Berlin (rad-net) - Aus Sicht der Bundesregierung ist es gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes zu früh, um eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Das geht aus der Antwort auf eine «Kleine Anfrage» der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das teilte der Bundestags-Pressedienst «Heute im Bundestag» am Dienstag mit.
Das Gesetz selbst sehe eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten hinsichtlich der Auswirkungen der in dem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen vor, heißt es in der Vorlage.
Die Grünen hatten unter anderem gefragt, wie viele Sportler seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Dezember 2015 in Deutschland positiv auf verbotene Substanzen getestet oder der Anwendung verbotener Methoden überführt wurden. Dazu schreibt die Bundesregierung: «Polizeilich registrierte Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz werden erstmals in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016 abgebildet werden.» Schätzungen der Bundesregierung hierzu existierten nicht, heißt es weiter.
Deutsches Anti-Doping-Gesetz ist in Kraft