hatte den 34-Jährigen bezichtigt, dem spanischen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes Geld für die Anschaffung illegaler Substanzen bezahlt zu haben. Dagegen klagte Ullrich.


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