Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Universum
radlabor
iQ athletik
STAPS
XP - Sport
Fokus:Diagnostik
waytowin
weitere Institute
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1222 Gäste und 2 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Stefan Schumacher kann sich über einen Freispruch freuen. Foto: Marijan Murat
29.10.2013 12:57
Freispruch für gedopten Radprofi Schumacher

Stuttgart (dpa) - Im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Doping-Sünder ist Radprofi Stefan Schumacher vom Landgericht Stuttgart vom Betrugsvorwurf freigesprochen worden. Er habe seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer nicht um Gehalt betrogen, verkündeten die Richter.

Damit folgten sie dem Antrag der Verteidigung. Staatsanwalt Peter Holzwarth hatte für Schumacher eine Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro gefordert.

Die Erleichterung des Radprofis war größer als die Freude. Mit glänzenden Augen stand Schumacher vor dem Saal 6 des Landgerichts. Umringt von einem Pulk Journalisten brachte er kaum ein Lächeln zustande. «Ich bin dem Gericht dankbar, dass es aus meiner Sicht ein faires Urteil gefällt hat», sagte der Schwabe.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Martin Friedrich kam nach 19 Prozesstagen zu dem Schluss, dass der inzwischen 32 Jahre alte Nürtinger Holczer nicht, wie in der Anklage formuliert, um drei Monatsgehälter (rund 150.000 Euro) betrogen hat. Die 16. Große Strafkammer berief sich in ihrer knapp halbstündigen Urteilsbegründung auf den Leitsatz «Im Zweifel für den Angeklagten».

Die Aussagen des ehemaligen Gerolsteiner Teamchefs Holczer reichten nicht, «um von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein», sagte der Vorsitzende Friedrich. «Wenn der Zeuge Holczer ein leidenschaftlicher Anti-Doping-Kämpfer ist, wie er sich dargestellt hat, überrascht es, dass er erst am 17.7.2008» vom Dopingmittel CERA «erfahren haben will». Das Doping-Klima im Team Gerolsteiner sei insgesamt «doch eher freundlich» gewesen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.

«Dies ist ein Urteil zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf. Das ändert aber nichts daran, dass Doping ein Betrug an der Fairness des Wettbewerbs und am Zuschauer ist und die Gesundheit des dopenden Athleten gefährdet», kommentierte Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), den Richterspruch. Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger forderte nach dem Urteil - was Scharping schon seit Jahren tut - erneut ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Der Prozess habe «klar gezeigt, dass dopende Berufssportler derzeit mit den Mitteln des Strafrechts kaum zu belangen sind», teilte der SPD-Politiker mit.

Schon vor dem Richterspruch hatte Doping-Bekämpfer Werner Franke die möglichen Folgen thematisiert. Eine Verurteilung wäre in seinen Augen gleichbedeutend gewesen mit dem Schluss, dass Ärzte, die Dopingmittel verabreichten, sich nicht strafbar machten. «Der Arzt würde nicht bestraft werden, aber das Opfer, das ist Schumacher, der die ganzen Nebenwirkungen nicht wissen kann, der wird bestraft», hatte der Molekularbiologe gesagt. Noch in der Urteilsbegründung hatte sich Richter Friedrich aber dagegen gewehrt, dem Fall Präzedenzcharakter zuzugestehen. «Aus unserer Sicht ist das ein reiner Einzelfall», sagte Friedrich stellvertretend für die Kammer, der «nicht für alle Dopingfälle herhalten» könne, «die man möglicherweise bestrafen will».

Schumacher hatte bei der Tour de France 2008 Doping zunächst geleugnet. Später war er positiv getestet und gesperrt worden. Das Gericht folgte mit seinem Urteil Schumachers Argumentation, Holczer müsse von Doping im Team Gerolsteiner gewusst haben und könne daher nicht betrogen worden sein. Holczer, als Zeuge an dem Prozess beteiligt, hatte das stets vehement bestritten. Er war zur Verkündung nicht im Gerichtssaal 6 erschienen.

Schumacher verzichtete auf einen Deal mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, bevor der Prozess am 10. April begann. Unmittelbar davor hatte er in Interviews Doping nach jahrelangem Leugnen gestanden. Gegen eine Zahlung von 10.000 bis 15.000 Euro hätte er sich nach Angaben seiner Anwälte den Prozess ersparen können.

Den Vorschlag von Richter Friedrich kurz vor dem Beginn der Plädoyers vergangene Woche, das Verfahren für 10.000 Euro einzustellen, wurde dann von Staatsanwalt Holzwarth abgelehnt. Auch Schumacher wollte ein Urteil des Gerichts und sagte: «Mir geht es um den Freispruch. Das Angebot hätte ich so ähnlich schon vor einem Jahr annehmen können.»

202 Tage nach dem Prozessauftakt und der Aussage von insgesamt 14 Zeugen folgte das Landgericht dann auch dem Antrag seiner Verteidiger Michael Lehner und Dieter Rössner auf einen Freispruch. Wie die Karriere Schumachers nun weitergeht, ist trotzdem offen. Sein Vertrag beim dänischen Team Christina Watches Onfone läuft Ende des Jahres aus. Der Sprung in ein WorldTour-Team erscheint weiter ausgeschlossen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)