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14.01.2003 12:04
Ullrich muss Lizenz in der Schweiz beantragen

Berlin (dpa) - Jan Ullrich muss seine Radprofi-Lizenz in der Schweiz beantragen. «Wenn er seinen Hauptwohnsitz dort hat, ist der Schweizer Verband zuständig», sagte Burckhard Bremer, Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR).

Der nach seiner positiven Doping-Analyse vom Juni 2002 noch bis 23. März 2003 gesperrte 29-jährige Olympiasieger, der einen Vertrag beim Team Coast unterschreiben will, war im November von Merdingen auf die Schweizer Seite des Bodensees gezogen. «Wo Jan die Lizenz beantragen muss, klären wir noch. Sie wird ihm ja sowieso erst nach Ende der Sperre ausgehändigt», erklärte Ullrich-Manager Wolfgang Strohband.

Der Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeiten der Verbände, mit Ausnahme von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen. Das war auch im Fall des geständigen Doping-Sünders Richard Virenque so. Der Franzose mit Wohnsitz am Genfer See wurde nach Schweizer Sportrecht verurteilt. Das träfe in Zukunft auch auf Ullrich zu, wenn er eine Schweizer Lizenz erhält, und die Sportgerichtsbarkeit noch ein Mal für ihn zuständig sein müsste, bestätigte Bremer.

Um für Olympische Spiele und Weltmeisterschaften für Deutschland starberechtigt zu sein, müsste sich Ullrich weiterhin dem deutschen Doping-Kontrollsystem unterwerfen. Das könnte er auch mit Schweizer Fahrgenehmigung, die spätestens Ende Januar vorliegen müsste. Bremer: «Dieser Zeitpunkt ist vorgegeben, für Fahrer, die international für Deutschland starten wollen.»

15.01.2003 13:32:00, Tickermeldung: Jan Ullrich: «Ich war nie am Limit - das wird sich ändern»
15.01.2003 12:24:05, Tickermeldung: Ullrich unterschreibt bei Coast-Team
14.01.2003 12:04:48, Tickermeldung: Ullrich muss Lizenz in der Schweiz beantragen
13.01.2003 13:33:20, Tickermeldung: Keine ärztliche Untersuchung für Ullrich vor Coast-Unterschrift
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10.01.2003 20:58:31, Tickermeldung: UCI bestätigt Coast GS-I-Status -Ullrich-Unterschrift erwartet
10.01.2003 11:58:01, Tickermeldung: Zabel traut Ullrich Comeback zu

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