Düsseldorf (dpa) - Als Verstoß gegen die Dopingregeln gilt ein Verhältnis der Konzentration von Testosteron zu Epitestosteron (T/E-Quotient) im Urin eines Athleten von höher als 4 zu 1.
Dies gilt allerdings nur, solange kein Beweis vorlag, dass dieses Verhältnis einer physiologischen oder pathologischen Ursache zugeordnet werden kann. Proben von Athleten mit einem höheren T/E von 4 müssen mit der Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie in den Analyselabors untersucht beziehungsweise bei negativem Isotopenbefund durch weitere Kontrollen überprüft werden.
Für Epitestosteron konnte keine leistungssteigernde Wirkung nachgewiesen werden. Die Zuführung von Epitestosteron kann jedoch verwendet werden, um einen hohen Testosteron-Spiegel zu verschleiern, falls der normale T/E-Verhältnis-Test verwendet wird. Deshalb verbieten viele Sportverbände die Anwendung von Epitestosteron als Maskierungsmittel für Testosteron. Es ist das wichtigste männliche Sexualhormon und hat anabole Wirkung.