Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Einzelhändler
Versandhändler
Hersteller
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3555 Gäste und 2 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


27.11.2008 11:54
Schadensersatzprozess gegen Sinkewitz geht weiter

Fulda (dpa) - Die Justiz-Tour geht für Rad-Profi Patrik Sinkewitz auf die nächste Etappe. In einem wegen seiner Doping-Vergangenheit geführten Schadensersatzprozess konnten sich die Parteien am Landgericht Fulda nicht einigen.

Nach einem ersten Vergleichsangebot im April in Höhe von 150 000 Euro, schlugen die Richter nun knapp 100 000 Euro vor. Der ehemalige Sinkewitz-Sponsor und Getränkehersteller «Förstina» hatte ursprünglich 308 000 Euro wegen «arglistiger Täuschung» gefordert.

Sinkewitz-Anwalt Axel Scheld von Alt will nun prüfen, ob der 28- Jährige willens und imstande ist, den Betrag zu zahlen. Sinkewitz fährt ab 2009 für das zweitklassige tschechische Team PSK Whirlpool. Bis Ende Januar haben die Parteien Zeit, sich zu einigen, sonst fällen die Richter ein Urteil. «Förstina»-Anwalt Christian Schmitt kündigte an, die knapp 100 000 Euro akzeptieren zu wollen.

Den im Januar 2004 abgeschlossenen Werbevertrag mit Sinkewitz hatte «Förstina» gekündigt, nachdem der Profi im Juli 2007 positiv auf Testosteron getestet worden war. Einige Zeit später hatte er sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und eine einjährige Rennsperre kassiert. Der Getränkehersteller will nun unter anderem die Kosten für eine durch den Doping-Skandal unbrauchbar gewordene Werbekampagne zurückerstattet bekommen. Zu dem Vergleichsvorschlag beim Gütetermin im April hatte Sinkewitz nach der Verhandlung noch gesagt: «Ich kann das nicht bezahlen.» Die Doping-Affäre hätte ihn bisher «eine Million Euro« gekostet.

Der vorsitzende Richter Martin Geffert erteilte den «Förstina»-Forderungen, neben den Kosten für die Werbekampagne auch Sponsoring-Gelder zurückzubekommen, eine klare Absage: Es habe keine Doping-Klausel im Vertrag gegeben. Zudem hätte man fast schon davon ausgehen dürfen, dass Doping im Radsport nichts Ungewöhnliches ist.

Sinkewitz erschien im Gegensatz zum Prozessauftakt diesmal nicht vor Gericht. Sein Anwalt betonte, dass der Mann aus dem osthessischen Pilgerzell nahe Fulda ein neues Karriere-Kapitel aufschlagen und die Altlasten loswerden wolle. «Die Geschichte schwebt sonst wie ein Damoklesschwert über ihm. Ein Drittel Abschlag ist zwar schon gut. Wir müssen aber klären, ob der Betrag aufzubringen ist.» Sinkewitz sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Ich will so schnell wie möglich eine vernünftige und faire Lösung. Es ist keine schöne Sache, mit seinem Ex-Sponsor einen Prozess führen zu müssen.»

Abgesehen vom Geld will sich Sinkewitz' Rechtsvertreter, um «kreative Lösungen» mit dem Getränkehersteller bemühen. Ein Sponsoring unter neuen Voraussetzung erscheint jedoch unwahrscheinlich. Für Axel Scheld von Alt wäre so etwas denkbar. Zumal Sinkewitz für sein Comeback angekündigt hat, seine Blutwerte als «gläserner und sauberer Profi» im Internet zu veröffentlichen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.026 Sekunden  (radnet)