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28.10.2009 16:00
Verwaltungsgericht lehnt Einspruch von Schumacher ab

Paris (rad-net) - Radprofi Stefan Schumacher ist mit seinem Einspruch gegen seine zweijährige Doping-Sperre gescheitert. Das oberste französische Verwaltungsgericht lehnte einen entsprechenden Antrag des Nürtingers ab und erkannte die Analyse der Blutproben durch die französische Anti-Doping-Agentur (AFLD) als gemäß den Regeln an. Der ehemalige Gerolsteiner-Fahrer Schumacher, der bei Kontrollen zur Tour de France und den Olympischen Spielen in Peking auf das EPO-Medikament «CERA» getestet worden war, hatte mokiert, dass das genutzte Verfahren zu dem entsprechenden Zeitpunkt noch nicht zulässig gewesen sei. Gegen seine auch international geltende Sperre kämpft Schumacher auch noch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS.

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