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12.11.2008 10:21
Anti-Doping-Kampf wird Teil der Satzung des BDR

Frankfurt (rad-net) - Bereits kurzfristig soll der neue Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) auch Teil der neuen Satzung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) sein. Mit großem Aufwand wird in diesem Zusammenhang derzeit an der Neufassung der Satzung des nationalen Verbandes sowie einer Aktualisierung und Neuaufteilung der satzungsergänzenden Ordnungen gearbeitet. Geplant ist die Umsetzung zur Bundeshauptversammlung am 21. März des kommenden Jahres. Die komplette Neuordnung von Satzung und Ordnungen des Verbandes war nötig geworden, da diese bisher eher historisch als juristisch gewachsen ist, wie die verantwortliche Kommission des BDR festgestellt hat.

Mitglieder der Kommission sind Peter Streng, BDR-Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen, Klaus-Peter Haupka, Präsident des Radsportverbandes Niedersachsen, Bernd Potthoff, Koordinator Reglements der Technischen Kommission des BDR, Volker Schödel, Richter am Landgericht und Referent im Referat III B5 des Bundesministeriums der Justiz, Hilmar Hessler, Jugendsekretär des BDR sowie Martin Wolf als Generalsekretär des Verbandes. Außer der Neufassung der Satzung soll auch die Möglichkeit einer Anpassung der satzungsergänzenden Ordnungen durch den Hauptausschuss geschaffen werden. Bisher konnte nur die alle zwei Jahre stattfindende Bundeshauptversammlung des Verbandes hier Änderungen vornehmen. Vorbehalten bleibt dieses Recht der Bundeshauptversammlung in Zukunft nur für die eigentliche Satzung, die Rechts- und Verfahrensordnung, die die bisherige Sportrechtsordnung ablösen soll, sowie die Jugendordnung.

Satzungsergänzenden Charakter bekommen in Zukunft unter anderem die Sportordnung, der Anti-Doping-Code, die Geschäftsordnung, die Verwaltungsordnung und die Ausbildungsordnung. Unter anderem sehen die Entwürfe für den Bereich «Anti-Doping» vor, die NADA stärker in die Anti-Doping-Verfahren und die entsprechenden Rechtswege einzubeziehen. Außerdem sollen Revisionen zum Thema Doping in Zukunft an eine übergeordneten Sportgerichtsbarkeit wie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abgegeben und damit in zweiter Instanz außerhalb des BDR behandelt werden.

Vorgesehen ist, die bisher vorliegenden Entwürfe am 21. November unter anderem mit den Vorsitzenden der Landesverbände zu diskutieren. Im Anschluss sollen mögliche Änderungen eingearbeitet werden, um die Anträge zur Satzungsänderung gemäß alter Satzung zur Bundeshauptversammlung einzubringen, die am 21. März in Leipzig stattfindet.

Um den Sportbetrieb schon vor diesem Datum unter den neuen NADA-Anti-Doping-Code zu stellen, wird im Lizenzantrag des BDR für das kommende Jahr, den Sportler, Trainer, Betreuer und Funktionäre unterschreiben, schon jetzt auf den Anti-Doping-Code der NADA für 2009 verwiesen. Auch die Deutsche Triathlon Union (DTU) arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen Richtlinien, wie der Verband am 8. November mitteilte. «Wir sind einer der ersten Verbände, der diesen Weg eingeschlagen hat», so Claudia Wisser, neue Präsidentin der DTU.

Anja Berninger, Sprecherin der NADA hatte zuletzt Kritik an den Sportverbänden geäußert, die die neuen Regelungen noch nicht intern umgesetzt hätten. Kein Verständnis zeigte die NADA für Beanstandungen von deutschen Sportfachverbänden, dass die Zeit zu kurz sei, um den neuen NADA-Kodex in das eigene Regelwerk aufzunehmen. «Die Verbände wurden bereits Anfang 2008 aufgefordert, Vorgehensweisen zur Integrierung des Codes vorzubereiten», sagte Anja Berninger. «Außerdem ist es kein Hexenwerk, den NADA-Code in die Verbandssatzungen einzugliedern.»

Anti-Doping-Code 2009 der NADA (pdf-Datei, externer Link)


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