Hamburg (dpa) - Der vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gegen Jan Ullrich unterlegene ehemalige Rennstall-Besitzer Günther Dahms hat Strafanzeige gegen den Ex-Radprofi wegen des Verdachts der üblen Nachrede gestellt.
In einem Schreiben von Dahms' Anwalt Kaspar Marel an die Staatsanwaltschaft nahm dieser Bezug auf Medienberichte, laut denen sich Ullrich nach der Entscheidungsverkündung abfällig über Dahms geäußert haben soll.
Ullrich hatte am 12. November vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Erfolg erzielt. Die Richter entschieden, dass der frühere Coast-Teambesitzer Dahms 340 000 Euro plus Zinsen an den Tour-de- France-Sieger von 1997 zahlen muss. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund eine halbe Million Euro. Dahms wollte das Geld nicht zahlen, da er davon ausging, dass Ullrich während des Coast-Engagements Anfang 2003 gedopt habe. Den Nachweis dieser Vorwürfe blieben die Dahms- Anwälte nach Einschätzung des Düsseldorfer Gerichts jedoch schuldig. Ullrich hat stets bestritten jemals gedopt zu haben.
Wie Dahms' Anwalt Marel in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiter ausführte, stelle er nun die Strafanzeige im Auftrag seines Mandanten wegen des Vergehens gemäß §186 StGB, «wobei die Tat öffentlich und durch Verbreiten von Schriften begangen worden ist».