Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Einzelhändler
Versandhändler
Hersteller
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4632 Gäste und 15 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Rémy di Grégorio wurde des Dopings überführt. Foto: Benoît Prieur-CC-BY-SA
13.05.2020 09:03
Di Grégorio für vier Jahre gesperrt

Aigle (rad-net) - Rémy di Grégorio ist vom Weltradsportverband UCI rückwirkend für vier Jahre, bis zum 7. März 2022, gesperrt worden, nachdem er positiv auf Epo getestet wurde. Der positive Test stammte von einer Antidoping-Kontrolle bei Paris-Nizza im März 2018.

Der Fall war nicht seine erste Begegnung mit Dopingbehörden. Im Jahr 2012 verstieß Di Grégorio gegen das französische Strafrecht gegen leistungssteigernde Drogen und wurde von seinem Team Cofidis nach einer Razzia der Polizei im Hotel bei der Tour de France entlassen. Er wurde zusammen mit seinem Arzt, einem in Marseille ansässigen «Heilpraktiker» für Ozonblutbehandlungen, festgenommen. Allerdings wurde Di Grégorio 2013 freigesprochen. Später verklagte er Cofidis erfolgreich wegen unrechtmäßiger Entlassung.

Ein Gericht in Marseille entschied jedoch im Jahr 2018, dass die Internetbestellung von Di Grégorio, die 100 Schmetterlingsnadeln und 80 Spritzen sowie eine 500-Milligram-Flasche Glukose enthielt, «die Ethik des Sports untergrub», und verhängte eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Besitzes von Ausrüstung, die zum Doping verwendet wird.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.022 Sekunden  (radnet)