Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Universum
radlabor
iQ athletik
STAPS
XP - Sport
Fokus:Diagnostik
waytowin
weitere Institute
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4572 Gäste und 15 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Zwei der neuen Verkehrsschilder für Radfahrer. Grafiken: BMVI
27.04.2020 11:20
StVO-Novelle: Radfahrer bevorzugt

Hagen (rad-net) - Am morgigen Dienstag, dem 28. April, tritt die StVO-Novelle in Kraft. Viele der neuen Regelungen sollen zur Stärkung des Fahrradverkehrs und zum Schutz der Radfahrer beitragen.

Nachdem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bislang nur ein «ausreichender Seitenabstand» beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben war, dürfen Autofahrer ab morgen nur noch Radfahrer überholen, wenn sie außerorts zwei Meter und innerorts mit 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten. Auch das Nebeneinanderfahren von zwei Radfahrern ist nun erlaubt - wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Sollte dies der Fall sein, müssen sich die Radfahrer weiterhin an die Einerreihe halten.

Weiter werden neue Verkehrsschilder eingeführt, die sich aufs Radfahren beziehen. So gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen «Überholverbot von Zweirädern», das die Sicherheit von Benutzern von Fahrrädern und Motorrädern an engen Stellen erhöhen soll. Außerdem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Radfahrer erweitert. Künftig soll es ein Grünpfeilschild geben, dass ausschließlich für Radfahrer gilt, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Weiter können Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, es sei denn, ein Zusatzschild gibt die Zone auch noch für weitere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier dann 30 km/h. Zudem soll Verkehrszeichen «Radschnellweg» auf Radwege von besonders guter Beschaffenheit hinweisen und in Zukunft können mit dem neuen Symbol «Lastenfahrrad» eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Spezialräder eingerichtet werden.

Für Autofahrer wird es ab morgen teurer, wenn sie auf Radwegen parken. Das Bußgeld hierfür steigt auf 55 Euro. Bei Behinderung werden sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.042 Sekunden  (radnet)