Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Einzelhändler
Versandhändler
Hersteller
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3270 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


20.07.2001 14:34
BDR übernimmt verschärftes UCI-Doping-Reglement

Der Kampf gegen das Doping bleibt eines der vordringlichsten Anliegen des Bundes Deutscher Radfahrer. Aus diesem Grund übernimmt der BDR bereits ab 1. August 2001 für alle nationalen Rennen und Rundfahrten den vom Radsport-Weltverband UCI ausgearbeiteten Strafenkatalog des neuen Anti-Doping-Reglements. Die UCI hatte den nationalen Radsport-Verbänden vorgeschrieben, das neue Regelwerk ab dem 1. Januar 2002 zu übernehmen. Die den Doping-Richtlinien des Internationalen Olym-pischen Komitees (IOC) angepasste neue Ordnung der UCI trat für internationale Rennen und Rundfahrten bereits am 1. Juli in Kraft. Die wesentlichen Änderungen des Reglements betreffen den Bereich der Strafen. UCI und BDR nehmen dabei eine Angleichung an den Strafenkatalog des IOC vor. Grundsätzlich werden ab sofort alle Dopingvergehen beim Erstverstoß mit einer Sperre von mindestens zwei Jahren und bereits beim Zweitverstoß mit einer vierjährigen bis lebenslangen Sperre geahndet. Außerdem wird die nachgewiesene Einnahme sogenannter „leichter Substan-zen/Wirkstoffe“, wie zum Beispiel Ephedrin, Pseudoephedrin oder Koffein, künftig mit einer Sperre von einem bis maximal sechs Monaten bestraft. Verurteilt werden können sowohl die positiv getesteten Fahrer wie bei Mittäterschaft auch alle anderen Inhaber einer UCI-Lizenz (Fahrer, Trainer, Sportliche Leiter, Betreuer, Mecha-niker, etc.).
Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.031 Sekunden  (radnet)