Los Angeles (dpa) - Dopingsünder Floyd Landis rechnet mit einem baldigen Freispruch. Sein Anwalt Howard Jacobs erklärte, bei den Untersuchungen der A- und B-Probe des US-Radprofis seien Code-Nummern vertauscht und weitere Verfahrensfehler begangen worden.
Deshalb fordert Jacobs, der auch Marion Jones juristisch berät, die Anti-Doping-Agentur der USA (USADA) zur sofortigen Verfahrenseinstellung auf. Der wegen Testosteron-Dopings angeklagte Landis fühlte sich in seinen Unschuldsbeteuerungen bestätigt. «Ich habe kein Testosteron oder andere leistungsfördernde Mittel genommen und freue mich, dass die Wissenschaft dies bestätigt», meinte der Tour-de-France-Sieger in einer offiziellen Stellungnahme. «Ich bin erleichtert, aber nicht überrascht, dass wissenschaftliche Experten Probleme bei meinen Tests gefunden haben.»
Die USADA, die normalerweise laufende Verfahren nicht kommentiert, reagierte gelassen auf die Vorwürfe. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Athleten oder deren Anwälte auf Einstellung des Verfahrens drängten, sagte USADA-Generalsekretär Travis Tygart. «Jeder Athlet darf Einspruch einlegen. Erst wenn diese Einsprüche erledigt sind, wird eine endgültige Entscheidung getroffen», sagte Tygart. In der kommenden Woche wird mit einer Entscheidung gerechnet. Landis hat aber bereits angekündigt, bei einer Anklage vor ein unabhängiges Schiedsgericht ziehen zu wollen.
Auch Lance Armstrong, drei Jahre lang mit Landis im Rennstall US Postal, wird sich wohl demnächst wieder zu Dopinggerüchten äußern müssen. Zwei ehemalige Team-Kollegen des siebenmaligen Tour-Siegers, Franckie Andreu und ein Fahrer, der anonym bleiben will, sagten der «New York Times», während der Vorbereitung auf die von Armstrong gewonnene Tour de France 1999 EPO genommen zu haben. Beide erklärten, nie gesehen zu haben, wie Armstrong selbst verbotene Mittel zu sich genommen habe. Andreu hatte jedoch Ende 2005 vor einem Gericht in Dallas unter Eid ausgesagt, Armstrong habe in seiner Gegenwart die Einnahme von EPO, Testosteron, Wachstumshormonen und Cortison zugegeben.