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06.05.2008 08:25
NADA: Sonder-Regeln für die Olympischen Spiele

Bonn (rad-net) - Für die Olympischen Spiele hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) gemeinsam mit den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) schon jetzt eine gesonderte Leitlinie zum Anti-Doping-Management vorgelegt. Für den Zeitraum von Öffnung bis Schließung des Olympischen Dorfes (27. Juli bis 24. August) gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der Wettkampfphase („in-competition“). Das bedeutet, dass in dieser Phase die Anwendung von im Training erlaubten Wirkstoffen verboten ist. Diese Regelung gilt unabhängig vom Aufenthaltsort des Athleten.

Bei medizinischer Notwendigkeit ist es gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente in Verbindung mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung anzuwenden. Hierfür bedarf es einer medizinischen Ausnahmegenehmigung. Sollte der Einsatz von Medikamenten in der in-competition-Phase erforderlich werden, wird dies vor Ort einer Expertenprüfung durch ein festgelegtes Mitglied des Ärztepools des DOSB unterzogen.

Grundsätzlich werden für die Olympischen Spiele nur Athleten nominiert, die im laufenden olympischen Zyklus nicht gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben. Zudem überprüft die NADA jeweils vor einer Nominierungsrunde, wie viele unangekündigte Trainingskontrollen stattfanden und ob zwei Meldepflichtverstöße innerhalb von 18 Monaten vorliegen. Ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach Nominierung hat nach Angaben des DOSB den sofortigen Ausschluss aus der Olympiamannschaft sowie die Rückforderung der Entsendekosten zur Folge.


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