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20.07.2001 14:34
BDR übernimmt verschärftes UCI-Doping-Reglement
Der Kampf gegen das Doping bleibt eines der vordringlichsten Anliegen des Bundes Deutscher Radfahrer. Aus diesem Grund übernimmt der BDR bereits ab 1. August 2001 für alle nationalen Rennen und Rundfahrten den vom Radsport-Weltverband UCI ausgearbeiteten Strafenkatalog des neuen Anti-Doping-Reglements.
Die UCI hatte den nationalen Radsport-Verbänden vorgeschrieben, das neue Regelwerk ab dem 1. Januar 2002 zu übernehmen. Die den Doping-Richtlinien des Internationalen Olym-pischen Komitees (IOC) angepasste neue Ordnung der UCI trat für internationale Rennen und Rundfahrten bereits am 1. Juli in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen des Reglements betreffen den Bereich der Strafen. UCI und BDR nehmen dabei eine Angleichung an den Strafenkatalog des IOC vor. Grundsätzlich werden ab sofort alle Dopingvergehen beim Erstverstoß mit einer Sperre von mindestens zwei Jahren und bereits beim Zweitverstoß mit einer vierjährigen bis lebenslangen Sperre geahndet. Außerdem wird die nachgewiesene Einnahme sogenannter „leichter Substan-zen/Wirkstoffe“, wie zum Beispiel Ephedrin, Pseudoephedrin oder Koffein, künftig mit einer Sperre von einem bis maximal sechs Monaten bestraft.
Verurteilt werden können sowohl die positiv getesteten Fahrer wie bei Mittäterschaft auch alle anderen Inhaber einer UCI-Lizenz (Fahrer, Trainer, Sportliche Leiter, Betreuer, Mecha-niker, etc.).
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