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22.02.2001 17:22
BDR prüft weitere Rechtsmittel im Fall Kappes
In dem Rechtsstreit Bund Deutscher Radfahrer gegen Andreas Kappes wegen Verstoßes gegen das Dopingkontroll-Reglement hat der Bundesrechtsausschuss aus formaljuristischen Gründen die eingelegten rechtsmittel des Rräsidiums des Bundes Deutscher Radfahrer als unzulässig verworfen.
Dabei hat der Bundesrechtsausschuss sich nicht mit dem Dopingverstoß befasst, sondern lediglich die Berechtigung des BDR-Präsidiums geprüft gegen den Freispruch des Bundessportgerichtes ein Rechtsmittel einzulegen. Dieser Anspruch wird in eriner 10-seitigen Begründung verneint, wodurch die vorinstanzliche Entscheidung des Sportgerichts Bestand hält.
Das Präsidium wird sich nunmehr mit seiner Anwaltskanzlei beraten, welche weiteren Schritte unternommen werden können.
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