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Auch im kommenden Jahr sollen sich auf der Cottbuser Radrennbahn bei den «Cottbuser Nächten» die Räder drehen. Foto: UBG Sportmarketing
11.11.2014 14:49
Cottbuser Nächte: Landgericht Berlin weist Eilantrag des RK Endspurt zurück

Cottbus (rad-net) - Das ging zügig: Das Landgericht Berlin hat im Streit um die «Cottbuser Nächte» den Eilantrag des RK Endspurt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Unterdessen reichte die UBG Spormarketing beim Bund Deutscher Radfahrer (BDR) die Anmeldung als UCI-Rennen ein.

Die Richter stützten ihren Beschluss unter anderem auf den im April zwischen den beiden Parteien geschlossenen Kooperationsvertrag, wonach der Verein nicht berechtig ist, «irgendwelche Rechte an den von UBG geschützten Cottbuser Nächten … abzuleiten».

«Bereits aus dieser Passage wird deutlich, dass der Antragsteller die Rechten an dem Zeichen für sich beanspruchte und dem Verein geradezu untersagte, Rechte daran geltend zu machen», heißt es in der Urteilsbegründung. Und weiter: «Es stellt einen deutlichen Widerspruch dar, wenn der Antragsteller einerseits geltend macht, er sei von einer Markeneintragung und einem Rechteschutz zu seinen Gunsten ausgegangen, gleichzeitig aber einen Vertrag mit derartigen Klauseln unterzeichnet.»

Eilbedürftigkeit liege nicht vor, so die Richter, weil der RK Endspurt Cottbus, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Bernd Mildner und Eberhard Pöschke, bereits «seit längerer Zeit Kenntnis von der als rechstverletzend gerügten Handlung» gehabt habe, aber «gleichwohl nichts zur Wahrung seiner Rechte unternommen» habe.

Dem RK Endspurt bleibt vorbehalten, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Den Wert des Verfahrens setzte das Gericht auf 20.000 Euro fest.

«Unabhängig von der heute vom Landgericht Berlin getroffenen Entscheidung besteht nach wie vor zwecks Durchführung der Cottbuser Nächte 2015 eine Terminunsicherheit, nachdem von RK Endspurt 1909 Cottbus e.V. die Möglichkeit der Beschwerde hat», erklärte UBG-CHef Jens Fichte in einer Mitteilung. «Einer solchen Beschwerde sehen wir jedoch mit Gelassenheit entgegen. Solche rechtlichen Schritte würden nur weiteren unnötigen Zeitverzug in der Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung hervorrufen», so Fichte. «Wir hoffen im Interesse des Radsportes, dass der RK Endspurt 1909 Cottbus e.V. von weiteren Schritten Abstand nimmt», äußerte sich Fichte.

Unterdessen laufen die Planungen von UBG-Seite für die 4. Cottbuser Nächte vom 4. bis 6. September 2015 weiter - wie die gestrige Anmeldung beim BDR zeigt. Bahnradsportler und -fans dürfen also trotz des juristischen Hickhacks auf eine Neuauflage des Events hoffen.

Rechtestreit um «Cottbuser Nächte» vor Gericht - Austragung 2015 fraglich

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