Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Reglements
Alterskl. / Kategorien
Satzung u. Ordnungen
Formulare / Downloads
Gebührenkatalog
StVO
Anti-Doping - NADA
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 1528 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Radprofi Alberto Contador findet mit seiner Clenbuterol-Erklärung wenig Glauben bei der WADA.
17.11.2010 17:02
Rückschlag für Contador: WADA gegen Tour-Sieger

Madrid (dpa) - Rückschlag für Alberto Contador im Dopingverfahren: Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) will die Theorie des Tour-de-France-Siegers vom Verzehr eines verseuchten Steaks nicht schlucken.

Die Behörde legte einen Bericht vor, der die Argumentation des spanischen Radprofis als nicht stichhaltig erscheinen lässt. Wie die Zeitungen «El País» und «El Periódico de Catalunya» berichteten, ist es nach dem WADA-Papier unwahrscheinlich, dass in der Europäischen Union (EU) Fleisch in den Handel kommt, das mit dem Kälbermastmittel Clenbuterol verseucht ist.

Die Anwälte des dreimaligen Tour-Sieger betonten hingegen, der Bericht widerlege keineswegs die Theorie der Lebensmittel- Verunreinigung. Er sei zu ungenau und könne nicht dazu herhalten, Contador des Dopings anzuklagen. Der Spanier war bei der diesjährigen Frankreich-Rundfahrt positiv auf Clenbuterol getestet worden. Die festgestellte Menge war aber so gering, dass der Radsport-Weltverband UCI zunächst keine Sperre verhängte und den Fall monatelang in der Schwebe hielt.

Erst in der vorigen Woche trug die UCI dem spanischen Verband RFEC auf, ein Dopingverfahren gegen den 27-Jährigen einzuleiten. Contador wies darauf hin, dass die festgestellte Menge Clenbuterol so minimal gewesen sei, dass sie keine leistungsfördernde Wirkung gehabt habe. Das Mittel sei durch den Verzehr eines Steaks, das ihm ein Freund aus Spanien mitgebracht habe, in seinen Körper gelangt.

Die WADA ließ nach den Zeitungsberichten das Fleisch aus einer Metzgerei in der baskischen Grenzstadt Irún analysieren, in der der Contador-Bekannte damals die Steaks gekauft haben will. Bei den Untersuchungen seien nicht die geringsten Mengen des illegalen Mastmittels festgestellt worden, betonte die Agentur nach den Presseberichten in ihrem Papier. Auch auf dem Schlachthof, der die Metzgerei beliefert, sei keinerlei Clenbuterol nachgewiesen worden.

In ihrem Bericht verweist die WADA zudem auf eine Studie der EU aus dem Jahr 2008. Damals seien in Spanien und anderen EU-Staaten 300 000 Masttiere untersucht worden. Nur bei einem Tier habe der Verdacht bestanden, dass Clenbuterol im Spiel gewesen sein könnte.

Contadors Anwälte wiesen demgegenüber in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die EU-Kontrollen nicht ausreichten, den Einsatz des Mittels auszuschließen. Nur 0,4 Prozent des Rindfleischs werde kontrolliert. Aus dem Bericht gehe auch nicht hervor, dass die WADA in der Metzgerei in Irún Analysen vorgenommen habe. Vielmehr habe in dem Geschäft lediglich eine Detektiv-Agentur nachgefragt, ob die Vorschriften eingehalten würden.

Der spanische Verband muss nun innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen. Contador drohen eine Sperre von bis zu zwei Jahren und die Aberkennung des diesjährigen Tour-Siegs.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.035 Sekunden  (radnet)