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Stefan Matschiner muss nicht ins Gefängnis.
11.10.2010 18:50
Kein Gefängnis für Doping-Manager Matschiner

Wien (dpa) - Die zentrale Figur in Österreichs bisher größtem Dopingskandal, der frühere Sportmanager Stefan Matschiner, muss nicht ins Gefängnis.

Das Wiener Straflandesgericht verurteilte den 35-Jährigen wegen Blutdopings und der Weitergabe von illegalen Präparaten zu einem Monat Haft und 14 Monaten auf Bewährung, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA. Da Matschiner wegen der Angelegenheit bereits fünf Wochen in Untersuchungshaft saß, wird ihm das auf die Strafe angerechnet. Daher muss er nicht ins Gefängnis. Österreich hatte sein Anti-Doping-Gesetz 2008 deutlich verschärft.

Matschiner hatte zuvor gestanden, zwischen 2005 und 2008 insgesamt acht von ihm betreuten Sportlern - unter ihnen Ex-Radprofi Bernhard Kohl - illegale Präparate gegeben zu haben, darunter EPO, Testosteron und Wachstumshormone. Kohl selbst hat Doping ebenfalls eingeräumt.

Die Organisation von Blutdoping gab Matschiner zwar zu, sah dies aber nicht als strafbar an, da dies erst 2008 in Österreich verboten wurde. Für die Richterin stand aber zweifelsfrei fest, dass Matschiner auch nach Inkrafttreten des Verbots Sportlern mit der Anlage Blut abgenommen hat.

«Ich bereue nichts, weil ich mir nicht vorwerfen kann, dass ich jemanden gesundheitlich in Gefährdung gebracht hätte», sagte der Angeklagte kurz vor der Urteilsverkündung. Er habe versucht, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und seinen Sportlern nur das gegeben, was alle nehmen. Bereits zum Prozessauftakt im August hatte der Manager mit seiner Aussage: «Doping steht auf der Tagesordnung wie Frühstück» für Aufregung gesorgt.

Die Richterin bezeichnete ihr Urteil auch als ein Zeichen an die Öffentlichkeit, dass das Anti-Doping-Gesetz ernst genommen werde. Das Alpenland hat nach zahlreichen Dopingfällen inzwischen eines der strengsten Anti-Doping-Gesetze Europas. Eine 2008 in Kraft getretene Regelung sieht deutlich schärfere Strafen für die Weitergabe oder Anwendung verbotener Stoffe vor. Seit 2010 können dopende Sportler auch wegen schweren Betruges vor Gericht gestellt werden.


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