Dendermonde (dpa) - Mit der Verurteilung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit im Gesundheitswesen ist der Doping-Prozess um den belgischen Radprofi Frank Vandenbroucke zu Ende gegangen.
Das Gericht in Dendermonde sah von einer Haftstrafe ab. Vandenbroucke muss die Arbeit allerdings binnen eines Jahres leisten; anderenfalls drohen dem 29-Jährigen fünf Jahre Gefängnis.
Bei einer Durchsuchung im Februar 2002 hatte die Polizei in Vandenbrouckes Haus verbotene leistungssteigernde Substanzen sichergestellt, darunter das Blutdopingmittel EPO. Der Radprofi, der 1999 den Klassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich gewann, war für sechs Monate gesperrt worden. Sein Anwalt hielt das Gericht wegen dieser Strafe für nicht zuständig.