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16.12.2008 16:15
Schumacher-Anwalt gegen Vergleich

Stuttgart (dpa) - Der juristische Streit zwischen Radprofi Stefan Schumacher und seinem ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer geht 2009 in die nächste Runde. Schumacher-Anwalt Michael Lehner erwartet für Januar ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart.

«Per Zwischenbeschluss soll dabei entschieden werden, ob für den Fall weiter das Arbeitsgericht zuständig ist», sagte Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa. Anfang Oktober war eine während der Tour de France genommene A-Probe von Schumacher nachträglich positiv auf EPO getestet worden. Teamchef Holczer hatte den Nürtinger, der Doping stets bestritten hat, daraufhin fristlos entlassen.

Lehner sagte, er sei zuversichtlich, dass das Arbeitsgericht den Fall annehmen werde. «Unserer Ansicht nach hat Holczer mit Schumacher und den anderen Fahrern keine selbstständigen Verträge, sondern normale Arbeitsrechtsverträge abgeschlossen», sagte Lehner. Deshalb müsse das Arbeitsgericht für den Fall zuständig sein. Der zuständige Richter hat Anfang Dezember bereits einen Gütevorschlag unterbreitet, zu dem beide Parteien bis Jahresende Stellung nehmen können. Während sich Holczer bislang nicht äußern wollte, erklärte Lehner den «Stuttgarter Nachrichten»: «Der Vergleich wird nicht zustande kommen. Der Fall geht weiter.»

Der Jurist, der im gleichzeitigen Streit mit der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) Neuigkeiten «noch in dieser Woche» ankündigte, wirft Holczer in der Zeitung zudem vor, in die Verträge mit Schumacher und den anderen Gerolsteiner-Fahrern «Klauseln mit Knebelcharakter» aufgenommen zu haben. Holczer entgegnete darauf: «Dies ist eine hochinteressante Sache, dass ein Anwalt zunächst zu einer Vertragsunterzeichnung rät und dann in ebenjenem Kontrakt Knebelcharakter erkennt.» Der ehemalige Rennleiter, der nach dem Saisonende seinen Rückzug aus dem Profiradsport verkündet hatte, betonte zudem, in den Verträgen sei die Selbstständigkeit für die Fahrer auf deren Wunsch festgehalten worden, «was im Übrigen bislang der allgemeinen Praxis und Auffassung entspricht». Jeder deutsche Profirennstall handhabe das bis heute so.

«Für mich spricht aus den Äußerungen Lehners ein Stück weit Verzweiflung», ergänzte Holczer im dpa-Gespräch. «Vor zwei Tagen sprach der Anwalt noch von Generalamnestie, jetzt findet er plötzlich irgendwelche 'Knebel-Passi'. Er zündet hier eine Nebelkerze nach der anderen, das spricht für sich.»


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