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Ein Schild weist auf einen Radweg hin. Foto: Stefan Schwenke
21.06.2011 10:44
BDR fordert mehr Rücksicht auf die Belange von Radfahrern

Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) fordert für die Planung von Verkehrswegen für Radfahrer eine stärkere Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. «Die Politik, die Behörden für den Straßenverkehr und die Stadt- und Straßenplaner sollten bei ihren Überlegungen von einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit der Radfahrer von 25 Kilometern pro Stunde ausgehen. Der BDR fordert daher auch unter dem Gesichtspunkt der Unfallverhütung, die Trennung des Verkehrsraums nicht ausschließlich nach Verkehrsarten wie Autos, Radfahrer oder Fußgänger, sondern auch eine Separation nach Geschwindigkeit vorzunehmen», so Bruno Liebermann, Koordinator Verkehr im BDR, in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. So seien Radschnellwege, Fahrradstraßen und die Nutzung der Straße für schnellere Radfahrer in die Überlegungen einzubeziehen.

«Der BDR begrüßt und unterstützt alle sinnvollen Maßnahmen der Politik und der Verwaltung zur Förderung des Radverkehrs. Gerade behördliche Anordnungen zum Radverkehr in Innenstädten rufen aber leider immer wieder Kritik hervor», so Liebermann. Gerade für sportliche Radfahrer sei das Rad ein ganzjähriges Verkehrsmittel. «Der BDR bedauert und hat dies auch schon in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass das Radfahren im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 40 Kilometern pro Stunde nur sehr zögerlich in der politischen Diskussion, in der Planung von Radverkehrsanlagen und in der praktischen Umsetzung eine Rolle spielt und in der Vergangenheit meistens völlig ignoriert wurde», so Liebermann weiter.

Zum Thema Radwege wünscht sich der Verkehrsexperte ein ähnliche Lösung wie in Österreich, wo die seit gut 15 Jahren gültige Bestimmung des § 68 der österreichischen StVO, die eine Radwegbenutzungspflicht enthält, aber Ausnahmen unter anderem «bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern», vorsieht. Hier «kann die Radfahranlage benützt werden». Auf diese Möglichkeit verweist auch der BDR-Verkehrsexperte: «Gut ausgebaute und sichere Radwege werden grundsätzlich auch von Rennradfahrern gern genutzt, selbst wenn keine Benutzungspflicht angeordnet wurde.»

In der Diskussion ist auch die Sortierung der Verkehrsarten für Fuß- und Gehwege. Danach soll es künftig möglich sein, bis zu einer Geschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde Fußgängerbereiche auch mit dem Rad zu nutzen. Während diese Begrenzung die Zustimmung des BDR erntet, lehnt der Verband die Beschränkung für die bestehenden gemeinsamen Geh- und Radwege ab. «Nach wie vor müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Aber es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Radfahrer selbst dann nur höchstens 15 Kilometer pro Stunde fahren soll, wenn sich kein Fußgänger in der Nähe des Radfahrers zeigt.» Die praxisferne Festlegung sei kontraproduktiv, verschärfe den Konflikt zwischen den beiden Verkehrsarten und führe zwangsläufig zu vermehrten Regelverstößen. «Mit dieser Regelung zeigt sich erneut, dass entgegen den Beteuerungen, den Radverkehr stärker zu fördern, die Radfahrer mit ihren Interessen und Ansprüche nicht ernst genommen werden», so Liebermanns Stellungnahme im Namen des Verbandes.

Der Bund Deutscher Radfahrer mit seinen Landesverbänden und Radsportvereinen organisiert pro Jahr über 1000 Radbreitensportveranstaltungen mit weit über einer Million aktiver Teilnehmer. Etwa drei Millionen Rennradfahrer sind in den Sommermonaten regelmäßig mit hochwertigen und technisch bestens ausgestatteten Rennrädern aus den unterschiedlichsten Motiven unterwegs. Von der Entwicklung dieser sportlichen Art des Radfahrens profitieren auch fortschrittliche Gemeindeverwaltungen und Tourismusverbände.


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