Berlin (dpa) - Erik Zabel und die anderen bisher geständigen Doping-Sünder müssen nicht mit der Rückzahlung eventueller Sporthilfe-Gelder aus Amateur-Zeiten rechnen.
«Wir haben rechtlich keine Möglichkeit, das Geld zurückzufordern», erklärte Hans Wilhelm Gäb, der Vorstands-Vorsitzende der Deutschen Sporthilfe (DSH), bei einer Pressekonferenz in Berlin aus Anlass des 40. Gründungstages der Organisation.
Gäb verwies darauf, dass zwar seit einigen Monaten alle von der Sporthilfe geförderten Athleten einen Eid unterschreiben müssen und damit auch zur Rückzahlung von Fördergeldern im Falle eines Doping-Delikts verpflichtet sind. Dies gelte jedoch nur für den Zeitraum von drei Jahren. Nur 15 der derzeit 3800 von der Sporthilfe geförderten Athleten hätten diesen Eid bisher nicht unterschrieben. «Eine verschwindend geringe Zahl, das sind weniger als ein Prozent aller Athleten», sagte Gäb.
Jürgen Hubbert, der Vorsitzende des DSH-Stiftungsrates, bekannte, dass man über ein mögliche Rückforderung von Geldern der aktuellen Doping-Bekenner aus der Radsport-Szene noch gar nicht diskutiert habe. «Ich bin da überfordert», sagte er. Augenscheinlich ist es derzeit nicht möglich, rückwirkend die gezahlten Gelder einzufordern. Die geständigen Radprofis hatten nur zu ihren Amateurzeiten bis Anfang der 90er Jahre Sporthilfe-Förderung bezogen.
Derzeit gebe es keine Hinweise, dass sich deutsche Unternehmen wegen der Doping-Geständnisse aus dem Kuratorium von 320 Geldgebern zurückziehen wollten. «Die Sporthilfe hat als erste Institution in brutalster Weise gegen jegliche Manipulationen Stellung genommen», sagte Gäb und fügte hinzu: «Ich wehre mich daher dagegen, dass nun durch die Exzesse im Radsport unzulässige Verallgemeinerungen für den gesamten deutschen Sport gezogen werden.»
Die Sporthilfe, die am 26. Mai 1967 im Berliner Hotel Kempinski gegründet worden war, hat in den 40 Jahren ihres Bestehens rund 300 Millionen Euro für den Sport aufgebracht und damit etwa 40 000 Athleten finanziell unterstützt.